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Dienstcode: 1509

Preisreduzierung beim Verkauf für Benzin und Dieselöl

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Beschreibung

Im Rahmen des Projekts „Preisreduzierung beim Verkauf von Benzin und Dieselöl” erhalten Bürger und Bürgerinnen, die in einer Grenzgemeinde von Südtirol ansässig sind, eine Preisreduzierung von Benzin und Dieselöl.

Die vom Dienst betroffenen Gemeinden sind:

  • Zone 1: Brenner, Graun i. V., Glurns, Mals, Innichen, Taufers im Münstertal, Sterzing;
  • Zone 2: Prags, Freienfeld, Toblach, Laas, Welsberg-Taisten, Prad am Stilfserjoch, Ratschings, Sexten, Schluderns, Stilfs, Pfitsch, Niederdorf.

Bürger und Bürgerinnen mit Anrecht auf die Ermäßigung dürfen bis zu 60 Liter pro Tag und bis zu 210 Liter pro Monat tanken.

Aktuelle Preisreduzierung: Österreich

  • Bleifreies Superbenzin: 0,097 Euro (Zone 1); 0,071 Euro (Zone 2).
  • Diesel: 0,151 Euro (Zone 1); 0,111Euro (Zone 2).

Aktuelle Preisreduzierung: Schweiz

Für die Gemeinden, die an die Schweiz grenzen, gibt es derzeit keine Preisreduzierung.


Wer kann den Dienst nutzen

Bürger und Bürgerinnen, die in den Grenzgemeinden im Umkreis von 20 Kilometern von der Staatsgrenze ansässig sind.

 


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen Ihren Wohnsitz und Ihr(e) Fahrzeug(e):

  • Sie müssen eine natürliche Person sein;
  • Sie müssen ansässig in einer der Gemeinden sein, die an der Preisreduzierung beim Verkauf von Benzin und Dieselöl beteiligt sind;
  • Sie müssen Inhaber/in eines oder mehrerer Fahrzeuge sein, für welche die Pflicht zur Eintragung in die öffentlichen Register besteht (Kraftfahrzeuge und Motorräder).

 


Was benötigen Sie

Um die “Preisreduzierung beim Verkauf von Benzin und Dieselöl” zu aktivieren, müssen Sie vorlegen:

  • einen gültige Ausweis;
  • die Eigentumsbescheinigung eines Fahrzeuges oder die Zulassungsbescheinigung desselben;
  • die Karte mit der Steuernummer oder die Gesundheitskarte.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.

 


So wird es gemacht

Für die Aktivierung der Karte ist es notwendig, sich mit den Unterlagen zu Ihrer Wohnsitzgemeinde zu begeben.           

 

 


So geht es weiter

  • Wenn Sie in den Gemeinden wohnen, die bis zu 10 km von der Grenze entfernt sind (Zone 1), haben Sie Anspruch auf eine Ermäßigung von 95 % auf die Differenz zwischen den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen in Italien und in den Nachbarländern Schweiz und Österreich;
  • wenn Sie in Gemeinden zwischen 10,1 und 20 km wohnen (Zone 2), beträgt die Rückvergütung 70 %;
  • die Preisreduzierung wird Ihnen nach der Betankung bei den Tankstellen, die an der Preisreduzierung beteiligt sind, angerechnet.

 


Zeiten und Fristen

Für diesen Dienst sind keine besonderen Fristen vorgesehen.


Häufig gestellte Fragen

Wenn ich ein Mensch mit Behinderungen bin, kann ich jemandem eine Vollmacht für die Nutzung der Preisreduzierung beim Verkauf von Benzin und Dieselöl erteilen?

Ja, Menschen mit Behinderungen können ein Familienmitglied oder eine andere Vertrauensperson zur Nutzung der Preisreduzierungskarte bevollmächtigen. Es muss folgendes Vollmachtsformular ausgefüllt werden: Vollmacht für Menschen mit Behinderung.

Wo kann ich die Regelungen für die Preisreduzierung beim Verkauf von Benzin und Dieselöl einsehen?

Es sind drei verschiedene Regelungen verfügbar:

Was passiert, wenn ich meinen Wohnsitz wechsle?

Der Wohnsitzwechsel wird automatisch aktualisiert, unabhängig davon, ob er zwischen Gemeinden erfolgt, die von der “Preisreduzierung beim Verkauf von Benzin und Dieselöl” betroffen sind, oder in Gemeinden, die nicht betroffen sind (und somit den Verlust des Anspruches auf die Preisreduzierung des Treibstoffes zur Folge hat).

Was passiert, wenn ich die maximale tägliche Tankmenge erreiche?

Sie erhalten für diesen Tag keine weitere Preisreduzierung.

Was passiert, wenn ich die maximale monatliche Tankmenge erreiche?

Sie erhalten für diesen Monat keine weitere Preisreduzierung.

Wie ist der Vorgang für die “Preisreduzierung beim Verkauf von Benzin und Dieselöl” an den betroffenen Tankstellen?

Beim Bezahlen müssen Sie Ihre Gesundheitskarte dem Tankstellenbetreiber oder der Tankstellenbetreiberin vorlegen, der/die sie durch den speziellen POS-Gerät zieht und die getankte Kraftstoffmenge eingibt. Der POS-Gerät stellt den Beleg aus, der den zu zahlender reduzierter Preis angibt.