Beschreibung
Einreichung eines Ansuchens, um sich für eine der Stellen als Kinderarzt oder Kinderärztin freier Wahl in Südtirol zu bewerben.
Die freien Stellen werden jedes Jahr Ende März im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.

Einreichung eines Ansuchens, um sich für eine der Stellen als Kinderarzt oder Kinderärztin freier Wahl in Südtirol zu bewerben.
Die freien Stellen werden jedes Jahr Ende März im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.
Kinderärzte oder Kinderärztinnen freier Wahl.
Sie müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Kinderärzte und Kinderärztinnen, die bereits eine Stelle innehaben, können an der Vergabe nur auf dem Wege der Versetzung teilnehmen und ein entsprechendes Ansuchen stellen:
Um sich bewerben zu können, ist ein Zertifikat oder ein gleichwertiger Nachweis über Deutsch- und Italienischkenntnisse auf dem Niveau C1 (GER) gemäß den geltenden Bestimmungen erforderlich.
Für das Ansuchen müssen Sie den entsprechenden Antrag stellen und eine Eigenerklärung beifügen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Sie können die erforderlichen Formulare hier herunterladen: Zuweisungen - Kinderärzte und Kinderärztinnen freier Wahl
Für den Dienstes ist eine Stempelgebühr in Höhe von 16,00 € zu entrichten.
Unterschreiben Sie den Antrag, falls möglich, digital und senden ihn per PEC an das Amt für Gesundheitsbetreuung an folgende Adresse senden: gesundheitsbetreuung.assistenzasanitaria@pec.prov.bz.it.
Das Amt prüft Ihren Antrag. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden Sie per PEC mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 15 Tagen zu einem Vergabegespräch eingeladen.
Während des Vergabegesprächs können Sie eine der freien Stellen auswählen und müssen eine Erklärung zum Ersatz einer beeideten Bezeugungsurkunde abgeben, in der Sie Ihren rechtlichen Status angeben.
Anschließend wird der Südtiroler Sanitätsbetrieb Ihnen endgültig die von Ihnen gewählte Stelle zuweisen.
Danach erhalten Sie einen Bescheid und haben 90 Tage Zeit, Ihre Praxis in dem von Ihnen gewählten Gebiet zu eröffnen. Bei Problemen können Sie den Gesundheitsbetrieb um eine weitere Fristverlängerung von bis zu 60 Tagen bitten.
Wenn Sie die Praxis nicht innerhalb der Frist eröffnen, verlieren Sie die Stelle.
Die Anträge auf Zuweisung müssen bei sonstiger Unzulässigkeit innerhalb von 20 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der freien Stellen eingereicht werden.
Das Datum der Veröffentlichung und des Ablaufs der Frist werden auf der Website der Autonomen Provinz Bozen unter folgendem Link veröffentlicht: Zuweisungen - Kinderärzte und Kinderärztinnen freier Wahl.
Da die Stellen in der Regel Ende März veröffentlicht werden, müssen die Anträge Anfang April eingereicht werden.
Ja, in Ihrem Antrag werden Sie gefragt, mindestens drei Stellen anzugeben, an denen Sie interessiert sind. Wenn keine dieser Stellen zum Zeitpunkt Ihrer Auswahl zur Verfügung steht, können Sie eine andere Stelle wählen, sofern sie verfügbar ist.
Wenn Sie beim Vergabegespräch keine Stelle angeben oder auf die Vergabe verzichten, verlieren Sie die Stelle.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter Lexbrowser, sowie den nationalen Vorschriften.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon 1: +39 0471 41 80 70
Telefon 2: +39 0471 41 80 71
E-Mail: gesundheitsbetreuung@provincia.bz.it
PEC: gesundheitsbetreuung.assistenzasanitaria@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it/de