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Dienstcode: 1506

Vergabe der unbefristeten Stellen an Kinderärztinnen und Kinderärzte freier Wahl

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Beschreibung

Einreichung eines Ansuchens, um sich für eine der Stellen als Kinderarzt oder Kinderärztin freier Wahl in Südtirol zu bewerben.

Die freien Stellen werden jedes Jahr Ende März im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.


Wer kann den Dienst nutzen

Kinderärzte oder Kinderärztinnen freier Wahl.


Voraussetzungen

Sie müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen seit mindestens zwei Jahren eine unbefristete Stelle als Kinderarzt oder Kinderärztin freier Wahl beim Südtiroler Sanitätsbetrieb oder seit mindestens vier Jahren eine solche Stelle in einer anderen Region oder Autonomen Provinz innehaben;
  • Sie müssen in der Landesrangordnung der Kinderärzte und Kinderärztinnen freier Wahl eingetragen sein;
  • Sie müssen das Diplom der Fachausbildung in Kinderheilkunde oder in einer gleichwertigen Disziplin nach der Frist zur Einreichung des Ansuchens um Aufnahme in der Landesrangordnung erlangt haben;
  • Sie müssen im Besitz eines Diploms der Fachausbildung in Kinderheilkunde oder in einer gleichwertigen Disziplin sein (falls Sie nicht unter den vorstehenden Punkt fallen).

Kinderärzte und Kinderärztinnen, die bereits eine Stelle innehaben, können an der Vergabe nur auf dem Wege der Versetzung teilnehmen und ein entsprechendes Ansuchen stellen:

  • Wenn Sie bereits ein vertragsgebundener Arzt oder eine vertragsgebundene Ärztin in Südtirol sind, müssen Sie das Ansuchen direkt beim Gesundheitsbetrieb einreichen (und nicht über diesen Dienst);
  • wenn Sie bereits ein vertragsgebundener Arzt oder eine vertragsgebundene Ärztin in einer anderen Region oder Provinz sind, können Sie das Ansuchen über diesen Dienst einreichen.

Um sich bewerben zu können, ist ein Zertifikat oder ein gleichwertiger Nachweis über Deutsch- und Italienischkenntnisse auf dem Niveau C1 (GER) gemäß den geltenden Bestimmungen erforderlich.


Was benötigen Sie

Für das Ansuchen müssen Sie den entsprechenden Antrag stellen und eine Eigenerklärung beifügen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Sie können die erforderlichen Formulare hier herunterladen: Zuweisungen - Kinderärzte und Kinderärztinnen freier Wahl

Für den Dienstes ist eine Stempelgebühr in Höhe von 16,00 € zu entrichten.



So geht es weiter

Das Amt prüft Ihren Antrag. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden Sie per PEC mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 15 Tagen zu einem Vergabegespräch eingeladen.

Während des Vergabegesprächs können Sie eine der freien Stellen auswählen und müssen eine Erklärung zum Ersatz einer beeideten Bezeugungsurkunde abgeben, in der Sie Ihren rechtlichen Status angeben.

Anschließend wird der Südtiroler Sanitätsbetrieb Ihnen endgültig die von Ihnen gewählte Stelle zuweisen.

Danach erhalten Sie einen Bescheid und haben 90 Tage Zeit, Ihre Praxis in dem von Ihnen gewählten Gebiet zu eröffnen. Bei Problemen können Sie den Gesundheitsbetrieb um eine weitere Fristverlängerung von bis zu 60 Tagen bitten.

Wenn Sie die Praxis nicht innerhalb der Frist eröffnen, verlieren Sie die Stelle.


Zeiten und Fristen

Die Anträge auf Zuweisung müssen bei sonstiger Unzulässigkeit innerhalb von 20 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der freien Stellen eingereicht werden.

Das Datum der Veröffentlichung und des Ablaufs der Frist werden auf der Website der Autonomen Provinz Bozen unter folgendem Link veröffentlicht: Zuweisungen - Kinderärzte und Kinderärztinnen freier Wahl.


Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich meinen Antrag in Anbetracht des ungewissen Zeitrahmens für die Veröffentlichung der freien Stellen ungefähr einreichen?

Da die Stellen in der Regel Ende März veröffentlicht werden, müssen die Anträge Anfang April eingereicht werden.

Muss ich in meinem Antrag die Stellen angeben, für die ich mich bewerben möchte?

Ja, in Ihrem Antrag werden Sie gefragt, mindestens drei Stellen anzugeben, an denen Sie interessiert sind. Wenn keine dieser Stellen zum Zeitpunkt Ihrer Auswahl zur Verfügung steht, können Sie eine andere Stelle wählen, sofern sie verfügbar ist.

Was passiert, wenn ich zum Zeitpunkt der Vergabe keine Stelle wähle?

Wenn Sie beim Vergabegespräch keine Stelle angeben oder auf die Vergabe verzichten, verlieren Sie die Stelle.