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Dienstcode: 1505

Vergabe der unbefristeten Stellen an Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin des einheitlichen Stellenplans der hausärztlichen Grundversorgung

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Beschreibung

Einreichung eines Ansuchens, um sich für eine der Stellen als vertragsgebundener Allgemeinmediziner oder vertragsgebundene Allgemeinmedizinerin des einzigen Stellenplans für die medizinische Grundversorgung in Südtirol zu bewerben.

Die freien Stellen werden jedes Jahr Ende März im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.


Wer kann den Dienst nutzen

Allgemeinmediziner und Allgemeinmedizinerinnen.


Voraussetzungen

Sie müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen seit mindestens zwei Jahren eine unbefristete Stelle als Allgemeinmediziner/Allgemeinmedizinerin beim Südtiroler Sanitätsbetrieb oder seit mindestens vier Jahren eine solche Stelle in einer anderen Region oder Autonomen Provinz innehaben;

  • Sie müssen in die Landesrangordnung für Allgemeinmediziner und Allgemeinmedizinerinnen eingetragen sein;
  • Sie müssen das Abschlussdiplom der Sonderausbildung in Allgemeinmedizin nach der Frist zur Einreichung des Ansuchens um Aufnahme in die Landesrangliste erlangt haben;
  • Sie müssen über den Titel der Sonderausbildung in Allgemeinmedizin verfügen (falls Sie nicht unter den vorstehenden Punkt fallen);
  • Sie müssen ein Arzt oder eine Ärztin sein im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzesdekrets vom 14. Dezember 2018, Nr. 135, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 11. Februar 2019, Nr. 12 in geltender Fassung, der/die einen Studiengang der Sonderausbildung in Allgemeinmedizin in Südtirol besucht;
  • Sie müssen ein Arzt oder eine Ärztin sein im Sinne von Artikel 12 Absatz 3 des Gesetzesdekrets vom 30. April 2019, Nr. 35, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 25. Juni 2019, Nr. 60, der/die einen Studiengang der Sonderausbildung in Allgemeinmedizin in Südtirol besucht;
  • Sie müssen eine Bescheinigung über die Kenntnis der deutschen Sprache und eine Bescheinigung über die Kenntnis der italienischen Sprache gemäß dem Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 752/1976 oder einen gleichwertigen Befähigungsnachweis über die Kenntnis der deutschen und italienischen Sprache gemäß dem gesetzesvertretenden Dekret vom 14. Mai 2010, Nr. 86 für die höhere Laufbahn “A” (C1 GER) besitzen.

Ärzte und Ärztinnen, die bereits eine Stelle innehaben, können an der Vergabe nur auf dem Wege der Versetzung teilnehmen und ein entsprechendes Ansuchen stellen:

  • Wenn Sie bereits ein vertragsgebundener Arzt oder eine vertragsgebundene Ärztin in Südtirol sind, müssen Sie das Ansuchen direkt beim Gesundheitsbetrieb einreichen (und nicht über diesen Dienst);
  • wenn Sie bereits ein vertragsgebundener Arzt oder eine vertragsgebundene Ärztin in einer anderen Region oder Provinz sind, können Sie das Ansuchen über diesen Dienst einreichen.



So geht es weiter

  • Das Amt prüft Ihren Antrag, und wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden Sie per PEC (zertifizierte elektronische Post) mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 15 Tagen zu einem Vergabegespräch eingeladen;
  • während des Vergabegesprächs können Sie eine der freien Stellen auswählen und müssen eine Erklärung zum Ersatz einer beeideten Bezeugungsurkunde abgeben, in der Sie Ihren rechtlichen Status angeben;
  • anschließend wird der Südtiroler Sanitätsbetrieb Ihnen endgültig die von Ihnen gewählte Stelle zuweisen;
  • danach erhalten Sie einen Bescheid und haben 90 Tage Zeit, Ihre Praxis in dem von Ihnen gewählten Gebiet zu eröffnen. Bei Problemen können Sie den Gesundheitsbetrieb um eine weitere Fristverlängerung von bis zu 60 Tagen bitten;
  • wenn Sie die Praxis nicht innerhalb der Frist eröffnen, verlieren Sie die Stelle.

Zeiten und Fristen

Die Anträge auf Zuweisung müssen bei sonstiger Unzulässigkeit innerhalb von 20 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der freien Stellen eingereicht werden.

Das Datum der Veröffentlichung und des Ablaufs der Frist werden auf der Website der Provinz veröffentlicht: Stellenvergabe - Allgemeinmediziner und Allgemeinmedizinerinnen.


Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich meinen Antrag in Anbetracht des ungewissen Zeitrahmens für die Veröffentlichung der freien Stellen ungefähr einreichen?

Da die Stellen in der Regel Ende März veröffentlicht werden, müssen die Anträge Anfang April eingereicht werden.

Muss ich in meinem Antrag die Stellen angeben, für die ich mich bewerben möchte?

Ja, in Ihrem Antrag werden Sie gefragt, mindestens drei Stellen anzugeben, an denen Sie interessiert sind. Wenn keine dieser Stellen zum Zeitpunkt Ihrer Auswahl zur Verfügung steht, können Sie eine andere Stelle wählen, sofern sie verfügbar ist.

Was passiert, wenn ich zum Zeitpunkt der Vergabe keine Stelle wähle?

Wenn Sie beim Vergabegespräch keine Stelle angeben oder auf die Vergabe verzichten, verlieren Sie die Stelle.