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Dienstcode: 1504

Beiträge für Durchführbarkeitsstudien für Innovation

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Beschreibung

Gewährung von Beiträgen für Durchführbarkeitsstudien für Innovationen. Ziel der Maßnahme ist die Förderung und Unterstützung von Studien zur Vorbereitung von Forschungs- oder Entwicklungstätigkeiten.


Wer kann den Dienst nutzen

KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und Großunternehmen mit Produktionseinheit in der Provinz Bozen.


Voraussetzungen

Unternehmen

  • Sie müssen über eine Produktionseinheit in der Provinz Bozen verfügen.
  • Sie müssen ordnungsgemäß im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sein.
  • Die Produktionseinheit mindestens vier Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Beihilfegewährung in der Provinz Bozen aufrechterhalten.

Die Projekte

  • Für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) werden Beiträge für Projekte mit einem Volumen von bis zu 60.000 Euro pro Studie.
  • Für Großunternehmen werden Beiträge für Projekte mit einem Volumen von bis zu 100.000 Euro pro Studie gewährt.

 


Was benötigen Sie

Um den Beihilfeantrag einzureichen, müssen Sie die folgenden Unterlagen vorbereiten:

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.

Um den Antrag auf Rechnungslegung einzureichen, müssen Sie die folgenden Unterlagen vorbereiten: Rechnungslegung Durchführbarkeitsstudien - Technischer Bericht..

Wenn der CUP (einheitlicher Projektcode) in der Rechnung nicht angegeben ist, müssen Sie eine Erklärung fehlender CUP vorbereiten: Rechnungslegung - Erklärung fehlender CUP für Anträge, die ab dem 24.04.2023 eingereicht wurden.

Für die Rechnungslegung von Anträgen, die bis zum 28 Dezember 2023 eingereicht wurden, müssen Sie die folgenden Unterlagen vorbereiten:

Wenn der CUP (einheitlicher Projektcode) in der Rechnung nicht angegeben ist, müssen Sie eine Erklärung fehlender CUP vorbereiten: Rechnungslegung - Anlage - CUP-Erklärung.

 


So wird es gemacht

  • Um den Beihilfeantrag einzureichen, müssen Sie die in myCIVIS angegebenen Unterlagen hochladen.
  • Um den Antrag auf Rechnungslegung einzureichen, müssen Sie die in myCIVIS angegebenen Unterlagen hochladen.
  • Für die Rechnungslegung von Anträgen, die bis zum 28.12.2023 eingereicht wurden, müssen Sie die angegebenen Unterlagen per PEC (zertifizierte elektronische Post) an folgende Adresse senden: innovation.innovazione@pec.prov.bz.
Hinweis: Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß aufgewendet worden sein, d. h., alle Rechnungen und sämtliche Personalkosten müssen VOR der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein.

So geht es weiter

Beihilfeantrag

  • Der Antrag wird auf Vollständigkeit überprüft;
  • Die Bewertung des Antrags wird vorgenommen;
  • Im Falle eines positiven Ergebnisses wird das Dekret zur Beitragsgewährung ausgefertigt.

Antrag auf Rechnungslegung

  • Die Rechnungslegung wird auf Vollständigkeit überprüft;
  • Die Rechnungslegung wird kontrolliert;
  • Die Auszahlung wird vorgenommen.

Hinweis

Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß getätigt worden sein, d.h. alle Rechnungen und Personalkosten müssen vor der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein.


Zeiten und Fristen

  • Für die Einreichung der Beihilfeanträge gibt es keine Frist. Es können mehrere Anträge in einem Jahr eingereicht werden.
  • Zu den Zeiten und Fristen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Rechnungslegung siehe Artikel “Rechnungslegung und Auszahlung der Beihilfe”:
  • Art. 27 Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - Beschluss 853/2025
  • Art. 27 Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - Beschluss 1038/2023 geändert durch  Beschluss 243/2024 und durch Beschluss 795/2024
  • Art. 26 Absatz 3 und 4 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 -  Beschluss 397/2018 geändert durch Beschluss 1177/2018.

 


Häufig gestellte Fragen

Ich bin freiberuflich tätig. Kann ich einen Antrag stellen?

Nein, nur Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, mit Produktionsstätten in der Provinz Bozen können einen Antrag stellen, sofern sie ordnungsgemäß im Unternehmensregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Unternehmen, die Beihilfen erhalten, müssen ihre Produktionseinheit mindestens vier Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Beihilfegewährung in der Provinz Bozen aufrechterhalten.

Was muss ich tun, wenn auf der Rechnung kein eindeutiger Projektcode (CUP) angegeben ist?

Für Anträge, die ab dem 24. April 2023 eingereicht wurden, kann die Erklärung fehlender CUP nur dann beigefügt werden, wenn der CUP (einheitlicher Projektcode) nach der Ausstellung der Rechnung oder der Honorarnote mitgeteilt wurde.

Muss ich auch eine Stempelmarke kaufen, um den Antrag auf Rechnungslegung einreichen zu können?

Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.