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Dienstcode: 1502

Beiträge für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

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Beschreibung

Gewährung von Beiträgen für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen.

Ziel der Maßnahme ist es, Unternehmen dabei zu fördern, externe Unterstützung verschiedener Art zu erwerben.

Innovationsberatungsdienste

  • Beratung in den Bereichen Wissens- und Technologietransfer.
  • Analysen zum Innovationspotenzial des Unternehmens zur Weiter- und Neuentwicklung von Prozessen, Produkten, Technologien und Geschäftsmodellen.
  • Projekte in den Bereichen Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsmanagement.
  • Technologische Unterstützung im Bereich Innovation.
  • Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Schutz und der Verwertung der Rechte des geistigen Eigentums und im Zusammenhang mit Lizenzvereinbarungen.

Innovationsunterstützende Dienstleistungen

  • Marktforschung, welche auf die Einführung von neuen Produkten oder Dienstleistungen ausgerichtet ist.
  • Nutzung von Labors, Datenbanken, Bibliotheken, Tests, Gütezeichen und Zertifizierung zur Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Fundraising-Kampagne

  • Crowdfunding.
  • Anderes.

Wer kann den Dienst nutzen

KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit Produktionseinheit in Südtirol.

 


Voraussetzungen

Unternehmen

  • Sie müssen über eine Produktionseinheit in der Provinz Bozen verfügen.
  • Sie müssen ordnungsgemäß im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sein.
  • Sie müssen die Produktionseinheit mindestens vier Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Beihilfegewährung in der Provinz Bozen aufrechterhalten.

Die Projekte

  • Es werden Beiträge für Projekte mit einem Volumen von bis zu 65.000 Euro pro Dienstleistung gewährt.
  • Es werden Beihilfen über einen Zeitraum von drei Jahren in Höhe von bis zu 200.000 Euro pro Unternehmen gewährt.
  • Für Fundraising-Kampagnen werden Beiträge für Projekte mit einem Volumen von bis zu 5.000 Euro pro Kampagne gewährt.

Was benötigen Sie

Beihilfeantrag

Um den Beihilfeantrag einzureichen, müssen Sie die folgenden Unterlagen vorbereiten:

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.

Antrag auf Rechnungslegung

Für die Rechnungslegung von Anträgen, die ab 29.12.2023 (mittels MyCivis) eingereicht wurden, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

Wenn der CUP-Code nicht auf der Rechnung angegeben ist, muss eine Erklärung über den fehlenden CUP erstellt werden:

Für die Rechnungslegung von Anträgen, die bis zum 28.12.2023 (mittels PEC) eingereicht wurden, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

Wenn der CUP-Code nicht auf der Rechnung angegeben ist, muss eine Erklärung über den fehlenden CUP erstellt werden:


So wird es gemacht

  • Um den Beihilfeantrag einzureichen, laden Sie die angegebenen Unterlagen in myCIVIS hoch.
  • Um den Antrag auf Rechnungslegung einzureichen, müssen Sie die in myCIVIS angegebenen Unterlagen hochladen.
  • Für die Rechnungslegung von Anträgen, die bis zum 28.12.2023 eingereicht wurden, müssen Sie die angegebenen Unterlagen per PEC (zertifizierte elektronische Post) an folgende Adresse senden innovation.innovazione@pec.prov.bz.
Hinweis: Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß aufgewendet worden sein, d. h., alle Rechnungen und sämtliche Personalkosten müssen VOR der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein.

So geht es weiter

Beihilfeantrag

  1. Der Antrag wird auf Vollständigkeit überprüft.
  2. Die Bewertung des Antrags wird vorgenommen.
  3. Im Falle eines positiven Ergebnisses wird das Dekret zur Beitragsgewährung ausgefertigt.

Antrag auf Rechnungslegung:

  1. Die Rechnungslegung wird auf Vollständigkeit überprüft.
  2. Die Rechnungslegung wird kontrolliert.
  3. Die Auszahlung wird vorgenommen.
Hinweis: Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß getätigt worden sein, d.h. alle Rechnungen und Personalkosten müssen VOR der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein: Hinweis Rechnungslegungen - Zahlungen.

 


Zeiten und Fristen

  • Für die Einreichung der Beihilfeanträge sind keine Fristen vorgesehen. Es können mehrere Anträge in einem Jahr eingereicht werden.
    Zu den Zeiten und Fristen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Rechnungslegung siehe Artikel “Rechnungslegung und Auszahlung der Beihilfe”:
  • Art. 27 Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - Beschluss 853/2025
  • Art. 27 Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - Beschluss 1038/2023 geändert durch  Beschluss 243/2024 und durch Beschluss 795/2024
  • Art. 26 Absatz 3 und 4 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - Beschluss 397/2018 geändert durch Beschluss 1177/2018.

 


Häufig gestellte Fragen

Ich bin freiberuflich tätig. Kann ich einen Antrag stellen?

Nein, nur Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, mit Produktionsstätten in der Provinz Bozen können einen Antrag stellen, sofern sie ordnungsgemäß im Unternehmensregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Unternehmen, die Beihilfen erhalten, müssen ihre Produktionseinheit mindestens vier Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Beihilfegewährung in der Provinz Bozen aufrechterhalten.

Was muss ich tun, wenn auf der Rechnung kein eindeutiger Projektcode (CUP) angegeben ist?

Für Anträge, die ab dem 24. April 2023 eingereicht wurden, kann die Erklärung fehlender CUP nur dann beigefügt werden, wenn der CUP (einheitlicher Projektcode) nach der Ausstellung der Rechnung oder der Honorarnote mitgeteilt wurde.

Muss ich auch eine Stempelmarke kaufen, um den Antrag auf Rechnungslegung einreichen zu können?

Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.