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Dienstcode: 1500

Beiträge für Projekte der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung mit Vorschuss für Start-up-Unternehmen

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Beschreibung

Gewährung von Beiträgen für Projekte der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung mit einem Vorschuss für Start-up-Unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit auf den Märkten zu steigern und die Innovation, das Wachstum und den Wohlstand des gesamten Landes zu fördern.
 

Start-up-Unternehmen können nur einen Vorschuss ausschließlich für ein Kalenderjahr anfragen. Im Detail: Start-up-Unternehmen können sowohl für ein- als auch für mehrjährige Projekte gemäß Zeitplan, der vom zuständigen Amt genehmigt wurde, einen einmaligen Vorschuss bis zu einem Höchstbetrag von 70% der pro Kalenderjahr gewährten Beihilfe beantragen; auch im Falle von mehrjährigen Projekten kann der Vorschuss nur für ein einziges Kalenderjahr gewährt werden.

Da der Vorschuss buchhalterisch an den Zeitplan gebunden ist, kann das zuständige Amt das Auszahlungsverfahren erst ab dem Kalenderjahr einleiten, für welches die Anfrage um Vorschuss gestellt wird.

Der erhaltene Vorschuss muss mittels Rechnungslegung der für das betreffende Kalenderjahr des Zeitplans angefallenen Ausgaben dokumentiert werden. Für die Abrechnung und für eventuelle Tätigkeitsverschiebungen gelten die Bestimmungen laut Artikel 27 Absatz 3 der geltenden Anwendungsrichtlinien. Verstreichen die im Artikel 27 Absatz 3 vorgesehenen Fristen und ist die Abrechnung der Ausgaben nicht erfolgt, veranlasst das zuständige Amt die Rückforderung des ausgezahlten Betrags.


Wer kann den Dienst nutzen

Start-up-Unternehmen mit Produktionseinheit in Südtirol.


Voraussetzungen

  • Die Start-up-Unternehmen dürfen nicht länger als fünf Jahre vor dem Datum der Gewährung der Beiträge im Handelsregister eingetragen sein;
  • Begünstigte sind Start-up-Unternehmen in jeder gegründeten Form mit Produktionseinheit in Südtirol, sofern sie ordnungsgemäß in das Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Die Beihilfeempfänger/Beihilfeempfängerinnen müssen die Produktionseinheit in Südtirol ab dem Datum der Gewährung der Beihilfe für mindestens vier Jahre aktiv belassen.

Was benötigen Sie

Beihilfeanträge für industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung „mit Vorschuss“ können ausschließlich per PEC (innovation.innovazione@pec.prov.bz) gestellt werden, unter Verwendung der auf dieser Seite verfügbaren Formulare.

Beihilfeantrag

Um den Beihilfeantrag für die experimentelle Entwicklung einzureichen oder industrielle Forschung, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

Die Kosten für die Einreichung des Antrags belaufen sich auf 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht.

Antrag auf Vorschuss

Um einen Vorschuss für Start-up-Unternehmen (sowohl für die experimentelle Entwicklung als auch für die industrielle Forschung) zu beantragen, müssen Sie zunächst den Bescheid über die Bewilligung des Beihilfeantrags erhalten, in dem die Höhe der für jedes einzelne Jahr gewährten Beihilfe angegeben ist. Erst dann können Sie den Antrag auf Auszahlung des Vorschusses einreichen. Darin müssen Sie das Kalenderjahr, für das Sie den Vorschuss beantragen, und den Prozentsatz des beantragten Vorschusses angeben. Der Antrag ist per zertifizierte elektronische Post an die folgende Adresse zu richten: innovation.innovazione@pec.prov.bz. Das heißt der Vorschuss kann erst nach Genehmigung des Beihilfeantrags angefragt werden.

Rechnungslegung

Um die Rechnungslegung für die experimentelle Entwicklung oder industrielle Forschung einzureichen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

Wenn der CUP-Code nicht auf der Rechnung angegeben ist, muss eine Erklärung über den fehlenden CUP erstellt werden:  ABRECHNUNG – Fehlende CUP-Erklärung für Anträge, die seit dem 24. April 2023 eingereicht wurden.


 


So wird es gemacht

Antrag

  • Um den Antrag für die experimentelle Entwicklung einzureichen, müssen Sie die angegebenen Unterlagen per zertifizierte elektronische Post an die folgende Adresse senden: innovation.innovazione@pec.prov.bz.
  • Um den Antrag für die industrielle Forschung einzureichen, müssen Sie die angegebenen Unterlagen per zertifizierte elektronische Post an die folgende Adresse senden: innovation.innovazione@pec.prov.bz.

Anfrage nach Vorschuss:

  • Um einen Vorschuss für die experimentelle Entwicklung anzufragen, müssen Sie den angegebenen Antrag per zertifizierte elektronische Post an folgende Adresse senden: innovation.innovazione@pec.prov.bz.
  • Um einen Vorschuss für die industrielle Forschung anzufragen, müssen Sie den angegebenen Antrag per zertifizierte elektronische Post an folgende Adresse senden: innovation.innovazione@pec.prov.bz.

Rechnungslegung

  • Um die Rechnungslegung für die experimentelle Entwicklung einzureichen, müssen Sie die genannten Unterlagen per zertifizierte elektronische Post an die folgende Adresse senden: innovation.innovazione@pec.prov.bz.
  • Um die Rechnungslegung für die industrielle Forschung einzureichen, müssen Sie die genannten Unterlagen per zertifizierte elektronische Post an die folgende Adresse senden: innovation.innovazione@pec.prov.bz.

Hinweis

Der ausgezahlte Vorschuss muss durch die Rechnungslegung der für das Kalenderjahr des Zeitplans angefallenen Kosten dokumentiert werden. Hinsichtlich der Rechnungslegung und der eventuellen Verschiebung der Tätigkeiten gelten die Bestimmungen in Artikel 27 “Rechnungslegung und Auszahlung der Beihilfen”, Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - Beschluss 853/2025 Änderung der Kriterien 1038/2023 – Beschluss 795/2024. Nach Ablauf der in Artikel 27, Absatz 3 vorgesehenen Fristen ohne Einreichung der Rechnungslegung der Ausgaben fordert das zuständige Amt die Rückzahlung des ausgezahlten Betrags.

Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß aufgewendet worden sein, d. h., alle Rechnungen und sämtliche Personalkosten müssen vor der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein.


So geht es weiter

Beihilfeantrag

  • Die Vollständigkeit des Antrags wird überprüft;
  • Der Antrag wird bewertet;
  • Im Falle eines positiven Ausgangs wird das Dekret über die Gewährung ausgestellt.

Anfrage nach Vorschuss

  • Die Anfrage wird überprüft;
  • Im Falle eines positiven Ausgangs wird das Dekret über die Zuschussgewährung ausgestellt;
  • Der Vorschuss wird ausgezahlt.

Rechnungslegung

  • Die Vollständigkeit der Rechnungslegung wird überprüft;
  • Die Rechnungslegung wird kontrolliert;
  • Die Auszahlung wird vorgenommen.

Zeiten und Fristen

Beihilfeantrag

Für die Einreichung der Beihilfeanträge sind keine Fristen vorgesehen. Es können mehrere Anträge in einem Jahr eingereicht werden.

Antrag auf Vorschuss

Start-up-Unternehmen können nur einen Vorschuss bis zu einer Höhe von maximal 70 % der pro Kalenderjahr gewährten Beihilfe sowohl für einjährige als auch für mehrjährige Projekte, die in dem vom zuständigen Amt genehmigten Zeitplan vorgesehen sind, beantragen; auch bei mehrjährigen Projekten kann der Vorschuss nur für ein Kalenderjahr gewährt werden.

Rechnungslegung

Zu den Zeiten und Fristen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung siehe Artikel 27 “Rechnungslegung und Auszahlung der Beihilfen”, Absatz 3 derRechnungslegung und Auszahlung der Beihilfen”, Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 – Beschluss 853/2025 Richtlinien.


Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Start-up-Unternehmen?

Als neues Unternehmen (Start-up) gilt ein Unternehmen, das nicht länger als fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Förderung im Handelsregister eingetragen ist.

Ich bin freiberuflich tätig. Kann ich einen Antrag stellen?

Nein. Den Antrag können nur Start-up-Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Produktionseinheit in der Provinz Bozen stellen, sofern sie ordnungsgemäß in das Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Die Beihilfeempfänger/Beihilfeempfängerinnen müssen die Produktionseinheit in der Provinz Bozen ab dem Datum der Gewährung der Beihilfe für mindestens vier Jahre aktiv belassen.

Was muss ich tun, wenn auf der Rechnung kein eindeutiger Projektcode (CUP) angegeben ist?

Bei Anträgen, die nach dem 24. April 2023 eingereicht werden, kann die Erklärung über den fehlenden CUP nur dann beigefügt werden, wenn der CUP nach der Ausstellung der Rechnung oder Honorarnote mitgeteilt wurde.

Muss ich auch eine Stempelmarke kaufen, um die Rechnungslegung einreichen zu können?

Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.