Beschreibung
Gewährung von Beiträgen für Projekte der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung mit einem Vorschuss für Start-up-Unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit auf den Märkten zu steigern und die Innovation, das Wachstum und den Wohlstand des gesamten Landes zu fördern.
Start-up-Unternehmen können nur einen Vorschuss ausschließlich für ein Kalenderjahr anfragen. Im Detail: Start-up-Unternehmen können sowohl für ein- als auch für mehrjährige Projekte gemäß Zeitplan, der vom zuständigen Amt genehmigt wurde, einen einmaligen Vorschuss bis zu einem Höchstbetrag von 70% der pro Kalenderjahr gewährten Beihilfe beantragen; auch im Falle von mehrjährigen Projekten kann der Vorschuss nur für ein einziges Kalenderjahr gewährt werden.
Da der Vorschuss buchhalterisch an den Zeitplan gebunden ist, kann das zuständige Amt das Auszahlungsverfahren erst ab dem Kalenderjahr einleiten, für welches die Anfrage um Vorschuss gestellt wird.
Der erhaltene Vorschuss muss mittels Rechnungslegung der für das betreffende Kalenderjahr des Zeitplans angefallenen Ausgaben dokumentiert werden. Für die Abrechnung und für eventuelle Tätigkeitsverschiebungen gelten die Bestimmungen laut Artikel 27 Absatz 3 der geltenden Anwendungsrichtlinien. Verstreichen die im Artikel 27 Absatz 3 vorgesehenen Fristen und ist die Abrechnung der Ausgaben nicht erfolgt, veranlasst das zuständige Amt die Rückforderung des ausgezahlten Betrags.
