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Dienstcode: 1499

Beiträge für Projekte der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung

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Beschreibung

Gewährung von Beiträgen für Projekte der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung, um die Wettbewerbsfähigkeit auf den Märkten zu steigern und die Innovation, das Wachstum und den Wohlstand des gesamten Landes zu fördern.

 


Wer kann den Dienst nutzen

KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und Großunternehmen mit Produktionseinheit in der Provinz Bozen.

 


Voraussetzungen

Begünstigte der Beihilfen sind Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Produktionseinheit in der Provinz Bozen, sofern sie ordnungsgemäß in das Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Die Beihilfeempfänger/Beihilfeempfängerinnen müssen die Produktionseinheit in der Provinz Bozen ab dem Datum der Gewährung der Beihilfe für mindestens vier Jahre aktiv belassen.


Was benötigen Sie

Beihilfeantrag für die experimentelle Entwicklung oder industrielle Forschung

Um den Beihilfeantrag für die experimentelle Entwicklung oder industrielle Forschung einzureichen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

Die Kosten für die Einreichung des Antrags belaufen sich auf 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht.

Rechnungslegung von Anträgen für experimentelle Entwicklung oder industrielle Forschung, ab 29.12.2023

Für die Rechnungslegung von Anträgen für experimentelle Entwicklung oder industrielle Forschung, die ab 29.12.2023 (mittels MyCivis) eingereicht wurden, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

Wenn der CUP-Code nicht auf der Rechnung angegeben ist, muss eine Erklärung über den fehlenden CUP erstellt werden: Erklärung CUP ##8#.

Rechnungslegung von Anträgen für experimentelle Entwicklung oder industrielle Forschung, bis zum 28.12.2023

Für die Rechnungslegung von Anträgen für experimentelle Entwicklung oder industrielle Forschung, die bis zum 28.12.2023 (mittels PEC) eingereicht wurden, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

Wenn der CUP-Code nicht auf der Rechnung angegeben ist, muss eine Erklärung über den fehlenden CUP erstellt werden:


So wird es gemacht

Antrag

Um den Antrag für die experimentelle Entwicklung einzureichen, müssen Sie die angegebenen Unterlagen in myCIVIS hochladen.

Um den Antrag für die industrielle Forschung einzureichen, müssen Sie die angegebenen Unterlagen in myCIVIS hochladen.

Rechnungslegung

Um die Rechnungslegung für experimentelle Entwicklung einzureichen, müssen Sie die angegebenen Unterlagen in myCIVIS hochladen.

Um die Rechnungslegung für industrielle Forschung einzureichen, müssen Sie die angegebenen Unterlagen in myCIVIS hochladen.

Für die Rechnungslegung müssen Sie bei Anträgen für Forschung und Entwicklung, die bis zum 28. Dezember 2023 eingereicht wurden, die angegebenen Unterlagen per zertifizierte elektronische Post an folgende Adresse senden: innovation.innovazione@pec.prov.bz.

Hinweis

Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß aufgewendet worden sein, d. h. alle Rechnungen und sämtliche Personalkosten müssen vor der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein.


So geht es weiter

Antrag

  • Die Vollständigkeit des Antrags wird überprüft;
  • der Antrag wird bewertet;
  • im Falle eines positiven Ausgangs wird das Dekret über die Gewährung ausgestellt.

Rechnungslegung

  • Die Vollständigkeit der Rechnungslegung wird überprüft;
  • die Rechnungslegung wird kontrolliert;
  • die Auszahlung wird vorgenommen.

Zeiten und Fristen

Antrag

Für die Einreichung der Beihilfeanträge sind keine Fristen vorgesehen. Es können mehrere Anträge in einem Jahr eingereicht werden.

Rechnungslegung

Zu den Zeiten und Fristen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Rechnungslegung siehe Artikel “Rechnungslegung und Auszahlung der Beihilfe”:


Häufig gestellte Fragen

Ich bin freiberuflich tätig. Kann ich einen Antrag stellen?

Nein. Den Antrag können nur Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Produktionseinheit in Südtirol stellen, sofern sie ordnungsgemäß in das Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Die Beihilfeempfänger oder Beihilfeempfängerinnen müssen die Produktionseinheit in Südtirol ab dem Datum der Gewährung der Beihilfe für mindestens vier Jahre aktiv belassen.

Was muss ich tun, wenn auf der Rechnung kein eindeutiger Projektcode (CUP) angegeben ist?

Bei Anträgen, die nach dem 24. April 2023 eingereicht werden, kann die Erklärung über den fehlenden CUP nur dann beigefügt werden, wenn der CUP nach der Ausstellung der Rechnung oder Honorarnote mitgeteilt wurde.

Muss ich auch eine Stempelmarke kaufen, um die Rechnungslegung einreichen zu können?

Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.

Rechtsgrundlagen

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutz.