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Dienstcode: 1497

Beiträge für Prozess- oder Organisationsinnovation

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Beschreibung

Gewährung von Beiträgen von Prozess- oder Organisationsinnovation, um Unternehmen bei der Durchführung von Projekten zu fördern und zu unterstützen, die zu Folgendem führen:

  • Zur Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Produktions- oder Vertriebsmethoden, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, Ausrüstungen oder Softwareprogrammen;
  • Zur Anwendung neuer Organisationsmethoden bei den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Produktionseinheit in der Provinz Bozen.


Voraussetzungen

Begünstigte der Beihilfen sind Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Produktionseinheit in der Provinz Bozen, sofern sie ordnungsgemäß in das Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Die Beihilfeempfänger/Beihilfeempfängerinnen müssen die Produktionseinheit in der Provinz Bozen ab dem Datum der Gewährung der Beihilfe für mindestens vier Jahre aktiv belassen.


Was benötigen Sie

Antrag

Um den Antrag einzureichen, müssen folgende Unterlagen vorbereitet werden:

Sie müssen eine Steuermarke im Wert von 16 Euro kaufen.

Rechnungslegung ab 29.12.2023

Für die Rechnungslegung von Anträgen, die ab 29.12.2023 (mittels myCIVIS) eingereicht wurden, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

Wenn der CUP-Code nicht auf der Rechnung angegeben ist, muss eine Erklärung über den fehlenden CUP erstellt werden:

  • Erklärung CUP ##8#.

Rechnungslegung bis zum 28.12.2023

Für die Rechnungslegung von Anträgen, die bis zum 28.12.2023 (mittels PEC) eingereicht wurden, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

Wenn der CUP-Code nicht auf der Rechnung angegeben ist, muss eine Erklärung über den fehlenden CUP erstellt werden:


So wird es gemacht

Antrag

Um den Antrag einzureichen, müssen Sie die im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen” angegebenen Unterlagen in myCIVIS hochladen.

Rechnungslegung

Um die Rechnungslegung einzureichen, müssen Sie die im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen” angegebenen Unterlagen in myCIVIS hochladen.

Für die Rechnungslegung müssen Sie bei Anträgen, die bis zum 28. Dezember 2023 eingereicht werden, die im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen” angegebenen Unterlagen per zertifizierte elektronische Post an folgende PEC-Adresse senden: innovation.innovazione@pec.prov.bz.

Hinweis

Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß aufgewendet worden sein, d. h. alle Rechnungen und sämtliche Personalkosten müssen vor der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein.


So geht es weiter

Beihilfeantrag

  • Die Vollständigkeit des Antrags wird überprüft;
  • der Antrag wird bewertet;
  • im Falle eines positiven Ausgangs wird das Dekret über die Gewährung ausgestellt.

Rechnungslegung

  • Die Vollständigkeit der Rechnungslegung wird überprüft;
  • die Rechnungslegung wird kontrolliert;
  • die Auszahlung wird vorgenommen.

Zeiten und Fristen

Beihilfeantrag

Für die Einreichung der Beihilfeanträge sind keine Fristen vorgesehen. Es können mehrere Anträge in einem Jahr eingereicht werden.

Rechnungslegung

Zu den Zeiten und Fristen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Rechnungslegung siehe Artikel „Rechnungslegung und Auszahlung der Beihilfe”:


Häufig gestellte Fragen

Ich bin freiberuflich tätig. Kann ich einen Antrag stellen?

Nein. Den Antrag können nur Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Produktionseinheit in der Provinz Bozen stellen, sofern sie ordnungsgemäß in das Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Die Beihilfeempfänger/Beihilfeempfängerinnen müssen die Produktionseinheit in der Provinz Bozen ab dem Datum der Gewährung der Beihilfe für mindestens vier Jahre aktiv belassen.

Was muss ich tun, wenn auf der Rechnung kein eindeutiger Projektcode (CUP) angegeben ist?

Bei Anträgen, die nach dem 24. April 2023 eingereicht werden, kann die Erklärung über den fehlenden CUP nur dann beigefügt werden, wenn der CUP nach der Ausstellung der Rechnung oder Honorarnote mitgeteilt wurde.

Muss ich auch eine Stempelmarke kaufen, um die Rechnungslegung einreichen zu können?

Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.