Ich bin freiberuflich tätig. Kann ich einen Antrag stellen?
Nein. Den Antrag können nur Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Produktionseinheit in der Provinz Bozen stellen, sofern sie ordnungsgemäß in das Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Die Beihilfeempfänger/Beihilfeempfängerinnen müssen die Produktionseinheit in der Provinz Bozen ab dem Datum der Gewährung der Beihilfe für mindestens vier Jahre aktiv belassen.
Was muss ich tun, wenn auf der Rechnung kein eindeutiger Projektcode (CUP) angegeben ist?
Bei Anträgen, die nach dem 24. April 2023 eingereicht werden, kann die Erklärung über den fehlenden CUP nur dann beigefügt werden, wenn der CUP nach der Ausstellung der Rechnung oder Honorarnote mitgeteilt wurde.
Muss ich auch eine Stempelmarke kaufen, um die Rechnungslegung einreichen zu können?
Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.