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Dienstcode: 1496

Beiträge an Berufsverbände und Körperschaften (Innovation)

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Beschreibung

Gewährung von Beiträgen für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und der Produktivität.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Institute, Körperschaften, Verbände und Organisationen.


Was benötigen Sie

Beihilfeantrag

Um den Beihilfeantrag einzureichen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

Sie müssen eine Steuermarke im Wert von 16 Euro kaufen.

Antrag auf Rechnungslegung

Um den Antrag auf Rechnungslegung einzureichen, müssen Sie die folgenden Unterlagen vorbereiten:

Wenn der CUP (einheitlicher Projektcode) in der Rechnung nicht angegeben ist, müssen Sie eine Erklärung fehlender CUP vorbereiten: Rechnungslegung - Anlage CUP-Erklärung.

 


So wird es gemacht

Um den Beihilfeantrag einzureichen, senden Sie die Dokumente per zertifizierter E-Mail an folgende Adresse: innovation.innovazione@pec.prov.bz.
Um den Antrag auf Rechnungslegung einzureichen, senden Sie die Dokumente per zertifizierter E-Mail an folgende Adresse innovation.innovazione@pec.prov.bz.

Hinweis: Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß getätigt worden sein, d.h. alle Rechnungen und Personalkosten müssen vor der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein: Hinweis Rechnungslegungen - Zahlungen..


So geht es weiter

Beihilfeantrag

  1. Der Antrag wird auf Vollständigkeit überprüft.
  2. Die Bewertung des Antrags wird vorgenommen.
  3. Im Falle eines positiven Ergebnisses wird das Dekret zur Beitragsgewährung ausgefertigt.

Antrag auf Rechnungslegung

  1. Die Rechnungslegung wird auf Vollständigkeit überprüft.
  2. Die Rechnungslegung wird kontrolliert.
  3. Die Auszahlung wird vorgenommen.

 


Zeiten und Fristen

  • Die Beihilfeanträge können bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden. Für periphere Gebiete hingegen können Sie die Beihilfeanträge bis zum 31. Januar eines jeden Jahres einreichen.
  • Zu den Zeiten und Fristen im Zusammenhang mit Antrag auf Rechnungslegung siehe Richtlinien - Beschluss 891/2024.

 


Häufig gestellte Fragen

Ich bin ein Unternehmen, kann ich ansuchen?

Nein, nur Institute, Körperschaften, Verbände und Organisationen können ansuchen.

Was muss ich tun, wenn auf der Rechnung kein eindeutiger Projektcode (CUP) angegeben ist?

Bei Anträgen, die nach dem 24.04.2023 eingereicht werden, kann die Erklärung über den fehlenden CUP nur dann beigefügt werden, wenn der CUP nach der Ausstellung der Rechnung oder Honorarnote mitgeteilt wurde.

Muss ich auch eine Stempelmarke kaufen, um den Antrag auf Rechnungslegung einreichen zu können?

Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.