Beschreibung
Gewährung von Beiträgen für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und der Produktivität.

Gewährung von Beiträgen für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und der Produktivität.
Institute, Körperschaften, Verbände und Organisationen.
Sie müssen eine Steuermarke im Wert von 16 Euro kaufen.
Wenn der CUP (einheitlicher Projektcode) in der Rechnung nicht angegeben ist, müssen Sie eine Erklärung fehlender CUP vorbereiten: Rechnungslegung - Anlage CUP-Erklärung.
Hinweis: Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß getätigt worden sein, d.h. alle Rechnungen und Personalkosten müssen vor der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein: Hinweis Rechnungslegungen - Zahlungen..
Nein, nur Institute, Körperschaften, Verbände und Organisationen können ansuchen.
Bei Anträgen, die nach dem 24.04.2023 eingereicht werden, kann die Erklärung über den fehlenden CUP nur dann beigefügt werden, wenn der CUP nach der Ausstellung der Rechnung oder Honorarnote mitgeteilt wurde.
Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
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Telefon: +39 0471 41 37 14
E-Mail: innovation@provinz.bz.it
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