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Dienstcode: 1492

Beiträge an Genossenschaftsverbände, Forschungsinstitute sowie öffentliche und private Organisationen im Genossenschaftswesen

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Beschreibung

Der Dienst sieht Förderungen im Bereich des Genossenschaftswesens vor:

  • für die Verbreitung der genossenschaftlichen Grundsätze;
  • die Durchführung von Bildungsinitiativen, Studien, Untersuchungen und Forschungsarbeiten;
  • Informationsmaterial;
  • Erfahrungsaustausch oder Studienreisen.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Vertretungsverbände des Genossenschaftswesens mit Sitz in Südtirol, die im Sinne der regionalen Gesetzgebung anerkannt sind;
  • Forschungsinstitute, Universitäten, Verbände und andere öffentliche und private Organisationen.

Voraussetzungen

Die folgenden Initiativen sind förderfähig:

  • Organisation von Informationsveranstaltungen zu aktuellen wirtschaftlichen und genossenschaftlichen Themen;
  • Studien, Analysen und Forschungen oder ähnliche Aktivitäten, um die Kenntnisse zu erweitern und alle Aspekte der Förderung und Entwicklung des Genossenschaftswesens oder eines bestimmten Sektors zu vertiefen;
  • Organisation von Tagungen und Seminaren zu Themen des Genossenschaftswesens;
  • Teilnahme an Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen zur Förderung des Genossenschaftsmodells und der genossenschaftlichen Erfahrung;
  • Initiativen mit Schulen, die darauf abzielen, die Ideale, Werte und Kultur des Genossenschaftsgedankens zu verbreiten, auch durch Praktika und Erfahrungsaustausch zwischen den Schulen;
  • Projekte zur Verbreitung des Genossenschaftsgedankens im akademischen Bereich, einschließlich Preise und Stipendien bezogen auf Dissertationen oder Forschungsdoktorate;
  • Produktion und Verbreitung von audiovisuellen Medien, Fernsehprogrammen oder Drucksachen, Veröffentlichung von Büchern, Forschungsarbeiten, Umfrageergebnissen und Studien sowohl in Papierform als auch digital, im Zusammenhang mit rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen, historischen, soziologischen und kulturellen Aspekten des Genossenschaftswesens;
  • Erfahrungsaustausch mit Behörden und Organisationen auf nationaler, EU oder internationaler Ebene, die im Bereich der Genossenschaften tätig sind oder diese fördern.

Für jedes Vorhaben ist ein Mindestbetrag von 3.000,00 Euro und ein Höchstbetrag 100.000,00 Euro zulässig.

Es können mehrere Anträge pro Jahr gestellt werden.

Um die Rückverfolgbarkeit der Finanzströme zu gewährleisten, wird, im Falle von Zahlungen für ein vom Landesamt für Genossenschaftswesen mitfinanziertes Projekt, ein einheitlicher Projektcode (CUP) erstellt.

Der von der zuständigen Stelle mitgeteilte CUP-Code muss auf allen buchhalterischen Unterlagen und auf den Zahlungsnachweisen (z.B. Rechnungen und Bankbelegen) angeführt werden.



So wird es gemacht

Die Anträge müssen unter Verwendung der vom der zuständigen Landesamt für Genossenschaftswesen vorbereiteten Formulare erstellt, in das PDF-Format umgewandelt, digital unterzeichnet und in einer einzigen Mitteilung an die PEC-Adresse gen.coop@pec.prov.bz.it gesendet werden.


So geht es weiter

Nach Eingang des Antrags erhält die Genossenschaft mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) eine Mitteilung über die Einleitung des Beitragsverfahrens.

Innerhalb von 120 Tagen, vorbehaltlich der Unterbrechungen gemäß Artikel 4 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Regelung des Verwaltungsverfahrens), wird das Vergabeverfahren abgeschlossen und die Genossenschaft erhält die entsprechende Mitteilung über PEC.


Zeiten und Fristen

  • Der Beitragsantrag muss vor dem Beginn der Initiative eingereicht werden;
  • der Auszahlungsantrag muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag gewährt wurde, im PDF-Format bei der folgenden PEC-Adresse gen.coop@pec.prov.bz.it eingereicht werden;
  • die Ausgaben für mehrjährige Projekte, die in dem von der zuständigen Stelle genehmigten Zeitplan enthalten sind, müssen bis Dezember des Jahres abgerechnet werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Ausgaben verbucht wurden.

Häufig gestellte Fragen