Die folgenden Initiativen sind förderfähig:
- Organisation von Informationsveranstaltungen zu aktuellen wirtschaftlichen und genossenschaftlichen Themen;
- Studien, Analysen und Forschungen oder ähnliche Aktivitäten, um die Kenntnisse zu erweitern und alle Aspekte der Förderung und Entwicklung des Genossenschaftswesens oder eines bestimmten Sektors zu vertiefen;
- Organisation von Tagungen und Seminaren zu Themen des Genossenschaftswesens;
- Teilnahme an Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen zur Förderung des Genossenschaftsmodells und der genossenschaftlichen Erfahrung;
- Initiativen mit Schulen, die darauf abzielen, die Ideale, Werte und Kultur des Genossenschaftsgedankens zu verbreiten, auch durch Praktika und Erfahrungsaustausch zwischen den Schulen;
- Projekte zur Verbreitung des Genossenschaftsgedankens im akademischen Bereich, einschließlich Preise und Stipendien bezogen auf Dissertationen oder Forschungsdoktorate;
- Produktion und Verbreitung von audiovisuellen Medien, Fernsehprogrammen oder Drucksachen, Veröffentlichung von Büchern, Forschungsarbeiten, Umfrageergebnissen und Studien sowohl in Papierform als auch digital, im Zusammenhang mit rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen, historischen, soziologischen und kulturellen Aspekten des Genossenschaftswesens;
- Erfahrungsaustausch mit Behörden und Organisationen auf nationaler, EU oder internationaler Ebene, die im Bereich der Genossenschaften tätig sind oder diese fördern.
Für jedes Vorhaben ist ein Mindestbetrag von 3.000,00 Euro und ein Höchstbetrag 100.000,00 Euro zulässig.
Es können mehrere Anträge pro Jahr gestellt werden.
Um die Rückverfolgbarkeit der Finanzströme zu gewährleisten, wird, im Falle von Zahlungen für ein vom Landesamt für Genossenschaftswesen mitfinanziertes Projekt, ein einheitlicher Projektcode (CUP) erstellt.
Der von der zuständigen Stelle mitgeteilte CUP-Code muss auf allen buchhalterischen Unterlagen und auf den Zahlungsnachweisen (z.B. Rechnungen und Bankbelegen) angeführt werden.