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Dienstcode: 1491

Beiträge für Innovationscluster (Ausschreibung 2023)

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Beschreibung

Rechnungslegung über die gewährten Beiträge zugunsten von Unternehmen für die Schaffung von Innovationsclustern. Ziel ist es, die Bildung, Erweiterung und Belebung von Innovationsclustern, die in Südtirol realisiert werden, zu unterstützen.

Die Ausschreibung ist unter folgendem Link zu finden: ausschreibung.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Juristische Personen, die einen neuen Innovationscluster gründen oder einen bereits bestehenden Innovationscluster weiterentwickeln und betreiben.

  • Wenn die juristische Person bereits gegründet ist, wird der Antrag von der juristischen Person eingereicht, die den Innovationscluster betreibt.
  • Wenn die juristische Person noch nicht gegründet wurde, wird der Antrag durch die am Innovationscluster beteiligten Unternehmen oder Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung eingereicht. In diesem Fall wird der Beihilfeantrag von den jeweiligen gesetzlichen Vertretern aller beteiligten Unternehmen oder Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung unterzeichnet.

 


Voraussetzungen

Es wird die Zusammenführung von mindestens fünf unabhängigen Unternehmen (Cluster) gefordert. Die Unternehmen arbeiten mit Forschungs- und Wissensverbreitungsorganisationen zusammen. Oder sie kooperieren mit Einrichtungen des Bildungs- und Ausbildungssystems. Der Cluster muss in den entsprechenden Sektoren Forschung betreiben.

 


Was benötigen Sie

Um die Rechnungslegung einzureichen, müssen Sie die folgenden Unterlagen vorbereiten:

Wenn der CUP-Code nicht auf der Rechnung angegeben ist, muss eine Erklärung über den fehlenden CUP erstellt werden: Erklärung fehlender CUP.

 


So wird es gemacht

Um den Antrag auf Rechnungslegung einzureichen, senden Sie die Unterlagen per zertifizierter E-Mail an folgende Adresse: innovation.innovazione@pec.prov.bz.

Hinweis: Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß aufgewendet worden sein, d. h., alle Rechnungen und sämtliche Personalkosten müssen vor der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein: hinweis Rechnungslegungen - Zahlungen.

 


So geht es weiter

  1. Die Vollständigkeit der Rechnungslegung wird überprüft.
  2. Die Rechnungslegung wird kontrolliert.
  3. Die Auszahlung wird vorgenommen.

 



Häufig gestellte Fragen

Ich bin freiberuflich tätig. Kann ich einen Antrag stellen?

Nein. Den Antrag können nur Unternehmen stellen, die ordnungsgemäß in das Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sind und ihre Produktionseinheit in der Provinz Bozen mindestens 4 Jahre aktiv belassen. Es muss sich um einen Zusammenschluss von mindestens fünf eigenständigen Unternehmen handeln, die mit Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung oder Bildungseinrichtungen zusammenarbeiten, die in den jeweiligen Bereichen Forschung betreiben.

Was muss ich tun, wenn auf der Rechnung kein eindeutiger Projektcode (CUP) angegeben ist?

Bei Anträgen, die nach dem 24.04.2023 eingereicht werden, kann die Erklärung über den fehlenden CUP nur dann beigefügt werden, wenn der CUP nach der Ausstellung der Rechnung oder Honorarnote mitgeteilt wurde.

Muss ich auch eine Stempelmarke kaufen, um die Rechnungslegung einreichen zu können?

Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.