Beschreibung
Antrag auf Gewährung einer Investitionsbeihilfe für den Erwerb von neuen Maschinen, Ausrüstungen, Behältern und Laborgeräten, einschließlich der dazu gehörigen Soft- und Hardware, und der erforderlichen Anschlüsse und Montagen.

Antrag auf Gewährung einer Investitionsbeihilfe für den Erwerb von neuen Maschinen, Ausrüstungen, Behältern und Laborgeräten, einschließlich der dazu gehörigen Soft- und Hardware, und der erforderlichen Anschlüsse und Montagen.
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2472 vom 14. Dezember 2022, die in der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen im Weinsektor tätig sind und ihren Betriebssitz in der Autonomen Provinz Bozen haben.
Von den Investitionsbeihilfen ausgeschlossen sind:
Die förderfähigen Investitionen müssen die Erzeugnisse betreffen, die in Anhang VII, Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vorgesehen sind, und genauer gesagt:
Wenn Sie ein Einzelunternehmen sind: Anlage A – Ersatzerklärung über die Eintragung bei der Handelskammer
Wenn Sie eine Gesellschaft sind:
Wenn Sie Familienangehörige haben, die mit Ihnen zusammenleben: Anlage C – Ersatzerklärung;
Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind: Anlage 1;
Wenn Sie landwirtschaftliche Flächen haben: Anlage 2.
Wenn die Investition in Einrichtungen getätigt wird, die sich nicht in Ihrem Eigentum befinden, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Sie können den Antrag vom 3. März 2025 bis zum 28. März 2025 einreichen.
Der Anteil der Beihilfe beläuft sich auf mindestens 20 % der beihilfefähigen Kosten und kann je nach verfügbaren Finanzmitteln bis zu 40 % betragen.
Sie können von der Verpflichtung, drei Kostenvoranschläge vorzulegen, nur dann befreit werden, wenn es nicht möglich ist, mehr als eine Herstellerfirma für ein bestimmtes Produkt zu finden.
Zusätzlich zu dem einzigen Kostenvoranschlag muss die Angemessenheit der Kosten durch einen technischen Bericht nachgewiesen werden:
Dieser Bericht muss von einer Fachperson des Sektors erstellt und unterzeichnet werden, die weder der Lieferanten des Produkts noch die antragstellende Person sein darf. Der Bericht muss Folgendes enthalten:
Im Falle eines durch ein Patent geschützten Vermögenswerts ist auch eine Kopie des Patents beizufügen.
Der Unternehmensplan ist eine grafische Darstellung, in der die genaue Lage der einzelnen Investitionen angegeben ist. Der Plan enthält den Standort (Gemeinde und Adresse) und die Katasterangaben (Blatt, Parzelle) des Gebäudes, das Gegenstand der Investition ist. Der Plan bezieht sich also auf die Planimetrie des Werksgeländes (die an die Zollbehörde oder an das zuständige Zentralinspektorat für Qualitätsschutz und Betrugsbekämpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln (ICQRF) übermittelt wird). Mithilfe einer spezifischen Funktion des telematischen Weinkellerregisters (SIAN) kann das Unternehmen die grafische Darstellung des Betriebsgeländes gemeinsam mit der Registrierung der Behälter (alphanumerischer Code und Fassungsvermögen) erhalten.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/it, sowie den EU-Vorschriften.
Rechtsgrundlagen
Landhaus 6 – Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 50 80
Telefon: +39 0471 41 50 81
Fax: +39 0471 41 50 89
E-mail: frutti-viticoltura@provincia.bz.it
PEC: obstweinbau.fruttiviticoltura@pec.prov.bz.it
Sito Web: https://agricoltura.provincia.bz.it/
Ansprechpartner: Armin Ferretti.
Telefon: +39 0471 415130
E-mail: armin.ferretti@provincia.bz.it
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr.