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Dienstcode: 1334

Beiträge für Investitionen im Weinbausektor

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Beschreibung

Antrag auf Gewährung einer Investitionsbeihilfe für den Erwerb von neuen Maschinen, Ausrüstungen, Behältern und Laborgeräten, einschließlich der dazu gehörigen Soft- und Hardware, und der erforderlichen Anschlüsse und Montagen. 


Wer kann den Dienst nutzen

Folgende Unternehmen können die Investitionsbeihilfen beantragen.

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2472 vom 14. Dezember 2022, die in der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen im Weinsektor tätig sind und ihren Betriebssitz in der Autonomen Provinz Bozen haben.

Von den Investitionsbeihilfen ausgeschlossen sind:
  1. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2, Absatz 59 der Verordnung (EU) 2022/2472.
  2. Unternehmen mit einem nachgewiesenen Weinumsatz, der unter 300.000 Euro/Jahr liegt.

 


Voraussetzungen

Die förderfähigen Investitionen müssen die Erzeugnisse betreffen, die in Anhang VII, Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vorgesehen sind, und genauer gesagt:

  • Empfang;
  • Verarbeitung;
  • Kühlung;
  • Lagerung;
  • marktgerechte Vorbereitung;
  • Kennzeichnung;
  • Abfüllung;
  • Verpackung;
  • Vermarktung.


Was benötigen Sie

Grundlegende Unterlagen

  • Beitragsantrag für den Erwerb von Maschinen, Ausrüstungen, Behältern und Geräten für die Weintraubenverarbeitung;
  • Beschreibung des Unternehmens (Anlage 5);
  • Angebotsvergleich (Anlage 6): Für jede Investition müssen Sie drei miteinander vergleichbare Kostenvoranschläge von voneinander unabhängigen (d. h. nicht konkurrierenden) Lieferanten einreichen;
  • Erklärung zur Wahl des Kostenvoranschlags (Anlage 7);
  • Mitteilung der Bankverbindung (Anlage 9);
  • Erklärung des Unternehmens, das sich nicht in Schwierigkeiten befindet (Anlage 3);
  • aktueller Handelskammerauszug (nicht älter als 6 Monate);
  • letzte Lagerbestandsmeldung;
  • eine Kopie der letzten beiden hinterlegten Jahresabschlüsse; Wenn Sie nicht verpflichtet sind, einen Jahresabschluss zu erstellen, ist eine Ersatzerklärung mit Angabe des Umsatzes der letzten beiden Jahre erforderlich (gemäß Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 445/2000, Artikel 46, 47 und 76);
  • eine grafische Darstellung, in der die genaue Lage jeder Investitionen angegeben ist (Unternehmensplan);
  • Inventar der Vermögenswerte des Unternehmens, wenn dies aufgrund gesetzlicher und steuerlicher Verpflichtungen erforderlich ist;
  • Erklärung einer Bank über die wirtschaftliche und finanzielle Zuverlässigkeit, mit der die Verfügbarkeit von Mitteln zur Realisierung der Investition bestätigt wird;

Spezifische Erklärungen (je nach Art des Unternehmens oder der Situation)

Wenn Sie ein Einzelunternehmen sind: Anlage A – Ersatzerklärung über die Eintragung bei der Handelskammer

Wenn Sie eine Gesellschaft sind:

Wenn Sie Familienangehörige haben, die mit Ihnen zusammenleben: Anlage C – Ersatzerklärung;

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind: Anlage 1;

Wenn Sie landwirtschaftliche Flächen haben: Anlage 2.

Wenn die Investition in Einrichtungen getätigt wird, die sich nicht in Ihrem Eigentum befinden, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • den Pachtvertrag,
  • oder eine Erklärung des Eigentümers/der Eigentümerin, mit der er/sie das Vorhaben genehmigt.

Weitere Informationen

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

  • Laden Sie die erforderlichen Formulare herunter, füllen Sie diese aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alles per PEC an: ocmbolzano@pec.prov.bz.it.

 


So geht es weiter

  1. Das Amt gibt Ihren Antrag in das Portal des staatlichen landwirtschaftlichen Informationssystems (SIAN) ein.
  2. Anschließend müssen Sie den über das Portal SIAN ausgedruckten Antrag unterschreiben und an das Amt zurücksenden, das den Antrag dann innerhalb der Einreichungsfrist in das System eingibt.
  3. Nach der Freigabe ist Ihr Antrag gültig und Sie können die Investitionen tätigen und die entsprechenden Unterlagen ausstellen. Sie werden über die Freigabe zur Tätigung der Investitionen informiert.

 


Zeiten und Fristen

Sie können den Antrag vom 3. März 2025 bis zum 28. März 2025 einreichen.

 


Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Anteil der Beihilfe?

Der Anteil der Beihilfe beläuft sich auf mindestens 20 % der beihilfefähigen Kosten und kann je nach verfügbaren Finanzmitteln bis zu 40 % betragen.

Was geschieht, wenn es nicht möglich ist, drei Kostenvoranschläge einzuholen?

Sie können von der Verpflichtung, drei Kostenvoranschläge vorzulegen, nur dann befreit werden, wenn es nicht möglich ist, mehr als eine Herstellerfirma für ein bestimmtes Produkt zu finden.

Zusätzlich zu dem einzigen Kostenvoranschlag muss die Angemessenheit der Kosten durch einen technischen Bericht nachgewiesen werden:

  • bei Maschinen oder Ausrüstungen, die durch ein Industriepatent geschützt sind und ausschließlich von einem einzigen Unternehmen in einem bestimmten Gebiet vertrieben werden,
  • oder bei der Vervollständigung bestehender Anlagen, bei denen ein Vergleich zwischen mehreren Angeboten nicht möglich ist.

Dieser Bericht muss von einer Fachperson des Sektors erstellt und unterzeichnet werden, die weder der Lieferanten des Produkts noch die antragstellende Person sein darf. Der Bericht muss Folgendes enthalten:

  • die Beschreibung der Investition,
  • die technischen Begründungen für die Wahl,
  • den Nachweis der tatsächlichen Einzigartigkeit der Sache, sowie
  • Elemente, die durch den Vergleich der Kosten und Merkmale mit denen ähnlicher Alternativen die wirtschaftliche Angemessenheit der beantragten Ausgaben belegen.

Im Falle eines durch ein Patent geschützten Vermögenswerts ist auch eine Kopie des Patents beizufügen.

Was versteht man unter Unternehmensplan?

Der Unternehmensplan ist eine grafische Darstellung, in der die genaue Lage der einzelnen Investitionen angegeben ist. Der Plan enthält den Standort (Gemeinde und Adresse) und die Katasterangaben (Blatt, Parzelle) des Gebäudes, das Gegenstand der Investition ist. Der Plan bezieht sich also auf die Planimetrie des Werksgeländes (die an die Zollbehörde oder an das zuständige Zentralinspektorat für Qualitätsschutz und Betrugsbekämpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln (ICQRF) übermittelt wird). Mithilfe einer spezifischen Funktion des telematischen Weinkellerregisters (SIAN) kann das Unternehmen die grafische Darstellung des Betriebsgeländes gemeinsam mit der Registrierung der Behälter (alphanumerischer Code und Fassungsvermögen) erhalten.

 



Zuständige Stelle

Amt für Obst- und Weinbau und Landespflanzenschutzdienst

Landhaus 6 – Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 50 80
Telefon: +39 0471 41 50 81
Fax: +39  0471 41 50 89
E-mail: frutti-viticoltura@provincia.bz.it
PEC: obstweinbau.fruttiviticoltura@pec.prov.bz.it
Sito Web: https://agricoltura.provincia.bz.it/

 

Ansprechpartner: Armin Ferretti.
Telefon: +39 0471 415130
E-mail: armin.ferretti@provincia.bz.it

Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr.