Dienstcode: 1332
Beiträge für Einstellung oder Abordnung von hochqualifiziertem Personal
Gewährung von Beiträgen für die Einstellung oder Abordnung von hochqualifiziertem Personal. Ziel der Maßnahme ist es, dass hochqualifiziertes Personal in Südtiroler Unternehmen intern die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsarbeit unterstützt, um so neue Kompetenzen und neues Know-how auf Landesebene zu gewinnen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen.
Wer kann den Dienst nutzen
KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und Großunternehmen mit Produktionseinheit in der Autonomen Provinz Bozen.
Voraussetzungen
Begünstigte sind Unternehmen:
- in welcher Form sie auch immer gegründet werden;
- mit Produktionseinheit in der Autonomen Provinz Bozen;
- die ordnungsgemäß im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind;
- Die Beihilfeempfänger/Beihilfeempfängerinnen müssen die Produktionseinheit in der Provinz Bozen ab dem Datum der Gewährung der Beihilfe für mindestens vier Jahre aktiv belassen.
Was benötigen Sie
Beihilfeantrag
Für den Beihilfeantrag: Antrag.
Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen.
Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen.
Antrag auf Rechnungslegung
Für den Antrag auf Rechnungslegung: Rechnungslegung.
So wird es gemacht
- Für den Beihilfeantrag: Senden Sie die Unterlagen per PEC an die Adresse (zertifizierte elektronische Post): innovation.innovazione@pec.prov.bz.
- Für den Antrag auf Rechnungslegung: Senden Sie die Unterlagen per PEC an die Adresse (zertifizierte elektronische Post): innovation.innovazione@pec.prov.bz.
So geht es weiter
Für den Beihilfeantrag
- Der Antrag wird auf Vollständigkeit überprüft.
- Die Bewertung des Antrags wird vorgenommen.
- Im Falle eines positiven Ergebnisses wird das Dekret zur Beitragsgewährung ausgefertigt.
Für den Antrag auf Rechnungslegung
- Die Rechnungslegung wird auf Vollständigkeit überprüft.
- Die Rechnungslegung wird kontrolliert.
- Die Auszahlung wird vorgenommen.
Zeiten und Fristen
Für die Einreichung der Beihilfeanträge sind keine Fristen vorgesehen. Es können mehrere Anträge in einem Jahr eingereicht werden.
Zu den Zeiten und Fristen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Rechnungslegung siehe Artikel “Rechnungslegung und Auszahlung der Beihilfe”:
Zu den Zeiten und Fristen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Rechnungslegung siehe Artikel “Rechnungslegung und Auszahlung der Beihilfe”:
- Art. 27 Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - Beschluss 853/2025
- Art. 27 Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - Beschluss 1038/2023 geändert durch Beschluss 243/2024 und durch Beschluss 795/2024
Häufig gestellte Fragen
Ich bin freiberuflich tätig. Kann ich einen Antrag stellen?
Nein. Den Antrag können nur Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Produktionseinheit in der Autonomen Provinz Bozen stellen, sofern sie ordnungsgemäß in das Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Die Beihilfeempfänger/Beihilfeempfängerinnen müssen die Produktionseinheit in der Autonomen Provinz Bozen ab dem Datum der Gewährung der Beihilfe für mindestens vier Jahre aktiv belassen.Was muss ich tun, wenn auf der Rechnung kein CUP (eindeutiger Projektcode) angegeben ist?
Bei Anträgen, die nach dem 24. April 2023 eingereicht werden, kann die Erklärung über den fehlenden CUP nur dann beigefügt werden, wenn der CUP nach der Ausstellung der Rechnung oder Honorarnote mitgeteilt wurde.Muss ich auch eine Stempelmarke kaufen, um die Rechnungslegung einreichen zu können?
Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.Rechtliche Grundlagen
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.
Rechtsgrundlagen:
- Landesgesetz 14/2006;
- Beschluss 853/2025;
- Beschluss 1038/2023;
- Beschluss 243/2024;
- Privacy_it-dt;
- Beschluss 397/2018;
- Beschluss 1177/2018;
- Veröffentlichungspflichten;
Zuständige Stelle
Amt für Innovation und Technologie
Garibaldi-Straße 14, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 37 14
E-mail: innovazione@provincia.bz.it
PEC: innovation.innovazione@pec.prov.bz.it
Website: innovation-forschung.provinz.bz.it
Telefon: +39 0471 41 37 14
E-mail: innovazione@provincia.bz.it
PEC: innovation.innovazione@pec.prov.bz.it
Website: innovation-forschung.provinz.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
