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Dienstcode: 1322

Notwendige Dokumente für Umweltgelder

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Beschreibung

Der Dienst stellt die erforderlichen Formulare für die Verwendung der Umweltgelder zur Verfügung.
Die Umweltgelder sind Ausgleichszahlungen aus dem Betrieb mittelgroßer und großer Wasserkraftwerke. Die Gelder stehen den Ufergemeinden und dem Land zur Verfügung und werden für ökologische und wasserbauliche Maßnahmen verwendet.

Wer kann den Dienst nutzen

Ufergemeinden und Betreiber von Wasserkraftwerken.
 

Was benötigen Sie

Gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 976 vom 5. November 2024 (geändert mit Beschluss Nr. 386 vom 3. Juni 2025) sind die Ufergemeinden und die beteiligten Betreiber verpflichtet, die folgenden Unterlagen auszuarbeiten.Dieser Dienst ist gebührenfrei.
 


So geht es weiter

Sobald Ihre Mitteilung eingegangen ist, führt das Amt die vorgesehenen Kontrollen gemäß des entsprechenden Beschlusses durch.

Zeiten und Fristen

Sie müssen Anlage B innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Arbeiten an den Betreiber und an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz übermitteln.
 


Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Umweltgelder auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Können Bezirksgemeinschaften, die Ufergemeinden einschließen, auf die Umweltgelder zugreifen?

Nein, nur die Ufergemeinden können diese Gelder in Anspruch nehmen.

Wann muss ich Anlage A ausfüllen und was ist damit zu tun, sobald sie ausgefüllt ist?

Diese Unterlage ist auszufüllen, wenn der Dreijahresplan der Maßnahmen ausgearbeitet wird. Anschließend ist sie aufzubewahren und im Falle späterer Kontrollen bereitzuhalten.