Beschreibung
Die Umweltgelder sind Ausgleichszahlungen aus dem Betrieb mittelgroßer und großer Wasserkraftwerke. Die Gelder stehen den Ufergemeinden und dem Land zur Verfügung und werden für ökologische und wasserbauliche Maßnahmen verwendet.

Sie müssen Anlage B innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Arbeiten an den Betreiber und an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz übermitteln.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Umweltgelder auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Nein, nur die Ufergemeinden können diese Gelder in Anspruch nehmen.
Diese Unterlage ist auszufüllen, wenn der Dreijahresplan der Maßnahmen ausgearbeitet wird. Anschließend ist sie aufzubewahren und im Falle späterer Kontrollen bereitzuhalten.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.