Beschreibung
- eine theoretische Prüfung (schriftlich und mündlich). Die schriftliche Prüfung besteht aus Fragen mit mehreren Antwortmöglichkeiten, die sich je nach Qualifikation (Maschinist/Maschinistin oder Betriebsleiter/Betriebsleiterin) und Art der Anlage richten;
- eine praktische Prüfung, an der Sie nur teilnehmen können, wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben.
Bürgerinnen und Bürger, die:
- für die Prüfung zum Maschinisten/Maschinistin mindestens 18 Jahre alt sind;
- für die Prüfung zum Betriebsleiter/Betriebsleiterin mindestens 21 Jahre alt sind.
