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Dienstcode: 1320

Anmeldung zur Befähigungsprüfung für das Seilbahnpersonal

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Beschreibung

Anmeldung zur Befähigungsprüfung zur Erlangung der Qualifikation für die Tätigkeit als Seilbahnbediensteter oder Seilbahnbedienstete. Die Befähigungsprüfung umfasst:
  • eine theoretische Prüfung (schriftlich und mündlich). Die schriftliche Prüfung besteht aus Fragen mit mehreren Antwortmöglichkeiten, die sich je nach Qualifikation (Maschinist/Maschinistin oder Betriebsleiter/Betriebsleiterin) und Art der Anlage richten;
  • eine praktische Prüfung, an der Sie nur teilnehmen können, wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben.
Wer kann sich bewerben?
Bürgerinnen und Bürger, die:
  • für die Prüfung zum Maschinisten/Maschinistin mindestens 18 Jahre alt sind;
  • für die Prüfung zum Betriebsleiter/Betriebsleiterin mindestens 21 Jahre alt sind.

Wer kann den Dienst nutzen

Bürger und Bürgerinnen, die:
  • mindestens 18 Jahre alt sein, um die Prüfung zum Maschinisten/zur Maschinistin abzulegen;
  • mindestens 21 Jahre alt sein, um die Prüfung zum Betriebsleiter/zur Betriebsleiterin abzulegen.

Voraussetzungen

Bürger und Bürgerinnen, die:
  • mindestens 18 Jahre alt sind, um die Prüfung zum Maschinisten oder Maschinistin abzulegen;
  • mindestens 21 Jahre alt sind, um die Prüfung zum Betriebsleiter oder zur Betriebsleiterin abzulegen.



So geht es weiter

Die schriftliche Prüfung findet um 9:00 Uhr im Auditorium des Landhauses Nr. 2, Silvius-Magnago-Platz 10, Bozen statt. Erscheinen Sie mindestens eine Viertelstunde früher.

Bitte beachten Sie, dass der Ort der schriftlichen Prüfung nicht mit dem Sitz des Amtes übereinstimmt, das den Dienst verwaltet.
 

Zeiten und Fristen

Die Prüfungstermine, für die die Anmeldung mindestens eine Woche vor der Prüfung erfolgen muss, sind wie folgt:

  • 19. Jänner 2026 (keine Betriebsleiter)
  • 09. April 2026
  • 20. Juli 2026
  • 14. September 2026 (keine Betriebsleiter)
  • 10. Dezember 2026

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich eine Stempelmarke erwerben?

Sie können die Stempelmarke ausschließlich auf dem Zahlungsportal it.epays.it erwerben. Befolgen Sie hierzu die Anleitung für den Kauf der Stempelmarke über ePayS.

Wann muss ich zur schriftlichen Prüfung erscheinen?

Um 8:45 Uhr, d. h. mindestens eine Viertelstunde vor dem Beginn um 9:00 Uhr.
 

Rechtliche Grundlagen

Die Gesetzesbestimmung ist das Dekret des Landeshauptmannes vom 28. Mai 2021, Nr. 19 (Durchführungsverordnung zum Personal von Seilbahnanlagen, die für den öffentliche Betrieb bestimmt sind).

Der Dienst unterliegt den Vorschriften der Autonomen Provinz Bozen, die Sie auf der Seite https://lexbrowser.provinz.bz.it/it nachlesen können.
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