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Dienstcode: 1315

Soziale Landwirtschaft

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Beschreibung

Tätigkeiten im Rahmen der "sozialen Landwirtschaft" können seitens landwirtschaftlicher Unternehmen, zum Teil in Zusammenarbeit mit Sozialgenossenschaften angeboten werden.

Folgende Tätigkeiten sind möglich:
  • Tagesmütter-/Tagesväterdienst am Bauernhof (nur über Sozialgenossenschaft).
  • Lehrbauernhof (als UAB-Tätigkeit bereits geregelt).
  • "Gemeinsam Alltag leben" ein Dienst für Senioren und Seniorinnen (über Sozialgenossenschaft).
  • "Gemeinsam Alltag leben" ein Dienst für Menschen mit Behinderung, mit psychischer Erkrankung oder mit Abhängigkeitserkrankung (über Sozialgenossenschaft).
  • "Essen in der Nachbarschaft" (in Verbindung mit UAB-Tätigkeit, Hofschank oder Partyservice).

 

Wer kann den Dienst nutzen

  • Einzelne oder zusammengeschlossene landwirtschaftliche Unternehmen.
  • Sozialgenossenschaften.

Voraussetzungen

Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss:
  • ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in der landwirtschaftlichen Primärproduktion sein und im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) eingetragen sein;
  • oder gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin einer Sozialgenossenschaft laut Artikel 3, Absatz 2 und 3 des Landesgesetzes vom 22. Juni 2018, Nr. 8 sein.
Bei landwirtschaftlichen Einzelbetrieben erklären, dass am Betriebssitz folgende "Urlaub am Bauernhof - Tätigkeit" ausgeübt wird:
  • Lehrbauernhof;
  • oder Hofschank;
  • oder Partyservice.

Was benötigen Sie

  • Formular für das Ansuchen um Eintragung;
  • Ausbildungsnachweis;
  • für Genossenschaften: Gründungsurkunde, Statuten, Akkreditierung;
  • bei landwirtschaftlichen Einzelbetrieben (außer Lehrbauernhof): Akkreditierung bei der Landesabteilung Soziales.
Dieser Dienst ist gebührenfrei. 
 

So wird es gemacht

  1. Lade das Antragsformular im Abschnitt „Was wird für die Anfrage benötigt“ herunter, fülle es aus und lege die erforderlichen Unterlagen bei.
  2. Schicke alles per PEC an die Adresse des Amtes für ländliches Bauwesen: lwbauwesen.agriedilizia@pec.prov.bz.it.

So geht es weiter

  1. Das Amt prüft die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen.
  2. Es wird das Dekret für die Eintragung in das Landesverzeichnis der Anbieter sozialer Landwirtschaft erstellt.
  3. Dir und der Gemeinde wird die Bestätigung der Eintragung zugesandt.

Zeiten und Fristen

Der Dienst ist immer aktiv, d. h., du kannst den Antrag jederzeit einreichen.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website Landwirtschaft.

Wie lange dauert es, bis die Eintragung in das Landesverzeichnis der Anbieter sozialer Landwirtschaft erfolgt?

Die Bearbeitungszeit des Ansuchens ist nicht festgelegt, sondern ist abhängig von den jeweiligen Anforderungen (Prioritäten) des Amtes.

Was versteht man unter sozialer Landwirtschaft?

Die soziale Landwirtschaft ist eine Tätigkeit, die Landwirtschaft und soziale Ziele miteinander vereint. Die Autonome Provinz Bozen fördert die soziale Landwirtschaft:
  • zur Stärkung der sozialen Struktur des ländlichen Raums;
  • zur Unterstützung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung;
  • um den Verbleib der Landwirte und Landwirtinnen in Berggebieten zu fördern.