Beschreibung
Verpflichtungen der Förderungsempfänger im Zusammenhang mit der Sozialbindung.
Die Wohnbauförderungen für den Kauf, Bau und die Wiedergewinnung der Erstwohnung haben eine soziale Funktion. Daher unterliegen geförderte Wohnungen bestimmten Vorschriften und dürfen nicht Gegenstand von Spekulationen sein.
Darüber hinaus müssen die Wohnungen während der gesamten Dauer der Bindung dauerhaft und tatsächlich besetzt werden.
