Beschreibung
Beitrag für freiwillig geleistete Zahlungen an eine Rentenkasse.
Die Zahlungen beziehen sich auf jene Zeiträume:
- in denen keine versicherte Tätigkeit ausgeübt wird,
- und keine direkte Rentenleistung bezogen wird.

Beitrag für freiwillig geleistete Zahlungen an eine Rentenkasse.
Die Zahlungen beziehen sich auf jene Zeiträume:
Wer freiwillige Zahlungen an eine Rentenkasse durchgeführt hat.
Um den Antrag zu stellen, benötigen Sie:
Die Kosten des Dienstes betragen 16,00 €, entsprechend dem Wert der Stempelmarke.
Sie können den Antrag stellen:
bei den Patronaten des Landes. Nehmen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit.
bei der Agentur ASWE. Nehmen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit.
mittels E-Mail, oder PEC oder Einschreibebrief, adressiert an die Agentur ASWE. Legen Sie die Kopie Ihres gültigen Personalausweises bei.
Termin für die Antragstellung ist der 30. Juni eines jeden Jahres.
Anträge auf Beiträge für rückständige Zahlungen müssen innerhalb von 60 Tagen ab dem vorgesehenen Zahlungstermin der ersten Rate der freiwilligen Zahlungen eingereicht werden.
Im Falle des Ablebens des/der Begünstigten können die Erben sich über die angereiften, aber nicht behobenen Raten informieren, um gegebenenfalls die Auszahlung der noch offenen Raten zu beantragen. Es ist jedoch wichtig, sich vorher bei der Agentur zu erkundigen, ob Beträge offen sind.
Im Falle einer Eigenerklärung - Auszahlung der angereiften und nicht behobenen Raten an die Erben des/der Begünstigten, sind folgende Anträge an die ASWE per E-Mail (aswe.asse@provinz.bz.it), per PEC (aswe.asse@pec.prov.bz.it) oder über ein Patronat zu senden:
Die Gewichtungsskala ist ein Instrument zur Berechnung der wirtschaftlichen Lage einer Familie, das die Einsparungen berücksichtigt, die bei einer Gemeinschaft von Personen entstehen. Es wird nachgewiesen, dass die Kosten einer Familie nicht proportional zur Anzahl der Mitglieder steigen.
Ja, das ist möglich. Füllen Sie hierfür das Formular Abänderung der Zahlungsmodalität aus und senden Sie es per Email an: aswe.asse@provinz.bz.it oder per PEC an: aswe.asse@pec.prov.bz.it.
Der Dienst unterliegt den Landes- und den regionalen Vorschriften, die online eingesehen werden können: https://lexbrowser.provinz.bz.it/.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:
Art. 4 des regionalen Gesetzes vom 25. Juli 1992, Nr. 7 und nachfolgende Änderungen;
Art. 7 des Dekretes des Präsidenten der Region vom 4. Juni 2008, Nr. 3/L.
Sie können die entsprechende Datenschutzerklärung auf der Website der ASWE auf der Seite Datenschutzerklärung einsehen.
Informationen über die Dauer des Verfahrens, den Verantwortlichen des Verfahrens, die Ersatzbefugnis bei Untätigkeit sowie die Mittel des verwaltungsmäßigen und gerichtlichen Rechtschutzes sind Im PDF-Dokument Verwaltungstätigkeiten und Verfahren einsehbar.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 83 00
Fax: +39 0471 41 83 29
E-Mail: aswe.asse@provinz.bz.it
PEC: aswe.asse@pec.prov.bz.it
Website: aswe.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr;