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Dienstcode: 1292

Studentenwohnheime für Studierende in Südtirol

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Beschreibung

Das Land Südtirol bietet Studierenden ca. 700 Plätze in insgesamt elf Studentenwohnheimen an.

Alle Heimplätze werden vom Amt für Hochschulförderung zugewiesen. Es gibt zwei Arten von Anträgen, die Neuaufnahmen und die Wiederaufnahmen. Die Kosten der Unterbringung betragen monatlich 360,00 Euro je Einbettzimmer und 270,00 Euro je Bett im Zweibettzimmer.

In den Guidelines - Wie sucht man um einen Heimplatz an? finden Sie eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Informationen. Auch die englische Version, die Guidelines - How to apply for a student hall, können Sie hier nachlesen.

Die Rangordnungen zur Heimplatzvergabe sind, nachdem sie genehmigt wurden, im Abschnitt „So geht es weiter“ einsehbar.


Wer kann den Dienst nutzen

Studierende in Südtirol.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen Ihre Inskription, Ihren Wohnsitz, Ihren Studienerfolg und Ihre Studiendauer.

Inskription

Sie sind Studentin oder Student an der Freien Universität Bozen.

Wohnsitz

Sie haben den eigenen Wohnsitz mehr als 15 km vom Studienort entfernt, mit Ausnahme von Studentinnen und Studenten, die ihren gemeldeten Wohnsitz aus Studiengründen verlegt haben.

Studienerfolg

Innerhalb 12. Juli 2025 müssen Sie mindestens 70 % des für die Gewährung einer ordentlichen Studienbeihilfe erforderlichen Mindeststudienerfolgs erzielt haben: 

  • für das 1. Studienjahr (1./2. Semester): Inskriptionsbestätigung / Voreinschreibung;
  • für das 2. Studienjahr (3./4. Semester): 17 ECTS;
  • für das 3. Studienjahr (5./6. Semester): 56 ECTS;
  • für das 4. Studienjahr (7./8. Semester): 94 ECTS;
  • für das 5. Studienjahr (9./10. Semester): 126 ECTS.

Studiendauer

Sie dürfen die Regelstudienzeit nicht überschritten haben.

Wichtige Informationen für Studierende in der Abschlussphase des Studiums

Wenn Sie sich noch in der Regelstudienzeit befinden und Ihr Studium innerhalb März 2026 abschließen, müssen Sie;
  • das 3. Jahr angeben, wenn Sie dabei sind, das Bachelorstudium abzuschließen;
  • das 2. Jahr angeben, wenn Sie dabei sind, das Masterstudium abzuschließen;
  • das 5. Jahr angeben, wenn Sie Studierende eines 5-jährigen Studienganges sind.
Wenn Sie Ihr Studium innerhalb März 2026 abschließen, ist der eventuell zugewiesene Heimplatz bis zu diesem Zeitpunkt garantiert. Auf jeden Fall kann, wenn Sie nach dem Bachelorstudium unmittelbar anschließend mit dem Masterstudium am selben Studienort beginnen, der Heimplatz beibehalten werden.

Wenn Sie Ihr Studium nicht innerhalb März 2026 abschließen, müssen Sie dies dem Amt rechtzeitig und schriftlich mitteilen. 

Weitere Informationen

Please note: Incoming exchange students (Erasmus , Bilateral Agreements and Free Movers) have to apply through the online application form sent by the International Relations Office of unibz (international.relations@unibz.it).

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass den Studierenden der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana Heimplätze auf Anfrage beim Amt nur dann zugewiesen werden können, wenn alle Plätze im Heim der Claudiana belegt sind.

Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass PhD-Studentinnen und PhD-Studenten, also Doktorandinnen und Doktoranden, nur dann ein Heimplatz zugewiesen werden kann, wenn nach der Zuweisung der Heimplätze an alle ordentlichen Studierenden noch freie Plätze verfügbar sind. 

Was benötigen Sie

Wenn Sie um Wiederaufnahme oder Neuaufnahme ansuchen, braucht es keine Dokumente.

Für Studienanfängerinnen und Studienanfänger gilt: Wer die 1. Rate der Studiengebühren zum Zeitpunkt der Gesuchstellung bereits eingezahlt hat, hat Vorrang.

Die verbleibenden Heimplätze für Studierende ab dem 2. Studienjahr, die um Neuaufnahme ansuchen, werden dann vor allem nach sozialen Kriterien vergeben.

Unterlagen

Sie müssen die Kriterien anhand von Unterlagen nachweisen, die dem Antrag beizufügen und also im Online-Formular hochzuladen sind.

Bescheinigung über den Status der Arbeitslosigkeit eines oder beider Elternteile

Bescheinigung über den Waisenstatus eines oder beider Elternteile

  • Wenn die oder der Studierende Halb- oder Vollwaise ist (1,5 Punkte pro Elternteil).
  • Wenn Sie EU-Bürgerin oder EU-Bürger sind, können Sie den Waisenstatus mittels Ersatzerklärung belegen. Hier finden Sie das FAC SIMILE – Waisenstatus (FAC SIMILE - orphan status - in englischer Sprache)

Kopie des Mietvertrags am Studienort für jedes einzelne Familienmitglied

  • Wenn die oder der Studierende Familienmitglieder hat, die im akademischen Jahr 2024/2025, aus schulischen bzw. aus Studiengründen an mindestens 150 Tagen, außerhalb der Familie untergebracht sind (1 Punkt pro Familienmitglied).

Bescheinigung über den Status der Invalidität

  • Wenn der oder die Studierende eine Zivilinvalidität von mindestens 60% hat (1 Punkt von 60% - 74% und 2 Punkte bei 75% -100%).

Unterlagen (Arbeitsvertrag), welche den Status der Erwerbstätigkeit des Studierenden belegen

  • Wenn der oder die Studierende unmittelbar und ununterbrochen vor dem Zeitpunkt der Gesuchstellung für mindestens 10 Monate einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und ein Einkommen von mindestens 11.000,00 Euro erzielt hat (1 Punkt).

Wichtige Informationen

Die Studierenden können einen Antrag um einen Heimplatz einreichen, auch wenn keines der aufgezählten sozialen Kriterien vorliegt.

Bei Punktegleichheit in Bezug auf die sozialen Kriterien wird der Vorrang aufgrund des erzielten Studienerfolgs des laufenden akademischen Jahres gewährt. Es gilt der Studienerfolg, der bis zum 12. Juli 2025 erzielt wurde. Die Überprüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Universität. Besteht dann immer noch Punktegleichheit, so werden die Anträge nach dem Zufallsprinzip geordnet.

Anmeldung

Anmeldung für italienische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen 

  • SPID („Sistema Pubblico di Identità Digitale“), oder
  • die elektronische Identitätskarte (CIE, „Carta d'Identità Elettronica”), oder
  • die aktivierte Bürgerkarte/nationale Dienstekarte (CNS, „Carta Nazionale dei Servizi").

Anmeldung für Bürger und Bürgerinnen eines EU-Staates

Der Zugriff erfolgt über die Systeme der digitalen europäischen Identität (eIDAS electronic IDentification Authentication and Signature). Aufgrund technischer Probleme mit einigen eIDAS-Systemen empfehlen wir Ihnen, einen zertifizierten Account zu beantragen.
Für die Erstellung des zertifizierten Accounts können Sie, nach Terminvereinbarung, persönlich im Amt für Hochschulförderung erscheinen und ein
  • gültiges Ausweisdokument, sowie die
  • Inskriptionsbestätigung der Universität (Eigenerklärung) vorlegen.
Oder Sie können einen Termin für einen Videoanruf mit dem Amt vereinbaren, indem Sie eine E-Mail an hochschulfoerderung@provinz.bz.it schicken, wo

Anmeldung für Bürger und Bürgerinnen eines Staates außerhalb der EU

In diesem Fall könnten Sie kein Anrecht auf den SPID oder ein anderes der oben genannten Identifizierungsmittel haben. Oder falls Sie den SPID nicht rechtzeitig erstellt haben, erfolgt der Zugriff über den oben beschriebenen zertifizierten Account, der vom Amt für Hochschulförderung erstellt wird.

Anspruch auf einen SPID hat, wer sowohl eine Aufenthaltsgenehmigung als auch einen Wohnsitz in Italien hat und daher bei der Gemeinde im Meldeamt einen italienischen Personalausweis beantragen kann. Nur so kann der SPID beantragt werden.

Weitere Informationen

Die Heimplätze werden zugeteilt, solange es verfügbare Plätze gibt.

Detaillierte Informationen sind den einschlägigen Vergaberichtlinien zu entnehmen.


So wird es gemacht

Es gibt zwei Arten von Anträgen: Antrag um Neuaufnahme und Antrag um Wiederaufnahme (Wiederbestätigung)

Antrag um Neuaufnahme

Einen Antrag um Neuaufnahme für das akademische Jahr 2025/2026 einreichen können Studierende, die im Besitz aller erforderlichen Voraussetzungen sind, und

  • zum ersten Mal in einem Studentenwohnheim untergebracht sein möchten, oder
  • seit zwei aufeinanderfolgenden Jahren im selben Studentenwohnheim untergebracht sind.

Antrag um Wiederaufnahme (Wiederbestätigung)

Einen Antrag um Wiederaufnahme für das akademische Jahr 2025/2026 einreichen können Studierende, die im Besitz aller erforderlichen Voraussetzungen sind und die zum Zeitpunkt der Gesuchstellung seit mindestens 3 Monaten in dem Studentenwohnheim wohnen, für welches sie die Wiederaufnahme beantragen.

ACHTUNG: Wer im akademischen Jahr 2024/2025 bereits wieder aufgenommen bzw. wiederbestätigt worden war, darf keinen wiederholten Antrag um Wiederaufnahme einreichen, kann aber um Neuaufnahme ansuchen.

Die Gesuchstellung erfolgt online über den Dienst auf MyCivis. Das Amt für Hochschulförderung nimmt die Zuweisung vor.

Stichprobenkontrollen

Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie als Antragstellerin oder Antragsteller die erforderlichen Angaben unter Ihrer eigenen Verantwortung erklären. Daher verzichtet die Landesverwaltung größtenteils auf die Vorlage von Unterlagen, führt jedoch Stichprobenkontrollen zur Überprüfung des Wahrheitsgehalts der Erklärungen durch. Sollten sich bei den Kontrollen falsche Angaben herausstellen, werden Sanktionen verhängt, die zum Ausschluss von allen finanziellen Förderungen für einen Zeitraum von bis zu maximal zehn Jahren führen. In schwerwiegenden Fällen wird Strafanzeige erstattet.


So geht es weiter

  • Das Amt überprüft Ihren Antrag und kontrolliert, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Für die Anträge um Neuaufnahme ist es möglich, eine Richtigstellung im Zeitraum vom 3. Juli, (12:00 Uhr) - 10 Juli 2025 (12:00 Uhr) einzureichen.
  • Vorrang bei der Zuweisung der Heimplätze haben Anträge um Wiederaufnahme. Ab Mitte Juni 2025 wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt, ob Ihr Heimplatz bestätigt werden konnte.
  • Anschließend werden die Heimplätze vorrangig an Studienanfänger und Studienanfängerinnen vergeben, sofern die Studiengebühren bei der Antragstellung um einen Heimplatz bereits eingezahlt wurden; diese Anträge werden zufällig sortiert.
    Wenn Ihnen ein Platz in einem Studentenwohnheim zugewiesen wurde, erhalten Sie ab Mitte Juli 2025 eine zusammenfassende E-Mail mit allen Informationen, u.a. die Frist für die Zahlung der Kaution und die Kontaktdaten des Studentenwohnheims. Wenn Sie die Frist für die Zahlung der Kaution nicht einhalten, wird die Rangordnung abgearbeitet.
  • Die verbleibenden Heimplätze für die Neuaufnahmen der Studierenden ab dem 2. Studienjahr werden vor allem nach sozialen Kriterien vergeben.
    Wenn Ihnen ein Platz in einem Studentenwohnheim zugewiesen wurde, erhalten Sie ab Anfang August 2025 eine zusammenfassende E-Mail mit allen Informationen, u.a. die Frist für die Zahlung der Kaution und die Kontaktdaten des Studentenwohnheims. Wenn Sie die Frist für die Zahlung der Kaution nicht einhalten, wird die Rangordnung abgearbeitet.
  • Schließlich werden die Heimplätze an Studienanfänger und Studienanfängerinnen vergeben, die die Studiengebühren bei der Antragstellung um einen Heimplatz noch nicht eingezahlt hatten; diese Anträge werden zufällig sortiert.
    Wenn Ihnen ein Platz in einem Studentenwohnheim zugewiesen wurde, erhalten Sie ab Mitte August 2025 eine zusammenfassende E-Mail mit allen Informationen, u.a. die Frist für die Zahlung der Kaution und die Kontaktdaten des Studentenwohnheims. Wenn Sie die Frist für die Zahlung der Kaution nicht einhalten, wird die Rangordnung abgearbeitet.
  • Die Ergebnisse werden, nach Genehmigung, über anonymisierte Rangordnungen hier in diesem Abschnitt veröffentlicht.

Der Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Monaten und beginnt zwischen dem 1. September und dem 1. Oktober 2025. Ausgenommen sind lediglich Auslandsaufenthalte, die im Lehrplan vorgesehen sind, oder andere in den Vergaberichtlinien vorgesehene Ausnahmen (Art. 18).


Zeiten und Fristen

ANTRAG UM WIEDERAUFNAHME: 
26. Mai 
(10:00 Uhr) – 6. Juni 2025 (12:00 Uhr)
in das gleiche Studentenwohnheim, in dem man seit min. 3 Monaten wohnt, nur einmal möglich!

ANTRAG UM NEUAUFNAHME:           
23. Juni 
(10:00 Uhr) – 3. Juli 2025 (12:00 Uhr)
für das gesamte Studienjahr 2025/2026 oder für das 1. Semester (wenn Erasmus im 2. Semester)

ANTRAG UM BERICHTIGUNG:            
3. Juli (10:00 Uhr) – 10. Juli 2025 (12:00 Uhr)
nur Neuaufnahmen

NUR FÜR DAS 2° SEMESTER:
ANTRAG UM NEUAUFNAHME:                   
12. Jänner 
(10:00 UHR) – 23. Jänner 2026 (12:00 Uhr)

NUR FÜR DAS 2° SEMESTER:

ANTRAG UM BERICHTIGUNG:                   
23. Jänner 
(10:00 UHR) – 30. Jänner 2026 (12:00 Uhr)
 

Häufig gestellte Fragen

Wen kann ich bei technischen Problemen während des Zugriffs kontaktieren?

Sie können Informationen zu den Zugriffsmöglichkeiten oder Hilfestellung bei technischen Problemen unter der grünen Nummer 800 816 836 oder vom Ausland 39 081 19737205 anfordern oder eine E-Mail an servicedesk@provinz.bz.it senden. Weitere Informationen sind auf den Seiten SPID einrichten - SpidmyCIVIS: home und myCIVIS: Bürgerkarte ersichtlich.

Gibt es eine Zusammenfassung?

Ja, hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zu den Wohnmöglichkeiten für Studierende in Südtirol in den Guidelines - Wie sucht man um einen Heimplatz an?. Auch die englische Version, die Guidelines - How to apply for a student hall, können Sie hier nachlesen.
 

Wann werden die Heimplätze zugewiesen?

  • Die Wiederaufnahmen werden den Antragstellerinnen und Antragstellern per E-Mail voraussichtlich ab Mitte Juli 2025 mitgeteilt.
  • Die Neuaufnahmen werden den Antragstellerinnen und Antragstellern per  E-Mail voraussichtlich ab Anfang August 2025 mitgeteilt.

​​​​​​Wo befinden Sich die Studentenheime?

Bozen
  • Kolpinghaus
    Adolph-Kolping-Straße 3
    39100 Bozen
    Tel. 0471 308400
    info@kolpingbozen.it
    www.kolpingbozen.it
    32 Heimplätze - nur Einbettzimmer
     
  • Haus St. Benedikt 
    Grieser Platz 19
    39100 Bozen
    Tel. 0471 062400
    hsb@muri-gries.it
    www.muri-gries.it
    70 Heimplätze - nur Einbettzimmer
    Nebenkosten
    Internet
    : 10 Euro/Monat
    Frühstück: 28 Euro/Monat
    Haftpflichtversicherung: Bestätigung über eine bereits abgeschlossene oder neu abzuschließen
     
  • Studentenheim Collegium Deutschhaus Marianum
    Weggensteinstraße 10
    39100 Bozen
    Tel. 0471 222220
    marianum@deutschorden.it
    www.deutschorden.it/heime/collegium-deutschhaus-marianum
    38 Heimplätze  Einbettzimmer mit Kochgelegenheit in den zwei großzügig eingerichteten Gemeinschaftsküchen
    Nebenkosten
    Heimpauschale als Versicherungsfonds für außerordentliche Schäden: 25 Euro/Studienjahr
     
  • Rainerum
    Carduccistraße 7
    39100 Bozen
    Tel. 0471 1951706
    amministrazione@collegerainerum.it
    www.rainerumcollege.it
    117 Heimplätze – 16 getrennte Einbettzimmer mit Dusche und WC, 59 Einbettzimmer  mit gemeinsamer Dusche und WC, 42 Zweibettzimmer mit gemeinsamer Dusche und WC.
    Nebenkosten
    Internet: 5 Euro
     
  • Studentenheim Peter Rigler
    Weggensteinstraße 14
    39100 Bozen
    Tel. 0471 222220
    riglerheim@deutschorden.it
    www.deutschorden.it/heime/studentenheim-peter-rigler
    91 Heimplätze - Wohneinheiten mit getrennten Einbettzimmern, gemeinsamer Küchenecke und Bad
    Nebenkosten
    Heimpauschale als Versicherungsfonds für außerordentliche Schäden: 
    25 Euro/Studienjahr
     
  • UniverCity
    Drusuallee 299/B
    39100 Bozen
    Tel. 0471 535000
    univercity@cla.tn.it
    www.studentato-univercity.com
    148 Heimplätze - 66 Einzelzimmer in Einzelappartements, davon 3 behindertengerecht und 1 für Rollstuhlfahrer, 82 Einzelzimmer im Doppel-Appartement, davon 2 Zimmer (1 Appartement) behindertengerecht
     
  • Studentenwohnheim Elisabethinum
    Runkelsteinerstrasse 12
    39100 Bozen
    Tel. 0471 323 884
    info@elisabethinum.it
    www.elisabethinum.it
    82 Heimplätze - 72 Einbettzimmer als Wohneinheit mit gemeinsamer Teeküche und Dusche/WC, wovon 2 Einbettzimmer behindertengerecht ausgestattet sind, 5 Zweibettzimmer mit Teeküche und Dusche/WC

Brixen

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst wird nach den europäischen Vorschriften und der Gesetzgebung der Autonome Provinz Bozen, die hier unter Lexbrowser vertieft werden kann, geregelt.

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