Wenn Sie um Wiederaufnahme oder Neuaufnahme ansuchen, braucht es keine Dokumente.
Für Studienanfängerinnen und Studienanfänger gilt: Wer die 1. Rate der Studiengebühren zum Zeitpunkt der Gesuchstellung bereits eingezahlt hat, hat Vorrang.
Die verbleibenden Heimplätze für Studierende ab dem 2. Studienjahr, die um Neuaufnahme ansuchen, werden dann vor allem nach sozialen Kriterien vergeben.
Unterlagen
Sie müssen die Kriterien anhand von Unterlagen nachweisen, die dem Antrag beizufügen und also im Online-Formular hochzuladen sind.
Bescheinigung über den Status der Arbeitslosigkeit eines oder beider Elternteile
Bescheinigung über den Waisenstatus eines oder beider Elternteile
- Wenn die oder der Studierende Halb- oder Vollwaise ist (1,5 Punkte pro Elternteil).
- Wenn Sie EU-Bürgerin oder EU-Bürger sind, können Sie den Waisenstatus mittels Ersatzerklärung belegen. Hier finden Sie das FAC SIMILE – Waisenstatus (FAC SIMILE - orphan status - in englischer Sprache)
Kopie des Mietvertrags am Studienort für jedes einzelne Familienmitglied
- Wenn die oder der Studierende Familienmitglieder hat, die im akademischen Jahr 2024/2025, aus schulischen bzw. aus Studiengründen an mindestens 150 Tagen, außerhalb der Familie untergebracht sind (1 Punkt pro Familienmitglied).
Bescheinigung über den Status der Invalidität
- Wenn der oder die Studierende eine Zivilinvalidität von mindestens 60% hat (1 Punkt von 60% - 74% und 2 Punkte bei 75% -100%).
Unterlagen (Arbeitsvertrag), welche den Status der Erwerbstätigkeit des Studierenden belegen
- Wenn der oder die Studierende unmittelbar und ununterbrochen vor dem Zeitpunkt der Gesuchstellung für mindestens 10 Monate einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und ein Einkommen von mindestens 11.000,00 Euro erzielt hat (1 Punkt).
Wichtige Informationen
Die Studierenden können einen Antrag um einen Heimplatz einreichen, auch wenn keines der aufgezählten sozialen Kriterien vorliegt.
Bei Punktegleichheit in Bezug auf die sozialen Kriterien wird der Vorrang aufgrund des erzielten Studienerfolgs des laufenden akademischen Jahres gewährt. Es gilt der Studienerfolg, der bis zum 12. Juli 2025 erzielt wurde. Die Überprüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Universität. Besteht dann immer noch Punktegleichheit, so werden die Anträge nach dem Zufallsprinzip geordnet.
Anmeldung
Anmeldung für italienische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen
- SPID („Sistema Pubblico di Identità Digitale“), oder
- die elektronische Identitätskarte (CIE, „Carta d'Identità Elettronica”), oder
- die aktivierte Bürgerkarte/nationale Dienstekarte (CNS, „Carta Nazionale dei Servizi").
Anmeldung für Bürger und Bürgerinnen eines EU-Staates
Der Zugriff erfolgt über die Systeme der digitalen europäischen Identität (eIDAS electronic IDentification Authentication and Signature). Aufgrund technischer Probleme mit einigen eIDAS-Systemen empfehlen wir Ihnen, einen zertifizierten Account zu beantragen.
Für die Erstellung des zertifizierten Accounts können Sie, nach Terminvereinbarung, persönlich im Amt für Hochschulförderung erscheinen und ein
- gültiges Ausweisdokument, sowie die
- Inskriptionsbestätigung der Universität (Eigenerklärung) vorlegen.
Oder Sie können einen Termin für einen Videoanruf mit dem Amt vereinbaren, indem Sie eine E-Mail an
hochschulfoerderung@provinz.bz.it schicken, wo
Anmeldung für Bürger und Bürgerinnen eines Staates außerhalb der EU
In diesem Fall könnten Sie kein Anrecht auf den SPID oder ein anderes der oben genannten Identifizierungsmittel haben. Oder falls Sie den SPID nicht rechtzeitig erstellt haben, erfolgt der Zugriff über den oben beschriebenen zertifizierten Account, der vom Amt für Hochschulförderung erstellt wird.
Anspruch auf einen SPID hat, wer sowohl eine Aufenthaltsgenehmigung als auch einen Wohnsitz in Italien hat und daher bei der Gemeinde im Meldeamt einen italienischen Personalausweis beantragen kann. Nur so kann der SPID beantragt werden.
Weitere Informationen
Die Heimplätze werden zugeteilt, solange es verfügbare Plätze gibt.
Detaillierte Informationen sind den einschlägigen Vergaberichtlinien zu entnehmen.