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Dienstcode: 1289

Beiträge für Internationalisierung (Wirtschaft) 2024 - 2026

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Beschreibung

Förderungen der Internationalisierung im Zusammenhang mit der Teilnahme an Messen.


Wer kann den Dienst nutzen

Unternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind und in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit als Haupttätigkeit ausüben, können Beiträge für Internationalisierung (Teilnahme an Messen) beanspruchen:

  • Kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen einer freigestellten Förderung laut Verordnung (EU) Nr. 651/2014;
  • Großunternehmen im Rahmen der “De-minimis”-Regelung laut Verordnung (EU) Nr. 2023/2831.

Von den Förderungen ausgeschlossen sind:

  • die Sektoren Tourismus und Landwirtschaft;
  • Unternehmen, die vorwiegend Tätigkeiten laut Kode 47.8, „Wanderhandel“, der ATECO-Klassifikation 2007 ausüben;
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Selbständige;
  • Unternehmen, die vorwiegend Finanz- und Versicherungsdienstleistungen erbringen oder die vorwiegend im Grundstücks- und Wohnungswesen tätig sind;
  • Unternehmen, die in Südtirol nur Verwaltungseinheiten, ein Domizil oder ein Depot für den Verkauf der eigenen Produkte haben und dort im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens eine geringe Anzahl von Mitarbeitenden beschäftigen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen

  • Das Unternehmen muss ordnungsgemäß im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sein.
  • Das Unternehmen muss als Haupttätigkeit eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit in Südtirol ausüben.
  • Mindestausgabe für förderfähige Vorhaben pro Beitragsantrag und Anrechnungsjahr: 2.000 Euro.
  • Höchstausgabe für die Teilnahme an digitalen Messen: 15.000 Euro.
  • Höchstausgabe für förderfähige Vorhaben pro Anrechnungsjahr: 300.000 Euro.

Förderfähige Initiativen

Förderfähig sind die folgenden Initiativen, die eng mit der betrieblichen Tätigkeit der Unternehmen zusammenhängen und sich direkt auf diese Tätigkeit auswirken:

  • Teilnahme an Messen außerhalb von Südtirol;
  • Teilnahme an digitalen Messen;
  • Teilnahme an den folgenden Messen in Südtirol: Alpitec, Prowinter, Klimahouse, Interpoma, Agrialp, Agridirect, Hotel, Tipworld, Civil Protect.

Nicht förderfähige Initiativen

  • Teilnahme an lokalen Messen, an Marktausstellungen und Volksfesten, die vorwiegend auf den direkten Verkauf von Produkten und Dienstleistungen ausgerichtet sind.
  • Teilnahme an Messen, die vorwiegend auf den Verkauf von Produkten an den Endverbraucher ausgerichtet sind.

Zulässige Ausgaben

  • Platzmiete.
  • Standmiete.
  • Auf- und Abbau des Standes.
  • Einschreibe- und Teilnahmegebühren.
  • Kosten für die Teilnahme und Realisierung der digitalen Inhalte ausschließlich bei Teilnahme an digitalen Messen.

Nicht zulässige Ausgaben

  • Kosten für die Beteiligung am IDM-Gemeinschaftsstand.
  • Eigenleistungskosten und Kosten für betriebsinternes Personal.
  • Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen unter Eheleuten oder unter Verwandten bis zum dritten Grad in gerader Linie, zwischen Partner- oder verbundenen Unternehmen, zwischen einer Gesellschaft und ihren Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen, Angestellten, Verwaltern oder Verwalterinnen sowie die Ausgaben zwischen Gesellschaften, an denen dieselben Gesellschafter oder Gesellschafterinnen beteiligt sind, oder in denen dieselben Verwalter oder Verwalterinnen tätig sind.
  • Kosten, die nicht unter den obgenannten zulässigen Ausgaben aufgelistet sind.

Was benötigen Sie

Um diesen Dienst nutzen zu können, ist die Aktivierung der digitalen Identität (SPID) notwendig.

Informationen zum SPID finden Sie in myCivis.

Dem Beitragsantrag sind die Kostenvoranschläge oder eine detaillierte Kostenaufstellung der zulässigen Ausgaben beizulegen. 

Eventuelle nicht zulässige Ausgaben müssen detailliert aufgelistet und quantifiziert werden, andernfalls wird ein Pauschalabzug im Ausmaß von 30 % auf den Betrag des nicht detaillierten Kostenpunktes berechnet.

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen.


So wird es gemacht

Der Antrag ist ausschließlich über den E-Government-Dienst der Landesverwaltung “Beiträge für Internationalisierung (Abschnitt VIII des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4)” einzureichen:

Über den Online-Dienst myCIVIS, indem Sie diese Schritte befolgen:
  1. Klicken Sie auf den Link: Online-Dienst myCIVIS, melden Sie sich an und Sie werden direkt zum Beitragsantrag weitergeleitet;
  2. Fordern Sie die Vollmacht an (hier finden Sie die Anleitungen zum Ansuchen Vollmacht gesetzliche Vertretung,Vollmacht juristische Person);
  3. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch;
  4. Geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.
  5. Wenn der Online-Dienst nicht zur Verfügung steht, kann der Antrag auf dem Vordruck per PEC eingereicht werden, der Ihnen von den zuständigen Landesämtern auf Anfrage zugesendet wird. Unberührt davon bleibt die Pflicht, den Antrag auch über den genannten Dienst einzureichen, sobald dieser wieder verfügbar ist.

Es können mehrere Beitragsanträge pro Jahr gestellt werden.


So geht es weiter

  1. Das Amt nimmt Ihren Antrag entgegen und prüft die Voraussetzungen.
  2. Wenn Ihr Antrag angenommen wird, wird der Beitrag genehmigt.

Höhe der Beiträge:

  • 50 % für die ersten beiden Teilnahmen an derselben Messe;
  • 15 % für die weitere Teilnahme an derselben Messe nach den ersten beiden.

Die Ausgaben für das Vorhaben müssen bis zum Ende des Jahres abgerechnet werden, das auf die Gewährung der Maßnahme folgt oder auf die Anlastung der Ausgaben, falls diese später erfolgt.

Die durchgeführten Vorhaben müssen mit den zur Förderung zugelassenen Vorhaben übereinstimmen.

Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird der Beitrag ausgezahlt und direkt auf die von Ihnen angegebene IBAN-Nummer überwiesen.


Zeiten und Fristen

Der Antrag ist bis 30. September, 12:00 Uhr, ausschließlich online über den E-Government- Service der Landesverwaltung „Beiträge für Internationalisierung (Abschnitt VIII des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4)“ einzureichen.

Die Anträge müssen vor Beginn des entsprechenden Vorhabens eingereicht werden. Jegliche das Vorhaben unumkehrbar machende rechtliche Verpflichtung, die die antragstellende Person vor dem Datum der Antragstellung eingeht, sowie die Ausstellung von Ausgabenbelegen, die auch nur Teilbeträge betreffen, und die Durchführung von Zahlungen jeglicher Art vor dem genannten Datum bewirken den Ausschluss von der Förderung des gesamten entsprechenden Vorhabens.


Häufig gestellte Fragen

Sind Anschlusskosten zulässig?

Nein, Anschlusskosten sind nicht zulässig.

Sind Kosten für Hostessen zulässig?

Nein, die Kosten für Hostessen sind nicht zulässig.

Welche Kosten sind förderfähig?

  • Kosten für die Platzmiete;
  • Kosten für die Standmiete;
  • Kosten für den Auf- und Abbau des Standes;
  • Anmelde- und Teilnahmegebühren;
  • ausschließlich bei Teilnahme an digitalen Messen: Kosten für die Teilnahme und Realisierung der digitalen Inhalte.

 


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.


Zuständige Stelle

Abteilung Wirtschaftsentwicklung

Garibaldistraße 14, 39100 Bozen
Telefon:
+39 0471 41 37 00 - Amt für Industrie und Gruben
+39 0471 41 36 40 - Amt für Handwerk und Gewerbegebiete
+39 0471 41 37 40 - Amt für Handel und Dienstleistungen

Email: wirtschaft@provinz.bz.it
PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.