Beschreibung
Förderungen der Internationalisierung im Zusammenhang mit der Teilnahme an Messen.

Förderungen der Internationalisierung im Zusammenhang mit der Teilnahme an Messen.
Unternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind und in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit als Haupttätigkeit ausüben, können Beiträge für Internationalisierung (Teilnahme an Messen) beanspruchen:
Von den Förderungen ausgeschlossen sind:
Förderfähig sind die folgenden Initiativen, die eng mit der betrieblichen Tätigkeit der Unternehmen zusammenhängen und sich direkt auf diese Tätigkeit auswirken:
Um diesen Dienst nutzen zu können, ist die Aktivierung der digitalen Identität (SPID) notwendig.
Informationen zum SPID finden Sie in myCivis.
Dem Beitragsantrag sind die Kostenvoranschläge oder eine detaillierte Kostenaufstellung der zulässigen Ausgaben beizulegen.
Eventuelle nicht zulässige Ausgaben müssen detailliert aufgelistet und quantifiziert werden, andernfalls wird ein Pauschalabzug im Ausmaß von 30 % auf den Betrag des nicht detaillierten Kostenpunktes berechnet.
Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen.
Der Antrag ist ausschließlich über den E-Government-Dienst der Landesverwaltung “Beiträge für Internationalisierung (Abschnitt VIII des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4)” einzureichen:
Über den Online-Dienst myCIVIS, indem Sie diese Schritte befolgen:Es können mehrere Beitragsanträge pro Jahr gestellt werden.
Höhe der Beiträge:
Die Ausgaben für das Vorhaben müssen bis zum Ende des Jahres abgerechnet werden, das auf die Gewährung der Maßnahme folgt oder auf die Anlastung der Ausgaben, falls diese später erfolgt.
Die durchgeführten Vorhaben müssen mit den zur Förderung zugelassenen Vorhaben übereinstimmen.
Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird der Beitrag ausgezahlt und direkt auf die von Ihnen angegebene IBAN-Nummer überwiesen.
Der Antrag ist bis 30. September, 12:00 Uhr, ausschließlich online über den E-Government- Service der Landesverwaltung „Beiträge für Internationalisierung (Abschnitt VIII des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4)“ einzureichen.
Die Anträge müssen vor Beginn des entsprechenden Vorhabens eingereicht werden. Jegliche das Vorhaben unumkehrbar machende rechtliche Verpflichtung, die die antragstellende Person vor dem Datum der Antragstellung eingeht, sowie die Ausstellung von Ausgabenbelegen, die auch nur Teilbeträge betreffen, und die Durchführung von Zahlungen jeglicher Art vor dem genannten Datum bewirken den Ausschluss von der Förderung des gesamten entsprechenden Vorhabens.
Nein, Anschlusskosten sind nicht zulässig.
Nein, die Kosten für Hostessen sind nicht zulässig.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.
Garibaldistraße 14, 39100 Bozen
Telefon:
+39 0471 41 37 00 - Amt für Industrie und Gruben
+39 0471 41 36 40 - Amt für Handwerk und Gewerbegebiete
+39 0471 41 37 40 - Amt für Handel und Dienstleistungen
Email: wirtschaft@provinz.bz.it
PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.