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Dienstcode: 1286

Beiträge für Beratung und Wissensvermittlung 2022–2023

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Beschreibung

Förderung für die Beratung und Wissensvermittlung.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Kleine und mittlere Unternehmen, die gemäß der EU-Verordnung Nr. 651/2014 in geltender Fassung unter einer Freistellung fallen, und Großunternehmen im Rahmen der De-minimis-Beihilfen gemäß der EU-Verordnung Nr. 2023/2831;
  • Freiberufler und Freiberuflerinnen;
  • selbstständig Tätige.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen beziehen sich auf Ihre Tätigkeit, die Eintragung in das Handelsregister und die förderfähigen Ausgaben. Insbesondere.

Eintragung

Muss Ihr Unternehmen ordnungsgemäß im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks-, Tourismus- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sein.

Tätigkeit

Muss Ihr Unternehmen oder Sie als Freiberufler, Freiberuflerin oder selbstständig Tätige müssen als Haupttätigkeit eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit in der Autonomen Provinz Bozen ausüben.

Ausgaben

Förderfähige Mindestausgaben:

  • 2.000,00 € pro Zuweisungsjahr und pro Antrag;
  • 1.000,00 € pro Zuweisungsjahr nur für die Zertifizierung und Re-Auditierung “Audit familieundberuf” sowie für gleichwertige Zertifizierungen.

Förderfähige Höchstausgabe:

  • 50.000,00 € für kleine Unternehmen;
  • 150.000,00 € für mittlere und große Unternehmen im Zeitraum 2022-2023.

Förderungen ausgeschlossen

Von den Förderungen ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen, die als Genossenschaften gegründet wurden, für Initiativen, die vom zuständigen Landesamt für Genossenschaftswesen gefördert werden;
  • Unternehmen mit einer begrenzten Präsenz in der Provinz Bozen (nur Büros, Sitz oder Lager) und wenigen Beschäftigten im Vergleich zur Gesamtzahl der Mitarbeitenden;
  • Unternehmen, die nicht im Artikel 4 der geltenden Richtlinien angeführt sind.

Förderfähige Initiativen

Förderfähig sind die folgenden Initiativen, die in engem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Unternehmen stehen und sich unmittelbar auf diese auswirken.

Initiativen zur Beratung und Wissensverbreitung von Unternehmen, Freiberuflern und Freiberuflerinnen, die Beratungstätigkeiten durchführen, sowie von Instituten und Einrichtungen für Fachberatung, Forschungszentren und Universitäten.

Nicht förderfähige Initiativen

  • Fortlaufende oder regelmäßig anfallende Beratungen zur laufenden Betriebsführung des Unternehmens.
  • Verwaltungs-, Steuer- und Rechtsberatungen.
  • Beratungen, die unter die institutionelle Tätigkeit des antragstellenden Unternehmens fallen.
  • Beratungen für die Erstellung, Verbesserung und Aktualisierung von Websites und sozialen Netzwerken.

Zulässige Ausgaben

  • Honorare für Berater oder Beraterinnen und Berichterstatter oder Berichterstatterinnen. Zulässig ist eine Höchstausgabe von 800,00 Euro pro Tag und 100,00 Euro pro Stunde, eventuelle Reisekosten inbegriffen.
  • Beratungen für die Entwicklung, Programmierung und Implementierung von Informatiksystemen: höchstens 10.000,00 Euro pro Zuweisungsjahr.

Nicht zulässige Ausgaben

  • Personalkosten.
  • Ausgaben für den Ankauf von Maschinen und Geräten, die für das Vorhaben verwendet werden.
  • Reisekosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung der an der Ausbildung teilnehmenden Personen, Werbekosten.
  • Mehrwertsteuer und andere Steuern oder Abgaben.
  • Ausgaben für Dienstleistungen zwischen Ehepartnern, nahen Verwandten, verbundenen Unternehmen, Gesellschaftern, Mitarbeitenden oder Geschäftsführern sind nicht zulässig, auch wenn sie in verschiedenen Unternehmen tätig sind, aber dieselben Personen beteiligt sind.

Was benötigen Sie

Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie Ihrem Beitragsantrag die folgenden Unterlagen im PDF-Format beifügen:Für die Authentifizierung benötigen Sie:
  • Bürgerkarte, oder
  • SPID (öffentliches System für die digitale Identität) oder
  • elektronische Identitätskarte (CIE).
Weitere Informationen zur SPID-Aktivierung (öffentliches System für die digitale Identität) finden Sie unter folgendem Link

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 € kaufen. Die Bezahlung kann auf folgende Weise erfolgen:
  • @e.bollo;
  • Stempelmarke (Datum und eindeutigen Identifikationscode angeben).

So wird es gemacht

Sie können den Antrag ausschließlich online über den E-Government-Dienst der Landesverwaltung “Beiträge für Beratung und Wissensvermittlung (Abschnitt V des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4)” einreichen: über den Online-Dienst myCIVIS, indem Sie diese Schritte befolgen:
  1. Klicken Sie auf den Link: Online-Dienst myCIVIS, melden Sie sich über SPID an und Sie werden direkt zum Beitragsantrag weitergeleitet;
  2. Fordern Sie die Vollmacht an (hier finden Sie die Anleitungen zum Ansuchen Vollmacht gesetzliche Vertretung; Vollmacht juristische Person);
  3. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch (Sie finden sie im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen”);
  4. Geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.
Wenn der Online-Dienst nicht zur Verfügung steht, kann der Antrag auf dem Vordruck per PEC (zertifizierte elektronische Post) eingereicht werden, der Ihnen von den zuständigen Landesämtern auf Anfrage zugesendet wird. Unberührt davon bleibt die Pflicht, den Antrag auch über den genannten Dienst einzureichen, sobald dieser wieder verfügbar ist. Es können mehrere Beitragsanträge pro Jahr gestellt werden.

So geht es weiter

  1. Die Rechnungslegung über den Beitrag erfolgt nach den Verfahren, die in den jeweils geltenden Richtlinien festgelegt sind. Die durchgeführten Initiativen müssen den förderfähigen Initiativen entsprechen;
  2. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird der Beitrag ausgezahlt und direkt auf die von Ihnen angegebene IBAN überwiesen.

Zeiten und Fristen

Bis zum 31.12.2026 können nur Unternehmen, die eine Verlängerung beantragt haben, Auszahlungsanträge stellen.
 

Häufig gestellte Fragen

Muss der CUP (einheitlicher Projektcode) auf allen Rechnungen angegeben werden?

Der CUP muss bei allen Rechnungen angegeben werden für Gesuche, die nach dem 21. April 2024 eingereicht werden. Für Anträge, die vor diesem Datum eingereicht wurden, kann eine Erklärung über das Fehlen des CUP abgegeben werden.

Bis wann wird der Beitrag ausgezahlt?

In der Regel innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Auszahlungsantrags.

Die Rechnungen wurden vor der Antragstellung ausgestellt. Sind sie abrechnungsfähig?

Anträge müssen vor Beginn der entsprechenden Initiative eingereicht werden. Die Übernahme jeglicher rechtlich verbindlicher Verpflichtungen durch den Antragsteller oder die Antragstellerin, die die Initiative unwiderruflich machen, führt zum Ausschluss von der Förderung. Auch die Ausstellung von Rechnungen oder Zahlungen jeglicher Art vor der Antragstellung führt zum Ausschluss der gesamten Initiative.