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Dienstcode: 1285

Förderungen für Ausbildung im Bereich Wirtschaft 2024–2026

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Beschreibung

Förderung der Ausbildung.


Wer kann den Dienst nutzen

Unternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind, sowie freiberuflich und selbständig Tätige, die in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit als Haupttätigkeit ausüben, können Beiträge für Ausbildungsvorhaben in Anspruch nehmen.


Voraussetzungen

Unternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind sowie freiberuflich und selbständig Tätige, die in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit als Haupttätigkeit ausüben, können Beiträge für Ausbildungsvorhaben in Anspruch nehmen.

Förderfähige

  • Förderfähige Mindestausgabe: je Ansuchen 2.000 Euro und pro Anrechnungsjahr.
  • Förderfähige Höchstausgabe: 50.000 Euro für Kleinunternehmen und 100.000 Euro für Mittel- und Großunternehmen pro Anrechnungsjahr.

Von der Förderung ausgeschlossen

Von den Förderungen ausgeschlossen sind:

  • Genossenschaften, die vom Amt für Genossenschaftswesen gefördert werden,
  • Unternehmen, die in Südtirol nur Verwaltungseinheiten, ein Domizil oder ein Depot für den Verkauf der eigenen Produkte haben und dort im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens eine geringe Anzahl von Personal beschäftigen sowie Unternehmen,
  • Unternehmen, die nicht im Artikel 4 der geltenden Richtlinien angeführt sind.

Förderfähige Initiativen

Förderfähig sind Ausbildungen, die in engem Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit  der Unternehmen stehen und sich unmittelbar auf diese auswirken. Die Ausbildungen müssen von  Unternehmen, von Freiberuflern oder Freiberuflerinnen, die eine Ausbildungstätigkeit ausüben, von spezialisierten Ausbildungsinstituten und -einrichtungen, von Forschungseinrichtungen oder von Universitäten durchgeführt werden. Diese Tätigkeit wird wie folgt nachgewiesen:

  • Für Unternehmen, welche in der Handelskammer oder in dem MwSt.-Register eingetragen sind, durch die Eintragung des entsprechenden ATECO – Kodex für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung;
  • Für Auslandsunternehmen und Freiberuflern oder Freiberuflerinnen werden die Eintragung für die Ausbildungstätigkeit in öffentlichen Verzeichnissen und eventuelle Referenzen überprüft;​​​​​​.

Förderfähige Initiativen:

  • Ausbildungsvorhaben für Angestellte, Inhaber oder Inhabererinnen sowie Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen, die mit den im Antrag stellenden Unternehmen als Partner oder in sonstiger Form in der Ausübung der Tätigkeit verbunden sind;
  • Die Vorhaben, die das Antrag stellende Unternehmen selbst organisiert, sind nur im Ausmaß von 10 Weiterbildungstagen je Vorhaben und bei einer Mindestanzahl von 4 Teilnehmern und Teilnehmerinnen, die zu den Zielgruppen gehören, förderbar. Nehmen Personen teil, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden die Kosten für die Ausbildung verhältnismäßig gekürzt.

Nicht förderfähige Initiativen

  • Ausbildungen, die von Unternehmen zur Anpassung an verbindliche nationale Rechtsvorschriften im Bildungsbereich organisiert werden, einschließlich Bildungsgänge zur Erlangung von Befähigungen und zur Berufsausbildung.
  • Schulungen ausschließlich zum Erlernen der technischen Eigenschaften von Produkten und Waren, die Gegenstand der eigenen betrieblichen Tätigkeit sind.
  • Coaching, Tutoring und Supervision.

Zulässige Ausgaben

  • Anmelde- und Teilnahmegebühren;
  • Ausgaben für berufsbezogene Lehrgänge, die als Zusatzausbildung im einschlägigen Fachbereich dienen sollten, mit einer Höchstausgabe von 10.000 Euro pro Lehrgang.

Ausbildungsmaßnahmen

Bei Ausbildungsmaßnahmen, die direkt von dem antragstellenden Unternehmen organisiert werden:

  • Honorare von Referenten und Referentinnen (max. 1.000 Euro Tageshonorar und 125 Euro pro Stunde, evtl. Reisekosten inbegriffen);
  • Kosten für Saalmiete, Lehrmaterial und Simultanübersetzung.

Nicht zulässige Ausgaben

  • Personalkosten.
  • Ausgaben für den Ankauf von Maschinen und Geräten, die für das Vorhaben verwendet werden.
  • Reisekosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung der an der Ausbildung teilnehmenden Personen.
  • Werbekosten und Ähnliches.
  • Mehrwertsteuer und andere Steuern oder Abgaben.
  • Dienstleistungskosten zwischen nahen Angehörigen, verbundenen Unternehmen und gleichen Beteiligten sind nicht zulässig.

Was benötigen Sie

Dem Beitragsantrag sind folgende Unterlagen im PDF-Format beizulegen:

  • Kostenvoranschläge oder eine detaillierte Kostenaufstellung (bei Referentenhonoraren müssen die Arbeitstage bzw. -stunden mit den entsprechenden Einzelpreisen angeführt sein)
  • Beschreibung des Vorhabens mit Angabe der Dauer, des Datums des Beginns, des Abschlusses und des Ausführungsorts des Vorhabens
Für Vorhaben für die Ausbildung laut Artikel 7, Absatz 3, die das antragstellende Unternehmen selbst organisiert, müssen zusätzlich noch folgende Unterlagen eingereicht werden: Bindender Kurskalender mit Angabe des Ortes, wo der Kurs stattfindet, der Stunden pro Tag, der Namen der Kursteilnehmenden und deren beruflicher Qualifikation.

Um diesen Dienst nutzen zu können, ist die Aktivierung der digitalen Identität (SPID) notwendig.

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 € kaufen.

Die Bezahlung kann auf folgende Weise erfolgen:

  • @e.bollo;
  • stempelmarke (Datum und eindeutigen Identifikationscode angeben).

So wird es gemacht

Die Anträge sind ausschließlich online über den E-Government-Service der Landesverwaltung „Beiträge für Ausbildung (Abschnitt V des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4)“ einzureichen.

Über den Online-Dienst myCIVIS, indem Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Klicken Sie auf den folgenden Link: Online-Dienst myCIVIS;
  2. Fordern Sie die Vollmacht an; hier finden Sie die Anleitungen zum Ansuchen Vollmacht gesetzliche Vertretung; Vollmacht juristische Person;
  3. Melden Sie sich an und Sie werden direkt zum Beitragsantrag weitergeleitet;
  4. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch; Sie finden sie im Abschnitt "Was benötigen Sie für das Ansuchen”;
  5. Geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag.

Sollte der E-Government-Service nicht verfügbar sein, kann der Antrag auf dem bereitgestellten Vordruck über PEC-Mail eingereicht werden. Aufrecht bleibt die Pflicht, den Antrag auch über das genannte System einzureichen, sobald dieses betriebsbereit ist.

Es können mehrere Beitragsanträge pro Jahr gestellt werden.


So geht es weiter

  1. Das Amt nimmt Ihren Antrag entgegen und prüft die Voraussetzungen;
  2. Wenn Ihr Antrag angenommen wird, wird der Beitrag gewährt, und zwar 30 % auf die zulässige Ausgabe;
  3. Die Abrechnung des Vorhabens muss bis zum Ende des Jahres erfolgen, das auf die gewährte Maßnahme folgt, oder auf die Anlastung der Ausgabe, falls diese später erfolgt.
  4. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird der Beitrag ausgezahlt und direkt auf die von Ihnen angegebene IBAN-Nummer überwiesen.

Zeiten und Fristen

  • Die Anträge müssen bis 30. September des Jahres eingereicht werden, in dem das Vorhaben begonnen oder durchgeführt wird. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, werden von Amts wegen archiviert. 
  • Die Anträge müssen vor Beginn des entsprechenden Vorhabens eingereicht werden. Jegliche, das Vorhaben unumkehrbar machende rechtliche Verpflichtung, die der antragstellende Person vor dem Datum der Antragstellung eingeht, sowie die Ausstellung von Ausgabenbelegen, die auch nur Teilbeträge betreffen, und die Durchführung von Zahlungen jeglicher Art vor dem genannten Datum, bewirken den Ausschluss von der Förderung des gesamten entsprechenden Vorhabens.

Häufig gestellte Fragen

Die Rechnungen wurden vor Gesuchstellung ausgestellt. Sind sie abrechnungsfähig?

Nein. Die Rechnungen müssen nach Gesuchstellung ausgestellt werden.

Bis wann wird der Beitrag ausgezahlt?

In der Regel innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Auszahlungsantrags.

Muss der CUP (einheitlicher Projektcode) auf allen Rechnungen angegeben werden?

Ja, der CUP muss auf allen Rechnungen vorhanden sein, die von Unternehmen mit Sitz in Italien ausgestellt werden.