Beschreibung
Entschädigung für durch Wildtiere verursachte Schäden gemäß dem Landesgesetz, durch eine Vereinbarung zwischen den Vertretern der Jagdreviere und den Grundeigentümern.
Im Falle einer nicht zu Stande kommenden Einigung wird von der Landesverwaltung ein Sachverständiger oder eine Sachverständige mit der Schätzung des Schadens beauftragt. Zudem besteht die Möglichkeit, einen Rekurs bei der Landeskommission einzureichen.
