Dienstcode: 1282
Beiträge für die Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse der Personen mit Behinderung
Über diesen Dienst können Unternehmen um wirtschaftliche Beihilfen ansuchen. Die Beihilfen dienen zur Behebung von Schäden, die durch Unwetter entstanden sind. Sie werden in Form von Kapitalzuschüssen gewährt.
Wer kann den Dienst nutzen
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, auch in Form von Verbänden, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen betreffen Ihr landwirtschaftliches Unternehmen, die finanzierbaren Initiativen und die Höhe Ihrer Investition. Dabei gelten folgende Kriterien:
Ihr landwirtschaftliches Unternehmen:
- muss mindestens 0,5 Hektar Obstanbau- oder Ackerflächen bewirtschaften oder
- 1,0 Hektar Wiesen- oder Futteranbaufläche haben;
- werden dort mehrere Kulturen angebaut, gilt die Mindestgröße von insgesamt 1 Hektar, wobei die Obstanbau- und Ackerflächen mit dem Faktor zwei multipliziert werden;
- muss im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sein.
Die förderfähigen Initiativen sind:
- Arbeiten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung und geotechnischen Sicherung von landwirtschaftlichen Kulturflächen;
- landwirtschaftliche Einrichtungen und Infrastruktur;
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude;
- Ankauf von landwirtschaftlichen Maschinen und
- Ankauf von Tieren, wenn sie durch widrige Witterungsbedingungen gefährdet waren.
Initiativen, für die keine Förderungen vorgesehen sind:
- Vorhaben auf Almen;
- die Wiederherstellung und die geotechnische Sicherung von Flächen, auf denen in den letzten zwei Jahren Neupflanzungen, Terrassierungen oder größere Erdarbeiten oder Bodenverbesserungen durchgeführt wurden und auf denen Schäden durch Erdrutsche, Lawinen, Steinschlag und Mauerbrüche entstanden, welche vom betroffenen Grundstück selber ausgehen;
- für Schäden an landwirtschaftlichen Gebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Tieren: Schäden, die durch Wetterereignisse verursacht wurden, die mit Naturkatastrophen vergleichbar sind. Dabei geht es um Schäden durch Schnee, Stürme, starke Regenfälle und andere.
- von Versicherungen gedeckte Vorhaben.
Mindestinvestition:
- 5.000 Euro an zuschussfähigen Ausgaben für Obst,-Wein- oder Ackerflächen;
- 2.500 Euro an zuschussfähigen Ausgaben für Wiesen- oder Futterbauflächen.
Was benötigen Sie
- Fotografische Dokumentation;
- Genehmigung für die Ausführung der Arbeiten;
- Beschreibung des Schadens und der geplanten Wiederherstellungsarbeiten anhand des folgenden Formulars: beschreibung des Schadens und der vorgesehenen Instandsetzungsarbeiten;
- Formular für den Antrag auf Beihilfe: antrag auf Förderung;
- Kostenvoranschlag.
So wird es gemacht
Wie Sie den Antrag stellen:
- Laden Sie das Formular für den Antrag auf Beihilfe herunter und füllen Sie es aus;
- Reichen Sie den Antrag unter Beifügung der oben genannten Unterlagen ein.
Sie können den Antrag einreichen:
- durch PEC, an die Adresse: lamagr.bio@pec.prov.bz.it;
- oder, in Papierform.
Sie können den Antrag in Papierform bei einer der folgenden Ämter einreichen:
- Amt für Landmaschinen und biologische Produktion (Telefon: 0471 41 51 20);
- Bezirksämter für Landwirtschaft in Brixen (Telefon: 0472 82 12 40);
- Bezirksämter für Landwirtschaft in Bruneck (Telefon: 0474 58 22 42);
- Bezirksämter für Landwirtschaft in Meran (Telefon: 0473 25 22 40);
- Bezirksämter für Landwirtschaft in Schlanders (Telefon: 0473 73 61 40).
So geht es weiter
Die Ämter bewerten Ihren Antrag.
Im Falle eines positiven Ergebnisses entscheiden sie über die Höhe der Beihilfe zu den zugelassenen Kosten:
Im Falle eines positiven Ergebnisses entscheiden sie über die Höhe der Beihilfe zu den zugelassenen Kosten:
- bis zu 70 % für die Wiederherstellung von Wiesen oder Futterflächen, Gebäuden für die landwirtschaftliche Nutzung sowie für Maschinen und Tiere;
- bis zu 50 % für Wiederherstellungsarbeiten auf Obst,-Wein- und Ackerflächen.
Zeiten und Fristen
Sie können den Antrag auf Beihilfe spätestens sechs Monate nach dem Tag des Schadensereignisses stellen, sofern der Schaden noch feststellbar ist.
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der zuständigen Einrichtung.Wann muss das Ansuchen eingereicht werden?
Spätestens 6 Monate nach dem Zeitpunkt des Schadensereignisses.Was wird für das Ansuchen benötigt?
- Fotografische Dokumentation;
- Genehmigung für die Ausführung der Arbeiten;
- Beschreibung des Schadens und der geplanten Wiederherstellungsarbeiten anhand des folgenden Formulars: ##1##;
- Formular für den Antrag auf Beihilfe: ##2##;
- Kostenvoranschlag.
Rechtliche Grundlagen
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Amt für Landmaschinen und biologische Produktion
Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 51 20 / +39 0471 41 51 21
Fax: 39 0471 41 51 29
E-Mail: lamagr.bio@provinz.bz.it
PEC: lamagr.bio@pec.prov.bz.it
Website: landwirtschaft.provinz.bz.it
Telefon: +39 0471 41 51 20 / +39 0471 41 51 21
Fax: 39 0471 41 51 29
E-Mail: lamagr.bio@provinz.bz.it
PEC: lamagr.bio@pec.prov.bz.it
Website: landwirtschaft.provinz.bz.it
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