Nach der Prüfung leitet der FWF die Anträge einem Peer-Review-Verfahren mit mindestens zwei externen Experten oder Expertinnen zu.
Nach Abschluss des Evaluierungsverfahrens prüft das Scientific Board des FWF die Gutachten und spricht eine Empfehlung für die zu fördernden Projekte aus. Die Euregio Scientific Expert Group und das Euregio Board entscheiden abschließend, welche Projekte gefördert werden. Link zur Entscheidung: Förderentscheidung Euregio-Wissenschaftsfonds - 5. Ausschreibung.
Die potenziellen Begünstigten der geförderten Projekte müssen einen realistischen Zeit-Kosten-Plan vorlegen, einen CUP beantragen und diesen an die zuständige Stelle übermitteln.
Das Amt für Wissenschaft und Forschung schließt eine Finanzierungsvereinbarung mit den Begünstigten ab.
Die Abrechnung der im Zeitplan vorgesehenen Tätigkeiten erfolgt gemäß den Richtlinien für die Abrechnung der Ausgaben.
Die Begünstigten sind verpflichtet, bei ihren Kommunikations- und Publikationsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen - Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen - South Tyrol) als Förderer des jeweiligen geförderten Projekts anzugeben. Dem Hinweis muss das Logo der Provinz beigefügt sein: