Nach der Prüfung leitet der FWF die Anträge einem Peer-Review-Verfahren mit mindestens zwei externen Experten oder Expertinnen zu.
Nach Abschluss des Evaluierungsverfahrens prüft das Scientific Board des FWF die Gutachten und spricht eine Empfehlung für die zu fördernden Projekte aus. Die Euregio Scientific Expert Group und das Euregio Board entscheiden abschließend, welche Projekte gefördert werden. Link zur Entscheidung: Förderentscheidung Euregio-Wissenschaftsfonds - 5. Ausschreibung.
Die potenziellen Begünstigten der geförderten Projekte müssen einen realistischen Zeit-Kosten-Plan vorlegen, einen CUP beantragen und diesen an die zuständige Stelle übermitteln.
Das Amt für Wissenschaft und Forschung schließt eine Finanzierungsvereinbarung mit den Begünstigten ab.
Die Abrechnung der im Zeitplan vorgesehenen Tätigkeiten erfolgt gemäß den Richtlinien für die Abrechnung der Ausgaben.
Änderungen des Projekts (einschließlich Änderungen bei den Projektpartnern, sowohl bei geförderten als auch bei nicht geförderten Partnern, oder bei der im Projekt vorgesehenen Zusammenarbeit sowie bei dem Kontext, in dem das Projekt stattfinden sollte), Änderungen bei den Investitionen sowie die Ersetzung der für das Projekt verantwortlichen Person (wissenschaftlicher Leiter) müssen dem Amt für Wissenschaft und Forschung rechtzeitig mit einem begründeten Antrag und entsprechenden Unterlagen gemeldet werden: Antrag auf Verschiebung von Aktivitäten.
Wenn der Begünstigte die für daslaufende Jahr vorgesehenen Aktivitäten nicht vollständig bis zum 31. Dezember durchführen kann, hat er die Möglichkeit, die nicht durchgeführten Aktivitäten auf das folgende Jahr zu verschieben (Neufeststellung). Die Verschiebung muss bis spätestens 5. Dezember des laufenden Jahres beim Amt beantragt und schriftlich begründet werden:
Antrag auf Verschiebung PROJEKTE 2026.
Die Begünstigten sind verpflichtet, bei ihren Kommunikations- und Publikationsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen - Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen - South Tyrol) als Förderer des jeweiligen geförderten Projekts anzugeben. Dem Hinweis muss das Logo der Provinz beigefügt sein: