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Dienstcode: 1278

Vormerkung von Gesundheitsleistungen

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Beschreibung

Der Dienst ermöglicht die Vormerkung der vom öffentlichen Gesundheitsdienst angebotenen Leistungen.

Sie können folgende Leistungen vormerken: 

  • Fachärztliche Erstvisiten,
  • Instrumental-diagnostische Untersuchungen,
  • Blutabnahmen,
  • Vorsorgeuntersuchungen,
  • Privatvisiten (Intramoenia / freiberufliche Tätigkeit).

Für die Vormerkung von Kontroll- und Folgeterminen sind die jeweiligen Dienststellen zuständig.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle Personen, die Leistungen des Gesundheitsdienstes in Anspruch nehmen möchten.


Voraussetzungen

Sie müssen beim öffentlichen Gesundheitsdienst eingetragen sein.


Was benötigen Sie

Um den Dienst anzusuchen, benötigen Sie:

  • die Gesundheitskarte,

  • die ärztliche Verschreibung, für die meisten Vormerkungen.

Auf der Verschreibung gibt die Ärztin oder der Arzt die Dringlichkeit der Leistungen an:

  • U (dringend): Innerhalb von 24 Stunden, direkter Zugang über die Notaufnahme, keine Vormerkung erforderlich.

  • B (prioritär): Termin innerhalb von 10 Tagen nach Anfrage.

  • D (aufschiebbar): Termin für fachärztliche Visiten innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage. Termin für diagnostische Leistungen innerhalb von 60 Tagen nach Anfrage.

  • P (programmiert): Innerhalb von 120 Tagen nach Anfrage.

Die Kosten entsprechen dem Ticketpreis, wenn Sie nicht befreit sind.

Für die Vormerkung einer Privatvisite brauchen Sie keine Verschreibung. Die Kosten tragen Sie selbst.


So wird es gemacht

Vormerkungen

Die Termine können Sie über einen der folgenden Kanäle vereinbaren:
  • im Internet auf SaniBook,
  • am Telefon,
  • über E-Mail.

Das Internetportal SaniBook steht Ihnen für Onlinevormerkungen zur Verfügung. Das Online-Portal oder die SaniBook-App ermöglichen Vormerkungen rund um die Uhr. Mit SaniBook können Sie verfügbare Termine und Standorte auch ohne Vormerkung einsehen. Es ist auch möglich, einen bereits vorgemerkten Termin zu verschieben oder zu stornieren. Die Internetadresse von Sanibook lautet sanibook.sabes.it.

Am Telefon erreichen Sie die einheitliche Vormerknummer 100 100. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat eine einheitliche Telefonnummer für Vormerkungen auf Landesebene eingerichtet, unter der Nummer 100 100 (Vorwahl 0471, 0472,0473, 0474). Die Nummer ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbar;

Die E-Mail-Adresse lautet vormerkungen@sabes.it. Sie können für Vormerkungen von fachärztlichen Visiten und diagnostisch-instrumentellen Tests eine E-Mails schreiben.

Die Anfragen für die Vormerkung müssen folgende Daten enthalten:

  • Vor- und Nachname,
  • Geburtsdatum,
  • Telefonnummer,
  • Beschreibung der durchzuführenden Leistung.

Falls vorhanden, sollte ein klares Bild des Rezepts beigefügt werden. Die ELVS wird sich innerhalb zwei Arbeitstagen mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vorsorgeleistungen

Leistungen im Bereich Prävention und Gesundheitsversorgung, wie das Mammographie-Screening, müssen Sie über die einheitliche Landesvormerkstelle vormerken. Auch ärztliche Bescheinigungen für private Zwecke müssen Sie über die ELVS vereinbaren, wie Führerschein, Behindertenparkplatz oder Waffenschein. Impfungen für Kinder und Erwachsene werden ebenfalls ausschließlich über die einheitliche Landesvormerkstelle vorgemerkt.
  • die Telefonnummer für die Vormerkung von Vorsorgeleistungen lautet 100 100 (Vorwahl 0471, 0472, 0473 0474) und ist Montag-Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbar;
  • die E-Mail-Adresse lautet elvs-vorsorge@sabes.it;
  • Vormerkungen sind auch an den multifunktionalen Kassen möglich;

Privatvisiten:

Die Vormerkung von Privatvisiten ist ohne Verschreibung möglich:
  • online über SaniBook: sanibook.sabes.it,
  • die spezifische Telefonnummer für die Vormerkung von Privatvisiten lautet 0471 46 64 66 und ist Montag-Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbar;
  • die E-Mail-Adresse lautet lpi@sabes.it;
  • Vormerkungen sind auch an den multifunktionalen Kassen möglich.

So geht es weiter

Wenn Sie Ihre Telefonnummer mitteilen, erhalten Sie eine SMS-Nachricht als Bestätigung und eine E-Mail mit allen Daten und Details Ihrer Vormerkung. Darüber hinaus erhalten Sie sieben Tage vor dem Termin einen Anruf zur Erinnerung.


Zeiten und Fristen

Wenn die Vormerkung eine Verschreibung erfordert, ist es wichtig, diese so früh wie möglich vorzumerken. Ungebuchte Vormerkungen verfallen normalerweise sechs Monate nach ihrer Verschreibung.


Häufig gestellte Fragen

Welche Modalitäten gelten für die Vormerkung, Absage oder Verschiebung von Terminen von Gesundheitsleistungen?

Dienstleistungen können online, per Telefon, am Schalter oder per E-Mail vorgemerkt, abgesagt oder verschoben werden:

Wo finde ich die Liste der Schalter, die kontaktiert werden können?

Die vollständige Liste aller Schalter, an denen Vormerkungen vorgenommen werden können, ist auf der folgenden Seite zur Vormerkung von Gesundheitsleistungen verfügbar.

Was geschieht bei vorgemerkten, aber nicht durchgeführten Untersuchungen?

Personen, die nicht erscheinen oder nicht zwei volle Arbeitstage vor dem Termin absagen, müssen eine Verwaltungsstrafe zahlen, auch wenn sie vom Ticket befreit sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Thema Absagen Einen Termin absagen? Passt! - Südtiroler Sanitätsbetrieb.