Beschreibung
Der Empfänger eines Förderbeitrages für den Kauf, Bau oder die Wiedergewinnung einer Wohnung kann jederzeit den Verzicht oder die Annullierung der Wohnbauförderung beantragen, um sich somit von der Sozialbindung zu lösen.

Der Empfänger eines Förderbeitrages für den Kauf, Bau oder die Wiedergewinnung einer Wohnung kann jederzeit den Verzicht oder die Annullierung der Wohnbauförderung beantragen, um sich somit von der Sozialbindung zu lösen.
Ansuchen können alle Empfänger einer Wohnbauförderung für den Kauf, den Bau oder die Wiedergewinnung.
Eigentümer oder Fruchtnießer der geförderten Wohnung zu sein, von der die Bindung vorzeitig gelöscht werden soll.
Der Antrag kann eingereicht werden per:
Sie müssen die pagoPa-Zahlung innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Amtes für Wohnbauprogrammierung vornehmen.
Sie müssen sich an das Grundbuchamt wenden, um die tatsächliche Löschung der Bindung zu beantragen, oder an einen Notar, der die Bindung im Falle einer Veräußerung löschen wird.
Nein, Sie können die Zahlung erst nach Mitteilung des fälligen Betrages über PagoPa vornehmen.
Nein, mit PagoPa ist dies nicht erforderlich.
Sie müssen den Betrag innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Amtes für Wohnbauprogrammierung zurückzahlen.
Ja, Sie können den fälligen Betrag in Raten zurückzahlen, wenn die Voraussetzungen gemäß DLH Nr. 49/1999 i.g.F. erfüllt sind.
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper- Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 87 00
E-mail: wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it
PEC: wohnbauprogramm.programmazioneedilizia@pec.prov.bz.it
Website: gefoerderter-wohnbau.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 08:30 bis 13:00 Uh und von 14:00 bis 17:30 Uhr.