Verlegung von Leitungen unter- oder oberhalb von Staats- und Landesstraßen
Wer kann den Dienst nutzen
Voraussetzungen
Was benötigen Sie
- aktivierte Bürgerkarte, SPID für den Zugang zum Online-Dienst oder elektronischer Personalausweis;
- Verlegung von Leitungen unter- undoder oberhalb von Staats- und Landesstraßen;
- Lageplan;
- Querschnitte;
- zwei Stempelmarken in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
So wird es gemacht
- beim Verwaltungsamt für Straßen: Bringen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen mit.
- per E-Mail an folgende Adresse: verwaltungsamt.strassen@provinz.bz.it oder
- durch PEC, an die Adresse: verwaltungstrassen.amministrazionestrade@pec.prov.bz.it.
- oder über den Online-Dienst myCIVIS:
- Klicken Sie auf folgenden Link: online myCIVIS und melden Sie sich an. Sie werden dann direkt zur Antragsseite weitergeleitet;
- laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Sie finden sie im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen”;
- geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.
So geht es weiter
- Das Amt erhält Ihren Antrag;
- der zuständige Straßendienst der Autonomen Provinz Bozen erteilt dem Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen eine entsprechende Stellungnahme;
- das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen sendet dem Antragsteller/der Antragstellerin den Auflagenbogen zur Unterschrift zu und verlangt in manchen Fällen eine Kaution;
- nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen stellt das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen die Konzession aus.
Zeiten und Fristen
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich tun, wenn sich die Besetzung der Straße in einer bewohnten Ortschaft mit einer Einwohnerzahl von unter 10.000 befindet?
Sie müssen sich an die zuständige Gemeinde wenden, die die Unbedenklichkeitserklärung beim Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen beantragt. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung durch das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen stellt die zuständige Gemeinde die Konzession aus.
Wo kann ich Informationen über die Straßengrenzen finden?
Informationen über die Straßengrenzen finden Sie unter dem folgenden Link: Straßengrenze.
Rechtliche Grundlagen
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen sowie den nationalen Vorschriften, einsehbar unter:
- für staatliche Rechtsvorschriften: Amtsblatt;
- für Landesrechtsvorschriften: Lexbrowser;
- für die zweisprachige Straßenverkehrsordnung: Übersetzte Rechtsvorschriften.
Rechtsgrundlagen:
- Artikel 21, 26 und 27 der Straßenverkehrsordnung;
- Artikel 12 der Straßenverkehrsordnung;
- Artikel 29, 30, 43 der Durchführungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung;
- Artikel 5, 6 und 7 der Straßenverkehrsordnung;
- Dekret des Präsidenten der Provinz Nr. 24 vom 17. August 2021, (Verordnung über die Anwendung der Vermögenssteuer für Konzessionen und Genehmigungen).
Sie können die Datenschutzhinweise unter folgendem Link nachlesen: Informationsschreiben Privacy.
Zuständige Stelle
Verwaltungsamt für Straßen
Telefon: +39 0471 41 26 19
E-Mail: verwaltungsamt.strassen@provinz.bz.it
PEC: verwaltungstrassen.amministrazionestrade@pec.prov.bz.it
Website: strassen.provinz.bz.it
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
