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Dienstcode: 1273

Verlegung von Leitungen unter- oder oberhalb von Staats- und Landesstraßen

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Beschreibung

Sie können eine Konzession für die Verlegung von Leitungen unter- und/oder oberhalb von Staats- und Landesstraßen erhalten.


Voraussetzungen

Für den Dienst sind keine besonderen Voraussetzungen vorgesehen.


Was benötigen Sie

Für das Ansuchen müssen Sie Folgendes bereitlegen:

Sie müssen zwei Steuermarken im Wert von jeweils 16 Euro kaufen.


So wird es gemacht

Sie können das Ansuchen um Verlegung von Leitungen unter- oder oberhalb von Staats- und Landesstraßen folgendermaßen einreichen.

Verwaltungsamt für Straßen

Wenden Sie sich an das Verwaltungsamt für Straßen und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit.

Online-Dienst myCIVIS:

  1. Klicken Sie den Button "Zum Online-Dienst" am Ende dieser Seite. Melden Sie sich an. Sie werden dann direkt zur Antragsseite weitergeleitet.
  2. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Sie finden sie im Abschnitt “Was benötigen Sie”.
  3. Geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

So geht es weiter

  • Das Amt erhält Ihren Antrag;
  • der zuständige Straßendienst der Autonomen Provinz Bozen erteilt dem Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen eine entsprechende Stellungnahme;
  • das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen sendet dem Antragsteller/der Antragstellerin den Auflagenbogen zur Unterschrift zu und verlangt in manchen Fällen eine Kaution;
  • nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen stellt das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen die Konzession aus.

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.


Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, wenn sich die Besetzung der Straße in einer bewohnten Ortschaft mit einer Einwohnerzahl von unter 10.000 befindet?

Sie müssen sich an die zuständige Gemeinde wenden, die die Unbedenklichkeitserklärung beim Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen beantragt. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung durch das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen stellt die zuständige Gemeinde die Konzession aus.

Wo kann ich Informationen über die Straßengrenzen finden?

Informationen über die Straßengrenzen finden Sie unter dem folgenden Link: Straßengrenze.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können, sowie den nationalen Vorschriften, einsehbar unter.

Rechtsgrundlagen

Sie können die Informationsschreiben Privacy nachlesen.