Was muss ich tun, wenn ich Unterkunft verkaufen möchte, die auf gefördertem Baugrund der Gemeinde errichtet wurde?
Für Wohnungen, die auf gefördertem Baugrund einer Gemeinde errichtet wurden, gelten zusätzliche Auflagen, die zu beachten sind.
Wer eine Unterkunft verkaufen möchte, die auf gefördertem Baugrund errichtet wurde, muss diese an Personen verkaufen, welche die Voraussetzungen für geförderten Baugrund dieser Gemeinde erfüllen. Die interessierte Person muss:
- den möglichen Käufer bereits kennen;
- sich an die Gemeinde wenden, welche die Voraussetzungen des möglichen Käufers überprüft und die entsprechende Erklärung oder den entsprechenden Beschluss ausstellt;
- die Erklärung oder den Beschluss der Gemeinde dem Antrag auf Übertragung beifügen.
Kann ich eine Fristverlängerung für die Erfüllung der Formalitäten zur Übertragung der Bindung beantragen?
Ja, Sie können eine Verlängerung der Frist für das Einreichen der Unterlagen beantragen.
Die maximale Verlängerungsfrist beträgt ein Jahr.
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie den Beitrag zurückzahlen müssen, wenn Sie die Bindung nicht innerhalb der Verlängerungsfrist auf die neue Unterkunft übertragen.
Wie wird die Höhe der Bankgarantie berechnet?
Die Höhe der Bankgarantie wird wie im Falle der Rückzahlung des Beitrages berechnet.
Im ersten Bindungsjahrzehnt muss die gesamte gewährte Förderung zurückgezahlt werden, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen ab dem Tag der Auszahlung.
Im zweiten Bindungsjahrzehnt müssen 65 Prozent der Förderung in den ersten fünf Jahren und 40 Prozent während der restlichen Laufzeit zurückgezahlt werden, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Zinsen ab dem Tag der Auszahlung.