Beschreibung
Diese Rückvergütung ist nur möglich, wenn Sie nicht bereits über eine Privatversicherung oder eine andere von der Landesregierung anerkannte Entschädigung verfügen, die diese Kosten abdeckt.
Übernimmt die Versicherung nur einen Teil der Kosten, wird die Rückvergütung entsprechend begrenzt. Die Gesamtsumme aus Versicherung und Rückvergütung darf den tatsächlich bezahlten und vom Landesgesundheitsdienst anerkannten Betrag nicht überschreiten.
