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Dienstcode: 1268

Beiträge für Investitionen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs

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Beschreibung

Förderung von Investitionen in Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus pflanzlicher Produktion tätig sind.
 

Wer kann den Dienst nutzen

Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit ihrem operativen Sitz in Südtirol, die in der Primärproduktion tätig sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Jahresumsatz an selbst verarbeiteten und vermarkteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen von höchstens 300.000,00 € erzielen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen richten sich nach der Größe Ihres Unternehmens, der Höhe der zuschussfähigen Kosten und der Art der Investition.

Unternehmen

Ihr Unternehmen muss mindestens 1 Hektar Obstbau oder 1,5 Hektar Weinbau oder 2 Hektar Wiesen-, Ackerfutterbau- oder Ackerflächen bewirtschaften (sofern Sie nicht in der Imkerei tätig sind).

Für Mischbetriebe, die sowohl Obst- oder Weinbau als auch andere Kulturen aufweisen, werden die Flächen im Verhältnis 1:2 verrechnet und addiert.

Ihr Unternehmen wird auf der Grundlage der entsprechenden Angaben, die im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne des Dekretes des Landeshauptmanns Nr. 22 vom 9. März 2007 enthalten sind, bewertet.

Ihr Unternehmen muss zudem, mit Bezug auf den jeweiligen Tätigkeitsbereich, die nachstehende angeführte Mindestanbaufläche in Hektar (ha) zum Zeitpunkt der Antragstellung erreicht haben:

  • 1,5 ha Weinbaufläche;
  • 1 ha Gemüse und/oder Beeren- und/oder Steinobstanbau und/oder Getreideanbau;
  • 1.000 m² für den Anbau von Heil- und Kräuterpflanzen;
  • 150 m² Speisepilz-Anbau.

Darf nicht Mitglied einer Genossenschaft oder Erzeugerorganisation sein oder muss von der Verpflichtung zur Abgabe der zu verarbeitenden Menge oder der entsprechenden Mindestanbaufläche befreit sein.

Vorhaben

Sie können investieren in bauliche Investitionen und technische Investitionen.

Bauliche Investitionen, betreffend den Bau, den Umbau und die Modernisierung von:

  • Strukturen für die Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wobei die finanzierbare Fläche 75 m² nicht überschreiten darf;
  • Verkaufs-, Verwaltungs-, Verkostungs- und Belegschaftsräume am Produktionsstandort, wobei die finanzierbare Fläche 25 m² nicht überschreiten darf.

Technische Investitionen betreffend den Ankauf von:

  • Maschinen, technischen Geräten und Anlagen für die Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen;
  • neuen Behältern für die Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und die Entsorgung anfallender Nebenprodukte. Die Holzfässer für die Weinbereitung müssen ein Fassungsvermögen von mindestens 10 hl haben.

Kosten

Mindest- und Höchstbeträge der zulässigen Kosten:

  • der Mindestbetrag der zulässigen Kosten pro Antrag beträgt 10.000 Euro;
  • der Höchstbetrag der zulässigen Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren beträgt 400.000 Euro. Im Falle eines Neueinsteigers (neue Verarbeitungs- bzw. Vermarktungstätigkeit) sind die zulässigen Ausgaben in den ersten drei Jahren auf 50.000 € begrenzt.

Was benötigen Sie

Formulare

  • Das Formular für den Antrag auf Beihilfe für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse: Formular.
  • Das Formular für die Beschreibung des Unternehmens und seiner Verarbeitungs- und Vermarktungstätigkeiten: Unternehmensbeschreibung Weinbau.

Ausbildung oder Tätigkeit

  • Der Nachweis über eine fachspezifische landwirtschaftliche Ausbildung;
  • oder, einer mindestens dreijährigen, auf die entsprechende Tätigkeit bezogene Berufserfahrung der antragstellenden Person oder eines am Betrieb kontinuierlich mitarbeitenden Familienmitgliedes.

Der Nachweis über eine fachspezifische landwirtschaftliche Ausbildung gilt als erbracht durch den erfolgreichen Abschluss:

  • einer Oberschule, Hochschule oder Universität in den Bereichen Landwirtschaft oder Lebensmittelverarbeitung;
  • oder, einer Fachschule für Land- und Hauswirtschaft;
  • oder, durch den Besuch eines fachspezifischen Kurses von mindestens 50 Stunden, der von öffentlichen oder privaten Organisationen angeboten wird.

Unterlagen

Unterlagen, die die Verfügbarkeit der Immobilie für die Dauer der Verwendungszweckbindung belegen. Bei baulichen Investitionen beträgt diese Dauer 10 Jahre. Bei technischen Investitionen beträgt sie hingegen 5 Jahre. Die Pflicht gilt nur, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht Eigentümer der Immobilie ist.

Businessplan

Ein Geschäftsplan (Businessplan) für eine neue Verarbeitungs- und Vermarktungstätigkeit.

Investitionen

Für technische Investitionen: Angebote der Anbieterfirmen.

Für bauliche Investitionen:

  • die Kostenaufstellung, bestehend aus dem Kostenvoranschlag einer qualifizierten, freiberuflich tätigen Person;
  • Projekt, das von der Gemeinde vidimiert wurde, und der technische Bericht;
  • die Eingriffsgenehmigung, falls erforderlich.

Weitere Informationen

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Sie können den ordnungsgemäß ausgefüllten Beihilfeantrag und alle erforderlichen Unterlagen nur einmal alle 12 Monate per PEC (zertifizierte elektronische Post) oder nach Terminvereinbarung einreichen:

Bezirksämtern für Landwirtschaft


So geht es weiter

  1. Das Amt überprüft Ihre Voraussetzungen und prüft Ihren Antrag zusammen mit den entsprechenden Unterlagen;
  2. Innerhalb von 30 Tagen erhalten Sie vom Amt ein Transparenzschreiben, in dem die Vollständigkeit oder etwaige Hinderungsgründe des Antrages mitgeteilt werden. Bei Vollständigkeit des Antrages wird der CUP (“einheitlicher Projektcode”) mitgeteilt;
  3. Bei positivem Ausgang kann Ihnen eine Beihilfe, die je nach Art der Investition unterschiedlich hoch ist, gewährt werden:
  • für die baulichen Investitionen bis zu 40 % der zuschussfähigen Kosten;
  • für die technischen Investitionen bis zu 30 % der zuschussfähigen Kosten.

Zeiten und Fristen

Sie können einen Antrag auf Beihilfe im Zeitraum vom 1. Februar bis 30. September stellen, auf jeden Fall aber vor Beginn der Arbeiten und vor Ankauf des entsprechenden Gutes.
 

Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich bereits mit den Arbeiten begonnen oder die Geräte oder Ausrüstung gekauft habe?

Nein, das können Sie nicht. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten und vor Ankauf des entsprechenden Gutes eingereicht werden. Wenn Sie bereits begonnen haben, kann kein Beitrag gewährt werden.

Was versteht man unter dem CUP („einheitlicher Projektcode“) und wo muss er angegeben werden?

Es handelt sich um einen 15-stelligen alphanumerischen Code, der in Italien zur eindeutigen Identifizierung eines öffentlichen Investitionsprojekts verwendet wird. Er muss auf allen Verwaltungs- und Buchhaltungsunterlagen, einschließlich Rechnungen und Zahlungsbelegen, die sich auf Ihren Beitragsantrag beziehen, angegeben werden. Sie müssen allen beteiligten Firmen den CUP (eindeutiger Projektcode) mitteilen, da dieser auf sämtlichen mit Ihrem Beitragsantrag verbundenen Abrechnungsunterlagen angegeben werden muss.

Bis wann muss die Investition abgeschlossen sein?

Die Arbeiten oder Ankäufe müssen innerhalb des zweiten Jahres nach Einreichung des Beihilfeantrags abgeschlossen werden. Der Antrag auf technische Abnahme und Zahlung muss bis spätestens September des dritten Jahres gestellt werden.
Beispiel:
  • Einreichung des Beihilfeantrags: Juni 2025;
  • Frist für Arbeiten/Ankauf: bis Dezember 2027;
  • Einreichung des Zahlungsantrags: bis September 2028.


Zuständige Stelle

Amt für Obst- und Weinbau und Landespflanzenschutzdienst

Kontaktpersonen

Christian Figl: Telefon: +39 0471 41 50 48; E-Mail: christian.figl@provincia.bz.it
Armin Ferretti: Telefon: +39 0471 41 51 30; E-Mail: armin.ferretti@provincia.bz.it
Peter Warasin: Telefon: +39 0471 41 50 14; E-Mail: peter.warasin@provincia.bz.it

Öffnungszeiten des Schalterdienstes: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.