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Dienstcode: 1268

Beiträge für Investitionen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs

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Beschreibung

Förderung von Investitionen in Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus pflanzlicher Produktion tätig sind.
 

Wer kann den Dienst nutzen

Begünstigte der Beiträge für Investitionen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs sind landwirtschaftliche Primärproduzenten mit einer Betriebsstätte in der Provinz Bozen.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen sie die Verarbeitung und Vermarktung überwiegend ihrer eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse selbst durchführen und einen Jahresumsatz von höchstens 500.000,00 Euro erzielen.


Voraussetzungen

Unternehmen

Ihr Unternehmen muss, mit Ausnahme der Bienenhaltung, mindestens 1 Hektar Obstbau oder 1,5 Hektar Weinbau oder 2 Hektar Wiesen-, Ackerfutterbau- oder Ackerflächen bewirtschaften.

Für Mischbetriebe, die sowohl Obst- oder Weinbau als auch andere Kulturen aufweisen, werden die Flächen im Verhältnis 1:2 verrechnet und addiert.

Für die Anerkennung der Flächen gelten die entsprechenden Angaben, die im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne des Dekretes des Landeshauptmanns Nr. 22 vom 9. März 2007 enthalten sind.


Mit Bezug auf den jeweiligen Tätigkeitsbereich muss Ihr Unternehmen zudem die nachstehend angeführte Mindestanbaufläche in Hektar (ha) zum Zeitpunkt der Antragstellung erreicht haben:

  • 1,5 ha Weinbau;
  • 1 ha Kernobstbau;
  • 0,5 ha Gemüse und/oder Beeren- und/oder Steinobstanbau und/oder Getreideanbau;
  • 1.000 m² für den Anbau von Heil- und Kräuterpflanzen;
  • 150 m² Speisepilz-Anbau.

Ihr Unternehmen darf im Sektor Obst und Gemüse kein direktes oder indirektes Mitglied einer Erzeugerorganisation gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in geltender Fassung sein.

Förderbare Vorhaben

Bauliche Investitionen, betreffend den Bau, den Umbau und die Modernisierung von:

  • Strukturen für die Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wobei die finanzierbare Fläche 75 m² nicht überschreiten darf;

  • Verkaufs-, und Verkostungsräume am Produktionsstandort, wobei die finanzierbare Fläche 25 m² nicht überschreiten darf.

Technische Investitionen betreffend den Ankauf von:

  • neuer Maschinen, technischer Geräte und Anlagen für die Annahme, Kühlung, Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung, Etikettierung, Abfüllung, Vermarktung und für die Qualitätssicherungssysteme landwirtschaftlicher Erzeugnisse;

  • neuer Behältnisse für die Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und für die Entsorgung anfallender Nebenprodukte. Im Weinsektor sind Holzfässer nur mit mehr als 10 hl Fassungsvermögen förderbar.

Kosten

Mindest- und Höchstbeträge der zulässigen Kosten:

  • der Mindestbetrag der zulässigen Kosten pro Antrag beträgt 10.000 Euro;

  • der Höchstbetrag der zulässigen Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren beträgt 400.000 Euro. 
    Im Falle eines Neueinsteigers (Beginn neuer Verarbeitungs- bzw. Vermarktungstätigkeit) sind die zulässigen Ausgaben für die technischen Investitionen in den ersten drei Jahren auf 80.000 € begrenzt.

Art und Ausmaß der Beihilfe

  • Kapitalbeitrag

  • Die Beitragshöhe beträgt für die baulichen und für die technischen Investitionen bis zu 40 Prozent der zuschussfähigen Kosten


Was benötigen Sie

Formulare

Das Formular für den Antrag auf Beihilfe für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Das Formular für die Beschreibung des Unternehmens und seiner Verarbeitungs- und Vermarktungstätigkeiten.

Der Nachweis über eine fachspezifische landwirtschaftliche Ausbildung; oder, einer mindestens dreijährigen, auf die entsprechende Tätigkeit bezogene Berufserfahrung der antragstellenden Person oder eines am Betrieb kontinuierlich mitarbeitenden Familienmitgliedes. Der Nachweis über eine fachspezifische landwirtschaftliche Ausbildung gilt als erbracht durch den erfolgreichen Abschluss einer Oberschule, Hochschule oder Universität in den Bereichen Landwirtschaft oder Lebensmittelverarbeitung; oder, einer Fachschule für Land- und Hauswirtschaft; oder, durch den Besuch eines fachspezifischen Kurses von mindestens 50 Stunden, der von öffentlichen oder privaten Organisationen angeboten wird.

Für technische Investitionen: Die Firmenangebote und die Aufstellung der Angebote.

Für bauliche Investitionen:

  • die Kostenaufstellung, bestehend aus dem Kostenvoranschlag eines befähigten Freiberuflers oder einer befähigten Freiberuflerin;
  • Projekt, von der Gemeinde vidimiert, mit technischem Bericht und Unterlagen;
  • die Eingriffsgenehmigung, falls erforderlich.

Unterlagen, die die Verfügbarkeit der Immobilie für die Dauer der Verwendungszweckbindung belegen. Bei baulichen Investitionen beträgt diese Dauer 10 Jahre. Bei technischen Investitionen beträgt sie hingegen 5 Jahre. Die Pflicht gilt nur, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht Eigentümer der Immobilie ist.

Kosten

Dieser Dienst ist kostenlos.


So wird es gemacht

Sie können das vollständig ausgefüllte Ansuchen und alle erforderlichen Unterlagen per PEC (zertifizierte elektronische Post) oder nach Terminvereinbarung einreichen:

Es können nur drei Ansuchen im Dreijahreszeitraum für die förderbaren Vorhaben eingereicht werden.

Bezirksämtern für Landwirtschaft


So geht es weiter

Das Amt überprüft Ihre Voraussetzungen und prüft Ihren Antrag zusammen mit den entsprechenden Unterlagen;

  • Innerhalb von 30 Tagen erhalten Sie vom Amt für Obst- und Weinbau und Landespflanzenschutzdienst
    die Transparenzmitteilung. Darin wird bestätigt, ob der Antrag vollständig ist oder ob Gründe vorliegen, die einer Bearbeitung entgegenstehen. 

  • Ist der Antrag vollständig, wird Ihnen außerdem der CUP (Codice Unico Progetto – Einheitlicher Projektcode) mitgeteilt.

  • Bei positivem Ausgang kann für bauliche und technische Investitionen ein Beitrag von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Sie werden darüber schriftlich informiert.


Zeiten und Fristen

Sie können einen Antrag auf Beihilfe im Zeitraum vom 1. Februar bis 30. September stellen, auf jeden Fall aber vor Beginn der Arbeiten und vor Ankauf des entsprechenden Gutes.
 

Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich bereits mit den Arbeiten begonnen oder die Geräte oder Ausrüstung gekauft habe?

Nein, das können Sie nicht. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten und vor Ankauf des entsprechenden Gutes eingereicht werden. Wenn Sie bereits begonnen haben, kann kein Beitrag gewährt werden.

Was versteht man unter dem CUP („einheitlicher Projektcode“) und wo muss er angegeben werden?

Es handelt sich um einen 15-stelligen alphanumerischen Code, der in Italien zur eindeutigen Identifizierung eines öffentlichen Investitionsprojekts verwendet wird. Er muss auf allen Verwaltungs- und Buchhaltungsunterlagen, einschließlich Rechnungen und Zahlungsbelegen, die sich auf Ihren Beitragsantrag beziehen, angegeben werden. Sie müssen allen beteiligten Firmen den CUP (eindeutiger Projektcode) mitteilen, da dieser auf sämtlichen mit Ihrem Beitragsantrag verbundenen Abrechnungsunterlagen angegeben werden muss.

Bis wann muss die Investition abgeschlossen sein?

Die Arbeiten oder Ankäufe müssen innerhalb des zweiten Jahres nach Einreichung des Beihilfeantrags abgeschlossen werden. Der Antrag auf technische Abnahme und Zahlung muss bis spätestens September des dritten Jahres gestellt werden.
Beispiel:
  • Einreichung des Beihilfeantrags: Juni 2025;
  • Frist für Arbeiten/Ankauf: bis Dezember 2027;
  • Einreichung des Zahlungsantrags: bis September 2028.

Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlage finden Sie in den Richtlinien.


Zuständige Stelle

Amt für Obst- und Weinbau und Landespflanzenschutzdienst

Kontaktpersonen

Christian Figl: Telefon: +39 0471 41 50 48; E-Mail: christian.figl@provincia.bz.it
Armin Ferretti: Telefon: +39 0471 41 51 30; E-Mail: armin.ferretti@provincia.bz.it
Peter Warasin: Telefon: +39 0471 41 50 14; E-Mail: peter.warasin@provincia.bz.it

Öffnungszeiten des Schalterdienstes: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.