Beschreibung
Förderung von Investitionen in Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus pflanzlicher Produktion tätig sind.

Förderung von Investitionen in Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus pflanzlicher Produktion tätig sind.
Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen, auch in zusammengeschlossener Form, die nicht Primärerzeuger sind und auf dem Gebiet der Verarbeitung und Vermarktung von:
Die Voraussetzungen richten sich nach der Größe Ihres Unternehmens, der Höhe der zuschussfähigen Kosten und der Art der Investition.
Der Mindestbetrag der zuschussfähigen Kosten für die Finanzierung der Investitionen beträgt:
Der Höchstbetrag der zuschussfähigen Kosten für die Finanzierung der Investitionen während des Dreijahreszeitraums liegt je nach Sektor zwischen 400.000 Euro und 10.000.000 Euro.
nnen: bauliche und technische.Vorhaben, in die Sie investieren kö
Bauliche Investitionen, betreffend den Bau, den Umbau und die Modernisierung von:
Technische Investitionen betreffend den Ankauf von:
Für technische Investitionen:
Für bauliche Investitionen:
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Sie müssen den ordnungsgemäß ausgefüllten Beihilfeantrag und alle erforderlichen Unterlagen nur einmal alle 12 Monate per PEC (zertifizierte elektronische Post) oder nach Terminvereinbarung einreichen:
Sie können einen Antrag auf Beihilfe im Zeitraum vom 1. Februar bis 30. September stellen, auf jeden Fall aber vor Beginn der Arbeiten und vor Ankauf des entsprechenden Gutes.
Nein, das können Sie nicht. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten und vor Ankauf des entsprechenden Gutes eingereicht werden. Wenn Sie bereits begonnen haben, kann kein Beitrag gewährt werden.
Es handelt sich um einen 15-stelligen alphanumerischen Code, der in Italien zur eindeutigen Identifizierung eines öffentlichen Investitionsprojekts verwendet wird. Er muss auf allen Verwaltungs- und Buchhaltungsunterlagen, einschließlich Rechnungen und Zahlungsbelegen, die sich auf Ihren Beitragsantrag beziehen, angegeben werden. Sie müssen allen beteiligten Firmen den CUP (eindeutiger Projektcode) mitteilen, da dieser auf sämtlichen mit Ihrem Beitragsantrag verbundenen Abrechnungsunterlagen angegeben werden muss.
Die Arbeiten oder Ankäufe müssen innerhalb des zweiten Jahres nach Einreichung des Beihilfeantrags abgeschlossen werden. Der Antrag auf technische Abnahme und Zahlung muss bis spätestens September des dritten Jahres gestellt werden. Beispiel:
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar auf Lexbrowser, sowie den nationalen Vorschriften.
Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 50 80
Telefon: +39 0471 41 50 81
Fax: +39 0471 41 50 89
E-Mail: frutti-viticoltura@provincia.bz.it
PEC: obstweinbau.fruttiviticoltura@pec.prov.bz.it
Website: landwirtschaft.provincia.bz.it
Christian Figl, Telefon: +39 0471 41 50 48, E-Mail: christian.figl@provincia.bz.it
Armin Ferretti, Telefon: 39 0471 41 51 30, E-Mail: armin.ferretti@provincia.bz.it
Peter Warasin, Telefon: 39 0471 41 50 14, E-Mail: peter.warasin@provincia.bz.it
Montag bis Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr.