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01.02.2026 07:00:00 and 30.09.2026 21:30:00
Dienstcode: 1267

Verarbeitung und Vermarktung landw. Erzeugnisse pflanzlicher Herkunft (Nicht Primärerzeuger)

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Beschreibung

Förderung von Investitionen in Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus pflanzlicher Produktion tätig sind.


Wer kann den Dienst nutzen

Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen, auch in zusammengeschlossener Form, die nicht Primärerzeuger sind und auf dem Gebiet der Verarbeitung und Vermarktung von:

  • Gemüse und Kartoffeln;
  • genießbaren Früchten;
  • Wein aus frischen Trauben.

Voraussetzungen

Ihr Unternehmen (Einzel- oder zusammengeschlossene Unternehmen) darf betreffend die Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs einen entsprechenden und nachgewiesenen Jahresumsatz von 30 Millionen Euro nicht überschreiten. 
Zudem müssen die zu verarbeitenden landwirtschaftlichen Rohprodukte vorwiegend von den einzelnen oder zusammengeschlossenen Primärerzeugern stammen.

Förderbare Vorhaben

Bauliche Investitionen, betreffend den Bau, den Umbau und die Modernisierung von:

  • Strukturen für die Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen,
  • Verkaufs- und Verkostungsräume am Produktionsstandort, wobei die finanzierbare Fläche 100 m² für Verkaufsräume bzw. 150m² für Verkostungsräume nicht überschreiten darf.

Technische Investitionen betreffend den Ankauf von:

  • neuer Maschinen, technischer Geräte und Anlagen für die Annahme, Kühlung, Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung, Etikettierung, Abfüllung, Vermarktung und für die Qualitätssicherungssysteme landwirtschaftlicher Erzeugnisse;
  • neuer Behältnisse für die Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und für die Entsorgung anfallender Nebenprodukte. Im Weinsektor sind Holzfässer nur mit mehr als 10 hl Fassungsvermögen förderbar.

Kosten

Der Mindestbetrag der zuschussfähigen Kosten für die Finanzierung der Investitionen beträgt:

  • 50.000 Euro, wenn Ihr Unternehmen ein zusammengeschlossenes Unternehmen ist;
  • 50.000 Euro, wenn Ihr Unternehmen ein Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500.000 Euro ist.

Der Höchstbetrag der zuschussfähigen Kosten für die Finanzierung der Investitionen während des Dreijahreszeitraums liegt bei 2.100.000 Euro.


Was benötigen Sie

Formulare

  • Das Formular für den Antrag auf Beihilfe für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse: Beihilfeantrag.
  • Das Formular für die Beschreibung des Unternehmens und seiner Verarbeitungs- und Vermarktungstätigkeiten: Betriebsbeschreibung.

Nachweis über eine fachspezifische landwirtschaftliche Ausbildung

Der Nachweis einer fachspezifischen landwirtschaftlichen Ausbildung gilt als erbracht, wenn Sie eine Oberschule, Fachschule, Hochschule oder Universität im Bereich Landwirtschaft oder Lebensmittelverarbeitung erfolgreich abgeschlossen haben.
Alternativ können Sie den Nachweis auch so erbringen:
  • durch den erfolgreichen Abschluss einer Fachschule für Land- und Hauswirtschaft,
  • durch den Besuch eines fachspezifischen Kurses von mindestens 50 Stunden bei einer öffentlichen oder privaten Organisation,
  • durch mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung der antragstellenden Person oder eines am Betrieb mitarbeitenden Familienmitglieds

Für technische Investitionen

Die Firmenangebote und die Aufstellung der Angebote Aufstellung Angebote

Für bauliche Investitionen

  • die Kostenaufstellung, bestehend aus dem Kostenvoranschlag einer befähigten, freiberuflich tätigen Person;
  • Projekt, von der Gemeinde vidimiert, mit technischem Bericht und Unterlagen;
  • die Eingriffsgenehmigung, falls erforderlich.
  • Unterlagen, welche die Verfügbarkeit der Immobilie für die Dauer der Zweckbindung der Verwendung belegen. Bei baulichen Investitionen beträgt diese Dauer 10 Jahre. Bei technischen Investitionen beträgt sie hingegen 5 Jahre. Diese Pflicht gilt nur, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht Eigentümer der Immobilie ist.
  • Beschluss des Verwaltungsrates oder der Vollversammlung betreffend die zu fördernde Investition, im Falle von Gesellschaften.

Weitere Informationen

Dieser Dienst ist kostenlos.


So wird es gemacht

Sie können den ordnungsgemäß ausgefüllten Beihilfeantrag und alle erforderlichen Unterlagen per PEC (zertifizierte elektronische Post) oder nach Terminvereinbarung einreichen:

Es können nur drei Beihilfeanträge im Dreijahreszeitraum für die förderbaren Vorhaben eingereicht werden.

Bezirksämtern für Landwirtschaft


So geht es weiter

  1. Das Amt überprüft Ihre Voraussetzungen und prüft Ihren Antrag zusammen mit den entsprechenden Unterlagen;

  2. Innerhalb von 30 Tagen erhalten Sie dann vom Amt ein Transparenzschreiben, in dem die Vollständigkeit oder etwaige Hinderungsgründe des Antrages mitgeteilt werden. Bei Vollständigkeit des Antrages wird der CUP (“einheitlicher Projektcode”) mitgeteilt;

  3. Bei positivem Ausgang kann Ihnen eine Beihilfe für die baulichen sowie die technischen Investitionen bis zu 30 % der zuschussfähigen Kosten gewährt werden. Darüber werden Sie schriftlich benachrichtigt.


Zeiten und Fristen

Sie können einen Antrag auf Beihilfe im Zeitraum vom 1. Februar bis 30. September stellen, auf jeden Fall aber vor Beginn der Arbeiten und vor Ankauf des entsprechenden Gutes.


Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich bereits mit den Arbeiten begonnen oder die Geräte oder Ausrüstung gekauft habe?

Nein, das können Sie nicht. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten und vor Ankauf des entsprechenden Gutes eingereicht werden. Wenn Sie bereits begonnen haben, kann kein Beitrag gewährt werden.

Was versteht man unter dem CUP (“einheitlicher Projektcode”) und wo muss er angegeben werden?

Es handelt sich um einen 15-stelligen alphanumerischen Code, der in Italien zur eindeutigen Identifizierung eines öffentlichen Investitionsprojekts verwendet wird. Er muss auf allen Verwaltungs- und Buchhaltungsunterlagen, einschließlich Rechnungen und Zahlungsbelegen, die sich auf Ihren Beitragsantrag beziehen, angegeben werden. Sie müssen allen beteiligten Firmen den CUP (eindeutiger Projektcode) mitteilen, da dieser auf sämtlichen mit Ihrem Beitragsantrag verbundenen Abrechnungsunterlagen angegeben werden muss.

Bis wann muss die Investition abgeschlossen sein?

Die Arbeiten oder Ankäufe müssen innerhalb des zweiten Jahres nach Einreichung des Beihilfeantrags abgeschlossen werden. Der Antrag auf technische Abnahme und Zahlung muss bis spätestens September des dritten Jahres gestellt werden. Beispiel:

  • Einreichung des Beihilfeantrags: Juni 2025;
  • frist für Arbeiten/Ankauf: bis Dezember 2027;
  • >Einreichung des Zahlungsantrags: bis September 2028.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar auf Lexbrowser, sowie den nationalen Vorschriften.

Rechtsgrundlage

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Zuständige Stelle

Amt für Obst- und Weinbau und Landespflanzenschutzdienst

Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 50 80
Telefon: +39 0471 41 50 81
Fax: +39 0471 41 50 89
E-Mail: frutti-viticoltura@provincia.bz.it
PEC: obstweinbau.fruttiviticoltura@pec.prov.bz.it
Website: landwirtschaft.provincia.bz.it

Ansprechpartner

Christian Figl, Telefon: +39 0471 41 50 48, E-Mail: christian.figl@provincia.bz.it
Armin Ferretti, Telefon: 39 0471 41 51 30, E-Mail: armin.ferretti@provincia.bz.it
Peter Warasin, Telefon: 39 0471 41 50 14, E-Mail: peter.warasin@provincia.bz.it

Parteienverkehr

Montag bis Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr.