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Dienstcode: 1267

Verarbeitung und Vermarktung landw. Erzeugnisse pflanzlicher Herkunft (Nicht Primärerzeuger)

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Beschreibung

Förderung von Investitionen in Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus pflanzlicher Produktion tätig sind.


Wer kann den Dienst nutzen

Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen, auch in zusammengeschlossener Form, die nicht Primärerzeuger sind und auf dem Gebiet der Verarbeitung und Vermarktung von:

  • Gemüse und Kartoffeln;
  • genießbaren Früchten;
  • Wein aus frischen Trauben.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen richten sich nach der Größe Ihres Unternehmens, der Höhe der zuschussfähigen Kosten und der Art der Investition.

Unternehmensgröße Höhe der Kosten

Der Mindestbetrag der zuschussfähigen Kosten für die Finanzierung der Investitionen beträgt:

  • 50.000 Euro, wenn Ihr Unternehmen ein zusammengeschlossenes Unternehmen ist;
  • 50.000 Euro, wenn Ihr Unternehmen ein Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 300.000 Euro ist.

Der Höchstbetrag der zuschussfähigen Kosten für die Finanzierung der Investitionen während des Dreijahreszeitraums liegt je nach Sektor zwischen 400.000 Euro und 10.000.000 Euro.

nnen: bauliche und technische.

Investitionen

Vorhaben, in die Sie investieren kö

Bauliche Investitionen, betreffend den Bau, den Umbau und die Modernisierung von:

  • Strukturen für die Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen;
  • Förderfähig sind Verkaufsräume mit einer maximal finanzierbaren Fläche von 100 m². Förderfähig sind Verkostungsräume mit einer maximal finanzierbaren Fläche von 150 m². Förderfähig sind Verwaltungsräume mit einer maximal finanzierbaren Fläche von 200 m². Förderfähig sind Belegschaftsräume mit einer maximal finanzierbaren Fläche von 400 m². Alle Räume müssen sich am Betriebssitz befinden.

Technische Investitionen betreffend den Ankauf von:

  • Maschinen, technischen Geräten und Anlagen für die Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen;
  • neuen Behältern für die Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und die Entsorgung anfallender Nebenprodukte.

Was benötigen Sie

  • Das Formular für den Antrag auf Beihilfe für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse;
  • das Formular für die Unternehmensbeschreibung Weinbau und seiner Verarbeitungs- und Vermarktungstätigkeiten;
  • Unterlagen, die die Verfügbarkeit der Immobilie für die Dauer der Verwendungszweckbindung belegen. Bei baulichen Investitionen beträgt diese Dauer 10 Jahre. Bei technischen Investitionen beträgt sie hingegen 5 Jahre. Die Pflicht gilt nur, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht Eigentümer der Immobilie ist.
  • ein Geschäftsplan (Businessplan) für eine neue Verarbeitungs- und Vermarktungstätigkeit.

Für technische Investitionen:

  • Angebote der Anbieterfirmen.

Für bauliche Investitionen:

  • Die Kostenaufstellung, bestehend aus dem Kostenvoranschlag einer qualifizierten, freiberuflich tätigen Person;
  • Projekt, das von der Gemeinde vidimiert wurde, und der technische Bericht;
  • die Eingriffsgenehmigung, falls erforderlich.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Sie müssen den ordnungsgemäß ausgefüllten Beihilfeantrag und alle erforderlichen Unterlagen nur einmal alle 12 Monate per PEC (zertifizierte elektronische Post) oder nach Terminvereinbarung einreichen:


So geht es weiter

  • Das Amt überprüft Ihre Voraussetzungen und prüft Ihren Antrag zusammen mit den entsprechenden Unterlagen.
  • innerhalb von 30 Tagen erhalten Sie vom Amt ein Transparenzschreiben, in dem die Vollständigkeit oder etwaige Hinderungsgründe des Antrages mitgeteilt werden. Bei Vollständigkeit des Antrages wird der CUP (“einheitlicher Projektcode”) mitgeteilt.
  • bei positivem Ausgang kann Ihnen eine Beihilfe, die je nach Art der Investition unterschiedlich hoch ist, gewährt werden:
    • Bis zu 20 % der zulässigen Kosten für die Sektoren Kernobst- und Weinbau;
    • bis zu 30 % der zulässigen Kosten für den Sektor Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, mit Ausnahme der Sektoren Kernobst- und Weinbau.

Zeiten und Fristen

Sie können einen Antrag auf Beihilfe im Zeitraum vom 1. Februar bis 30. September stellen, auf jeden Fall aber vor Beginn der Arbeiten und vor Ankauf des entsprechenden Gutes.


Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich bereits mit den Arbeiten begonnen oder die Geräte oder Ausrüstung gekauft habe?

Nein, das können Sie nicht. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten und vor Ankauf des entsprechenden Gutes eingereicht werden. Wenn Sie bereits begonnen haben, kann kein Beitrag gewährt werden.

Was versteht man unter dem CUP (“einheitlicher Projektcode”) und wo muss er angegeben werden?

Es handelt sich um einen 15-stelligen alphanumerischen Code, der in Italien zur eindeutigen Identifizierung eines öffentlichen Investitionsprojekts verwendet wird. Er muss auf allen Verwaltungs- und Buchhaltungsunterlagen, einschließlich Rechnungen und Zahlungsbelegen, die sich auf Ihren Beitragsantrag beziehen, angegeben werden. Sie müssen allen beteiligten Firmen den CUP (eindeutiger Projektcode) mitteilen, da dieser auf sämtlichen mit Ihrem Beitragsantrag verbundenen Abrechnungsunterlagen angegeben werden muss.

Bis wann muss die Investition abgeschlossen sein?

Die Arbeiten oder Ankäufe müssen innerhalb des zweiten Jahres nach Einreichung des Beihilfeantrags abgeschlossen werden. Der Antrag auf technische Abnahme und Zahlung muss bis spätestens September des dritten Jahres gestellt werden. Beispiel:

  • Einreichung des Beihilfeantrags: Juni 2025;
  • frist für Arbeiten/Ankauf: bis Dezember 2027;
  • >Einreichung des Zahlungsantrags: bis September 2028.


Zuständige Stelle

Amt für Obst- und Weinbau und Landespflanzenschutzdienst

Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 50 80
Telefon: +39 0471 41 50 81
Fax: +39 0471 41 50 89
E-Mail: frutti-viticoltura@provincia.bz.it
PEC: obstweinbau.fruttiviticoltura@pec.prov.bz.it
Website: landwirtschaft.provincia.bz.it

Ansprechpartner

Christian Figl, Telefon: +39 0471 41 50 48, E-Mail: christian.figl@provincia.bz.it
Armin Ferretti, Telefon: 39 0471 41 51 30, E-Mail: armin.ferretti@provincia.bz.it
Peter Warasin, Telefon: 39 0471 41 50 14, E-Mail: peter.warasin@provincia.bz.it

Parteienverkehr

Montag bis Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr.