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Dienstcode: 1266

Beitrag - Förderung Urlaub auf dem Bauernhof  (Neubau, Umbau, Sanierung)

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Beschreibung

Kapitalbeitrag für Investitionen für Tätigkeiten im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“.
 

Wer kann den Dienst nutzen

Jeder landwirtschaftliche Unternehmer oder jede landwirtschaftliche Unternehmerin:
  • Landwirtschaftliche Einzelunternehmen, die direkt den Betrieb als Eigentümer, Nutznießer oder Pächter bewirtschaften, und
  • die im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmer eingetragen sind, und
  • im Verzeichnis der GEmeinden, gemäß Artikel 8 Absatz 4 des Landesgesetzes eingetragen sind oder für die die Landesabteilung Landwirtschaft die Voraussetzungen für die Ausübung der "Urlaub auf dem Bauernhof"-Aktivitäten festgestellt hat.
Für die Höhe der Beihilfe werden folgende Kategorien von landwirtschaftlichen Unternehmern unterschieden:
  • Obst- und Weinbaubetriebe sowie Betriebe mit Sonderkulturen erhalten einen Zuschuss von 30 %;
  • Grünlandbetriebe mit Tierhaltung mit bis zu 39 Erschwernispunkten erhalten einen Zuschuss von 40 %;
  • Grünlandbetriebe mit Tierhaltung mit bis zu 39 Erschwernispunkten, die in strukturschwachen Gebieten liegen, erhalten einen Beitrag von 50 %
  • Grünlandbetriebe mit Tierhaltung mit 40 und mehr Erschwernispunkten erhalten einen Beitrag von 50 %;
  • Grünlandbetriebe mit Tierhaltung mit 40 und mehr Erschwernispunkten, die in strukturschwachen Gebieten liegen, erhalten einen Zuschuss von 60 %;
  • Grünlandbetriebe mit Tierhaltung mit 75 und mehr Erschwernispunkten erhalten einen Zuschuss von 60 %;

Voraussetzungen

Das Vorhaben

Der Beitrag wird nur gewährt für den Bau, die Wiedergewinnung, die Modernisierung  und die Erweiterung:

  • der ersten 2 Ferienwohnungen an der Hofstelle oder der ersten 4 Gästezimmer an der Hofstelle
  • von ausschließlich von Gästen genutzten Gemeinschaftsräumen.

Ausnahme: Diese Begrenzungen gelten nicht, wenn es sich um die außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten eines seit mindestens 25 Jahre bestehendem Wohnvolumen handelt, mit einer maximalen Kubaturerweiterung von 20 %.

Zulässig sind auch Vorhaben für den Bau, die Wiedergewinnung, die Modernisierung und die Erweiterung von Räumlichkeiten für die Verabreichnung von Speisen und Getränken (inklusive fix eingebauter Einrichtung) ausschließlich für Betriebe, die die Mindestvoraussetzungen für die Mehrwertsteuerbuchführung erfüllen. Die Vorhaben können an folgenden Orten durchgeführt werden:

  • an der Hofstelle;
  • auf bewirtschafteten Almen;
  • in Buschenschänken;
  • entlang des Radwegenetzes.

Das bestehende Wohnvolumen und jenes, das Gegenstand des Beihilfeantrages ist, dürfen in höchstens zwei getrennten Gebäuden untergebracht sein.

Nach Beendigung der Arbeiten muss der Beherbergungsbetrieb eine Einstufung von mindestens 3 Blumen erreichen (Art. 1/ter des Dekrets des Landeshauptmanns vom 27.08.1996, Nr. 32 in geltender Fassung).

Zulässige Mindestausgaben: 10.000 Euro anerkannte Kosten.

Der landwirtschaftliche Betrieb

Die landwirtschaftliche Tätigkeit muss, gemessen am Zeitaufwand, gegenüber der "Urlaub auf dem Bauernhof" Tätigkeit überwiegen.

Der Betrieb muss mindestens:
  • 2 Hektar Wiese oder Ackerfutterbau bewirtschaften und mindestens 4 Großvieheinheiten (GVE) am eigenen Betrieb halten;
  • oder 1 Hektar Obst- oder Weinbauflächen bewirtschaften;
  • oder 2 Hektar Sonderkulturen bewirtschaften.
Der Betrieb muss eingetragen sein:
  • in das Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen;
  • in das Gemeindeverzeichnis der Unternehmen, die Urlaub auf dem Bauernhof anbieten;
  • oder den Nachweis erbringen, dass er die Voraussetzungen gemäß dem Beschluss der Landesregierung 4617/2008 erfüllen.
bei Betrieben mit Wiesen- und Ackerfutterbauflächen wird Folgendes vorausgesetzt: ein durchschnittlicher Mindestviehbesatz von 0,5 GVE pro Hektar Futterfläche.

Die Einhaltung des durchschnittlichen Höchstviehbesatzes pro Hektar Futterbaufläche, der anhand der durchschnittlichen Höhenlage der Flächen berechnet wird:
  • bei einer durchschnittlichen Höhenlage der Futterflächen bis zu 1.250 m beträgt der maximal zulässige Viehbesatz (Jahresdurchschnitt) 2,5 GVE/ha;
  • bei einer durchschnittlichen Höhe über 1.250 m und bis zu 1.500 m beträgt der maximale Viehbesatz 2,2 GVE/ha;
  • bei einer durchschnittlichen Höhe über 1.500 m und bis zu 1.800 m beträgt der maximale Viehbesatz 2,0 GVE/ha;
  • bei einer durchschnittlichen Höhe von über 1.800 m beträgt der maximale Viehbesatz wieder 1,8 GVE/ha
Nur für die Endauszahlung gilt eine Toleranz von 0,1 GVE/ha Futterfläche für den durchschnittlichen Höchstviehbesatz.

Einkommensgrenzen

Die Beihilfe wird nur gewährt, wenn der Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) der Kernfamilie folgende Stufen nicht überschreitet:
  • Stufe 3: für landwirtschaftliche Unternehmer/landwirtschaftliche Unternehmerinnen;
  • Stufe 4: für Junglandwirte (die sich im Zeitraum von 5 Jahren vor der Antragstellung niedergelassen haben).
  • sofern in der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) kein entsprechendes landwirtschaftliches Einkommen aufscheint, wird die EEVE mit dem landwirtschaftlichen Einkommen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrages ergänzt. Das Immobiliar- und Finanzvermögen wird nicht berücksichtigt.
Die Mitglieder der Kernfamilie: dürfen keine anderweitige touristische Tätigkeit oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeit mit mehr als 2 Vollzeitangestellte ausüben.

Zulässige Höchstausgaben pro Betrieb

  • Maximal 90.000 € alle 10 Jahre.
  • +10.000 €, wenn durch die Investition eine Einstufung von mindestens 3 Blumen erreicht wird (oder im Falle von bereits mit 3 Blumen eingestuften Betrieben eine Einstufung von mindestens 4 Blumen erreicht wird).
  • +5.000 €, wenn der Betrieb an einem durch die Landesverwaltung unterstützten Programm zur Einführung und Verwendung einer Marke zugunsten des Urlaubs auf dem Bauernhof teilnimmt.
  • +20.000 €, wenn es sich um Vorhaben zur außerordentlichen Instandhaltung eines mindestens 25 Jahre alten Wohnvolumens handelt (die Kubaturerweiterung des Volumens darf 20 % nicht überschreiten).

Sonstige Voraussetzungen

  • Sie müssen im Besitz der beruflichen Ausbildung sein, die in den geltenden Landesbestimmungen für die Ausübung der Tätigkeit im Bereich des Urlaubs auf dem Bauernhof vorgesehen ist (spätestens bei der Endauszahlung).
  • Sie müssen Ihren Wohnsitz an der Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebes haben, wo das Vorhaben verwirklicht wird (bei der Endauszahlung).

Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:
  • Beihilfeantrag Urlaub auf dem Bauernhof (Beihilfeantrag - separates Formular);
  • detaillierter Kostenvoranschlag eines befähigten Freiberuflers, nur für Neubauten können Sie einen summarischen Kostenvoranschlag mit einem detaillierten technischen Bericht einreichen;
  • Angebot für neue, fix installierte Einrichtungsgegenstände nur für die ausschließlich von Gästen genutzten Gemeinschaftsräume oder für Räumlichkeiten für die Verabreichung von Speisen und Getränken;
  • das von der Gemeinde genehmigte Projekt zusammen mit der Baugenehmigung oder einem anderen baurechtlichen Titel mit allfälligen Auflagen sowie dem technischen Bericht und der Kubaturberechnung
  • Nachweis der Verfügbarkeit der vom Projekt betroffenen Parzellen, wenn sich diese nicht in Ihrem Besitz befinden;
  • Ausweisdokument, wenn die digitale Unterschrift fehlt;
  • Zeitplan (Zeitplan - separates Formular);
  • falls vorhanden den Nachweis für die Voraussetzungen zur Ausübung der "Urlaub auf dem Bauernhof" - Tätigkeit.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
 

So wird es gemacht

Wie Sie den Antrag stellen: Reichen Sie die oben aufgeführten Unterlagen vor Beginn der Arbeiten ein und fügen Sie das ausgefüllte Antragsformular bei:

  • per PEC an das Amt für Ländliches Bauwesen oder an die PEC-Adressen der zuständigen Bezirksämter;
  • in Papierform, indem Sie sich an das Amt für Ländliches Bauwesen (Tel. 0471 415150) oder an die Bezirksämter für Landwirtschaft in Brixen (Tel. 0472 821240), Bruneck (Tel. 0474 582242), Meran (Tel. 0473 252240) und Schlanders (Tel. 0473 736140) wenden.

So geht es weiter

  1. Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen;
  2. im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie per PEC eine Bestätigung, dass Ihr Antrag angenommen wurde, mit dem beigefügten einheitlichen Projektkodex (CUP), der auf allen Abrechnungsunterlagen zu verwenden ist;
  3. falls Unterlagen fehlen, haben Sie 60 Tage Zeit, diese nachzureichen.
  4. Der eingereichte und vollständige Antrag wird unter Berücksichtigung des Einreichungsdatums und des vorgelegten Zeitplans bis zur Erschöpfung der auf den entsprechenden Haushaltskapiteln verfügbaren Mittel genehmigt und für eine Beihilfe zugelassen.
Die Auszahlung der gewährten Beihilfe bzw. des Restbetrags, falls ein Vorschuss gezahlt wurde, erfolgt gegen Vorlage des entsprechenden Antrags, der Ihnen zusammen mit der Gewährung der Beihilfe zugesandt wird. Diesem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
  1. Antrag auf Auszahlung des Beitrags (separates Formular);
  2. Teilabrechnung/Endabrechnung, die von einem beauftragten Freiberufler/von einer beauftragten Freiberuflerin erstellt wurde (mit Angabe der CUP-Nummer);
  3. saldierte Rechnungen bei Ankäufen von fest eingebauten Einrichtungen von Gemeinschaftsräumen;
  4. Ersatzerklärung über die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten eines qualifizierten Freiberuflers oder einer qualifizierten Freiberuflerin;
  5. zertifizierte Meldung der Bezugsfertigkeit oder die Mitteilung an das Bauamt der gebietsmäßig zuständigen Gemeinde über die Beendigung der Arbeiten (so wie von den einschlägigen baurechtlichen Bestimmungen des Landes vorgesehen) – (nur bei Endliquidierung)
  6. Eingriffsgenehmigung mit allen von der Gemeinde vidimierten Projektunterlagen für das letzte von der Gemeinde genehmigte Variantenprojekt;
  7. die Kopie der erfolgten Meldung über den Beginn/Änderung der Urlaub auf dem Bauernhof-Tätigkeit über den Einheitsschalter für wirtschaftliche Aktivitäten (SUAP) (nur bei Endliquidierung);
  8. Nachweis der beruflichen Ausbildung, die in den geltenden Landesbestimmungen für die Ausübung der Tätigkeit im Bereich des Urlaubs auf dem Bauernhof vorgesehen ist (nur bei Endliquidierung);
  9. bei Vorhaben für Ferienwohnungen oder Gästezimmer die Einstufung von mindestens 3 Blumen (bei bereits mit 3 Blumen eingestuften Betrieben ggf. die Einstufung mit mindestens 4 Blumen) (nur bei Endliquidierung);
  10. Teilnahme an einem durch die Landesverwaltung unterstützten Programm zur Einführung und Verwendung einer Marke zugunsten des Urlaubs auf dem Bauernhof (falls zutreffend) (nur bei Endliquidierung);
  11.  Kopie der Feuerversicherungspolizze, die mindestens die zulässigen Ausgaben deckt, wenn diese 25.000,00 € übersteigen, sowie die Quittung der letzten Prämienzahlung (nur bei Endliquidierung);
  12. meldeamtlicher Wohnsitz des Antragstellers oder der Antragstellerin an der Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebes, wo das Vorhaben verwirklicht wurde (nur bei Endliquidierung);
  13. in besonderen Fällen können zusätzliche Unterlagen entsprechend den Beschlüssen zu den jeweiligen Anwendungsrichtlinie angefordert werden.
Sie müssen die Beitragsauszahlung innerhalb des in Ihrem Zeitplan festgelegten Zeitrahmens beantragen.

Wenn Sie den Beitrag erhalten, müssen Sie die Zweckbestimmung für mindestens 10 Jahre einhalten. Diese Frist beginnt ab dem Datum der endgültigen Auszahlung des Beitrags.


Zeiten und Fristen

Sie können die Beihilfe jederzeit beantragen, aber der Antrag muss vor Beginn der Arbeit oder vor dem Kauf eingereicht werden.
 


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Alle Informationen zu diesem Dienst finden Sie in dem folgenden Dokument: Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof.

Was geschieht, wenn die Arbeiten an einem denkmal- oder ensemblegeschützten Gebäude durchgeführt werden?

Wenn die Arbeiten denkmal- oder ensemblegeschützte Gebäude betreffen, ist es möglich, die höheren Ausgaben im detaillierten Kostenvoranschlag und in den Abrechnungsunterlagen gesondert auszuweisen. Bei der Berechnung der zulässigen Ausgaben sind die jeweiligen oben genannten Höchstbeträge zu beachten;

Wie beantrage ich den Beitrag für fest installierte Möbel und Mobiliar für Aufenthalts- und Schanklokale?

Um den Beitrag für fix eingebaute Möbel und Mobiliar zu erhalten, müssen Sie gültige Angebote einreichen.

Zeitlicher Rahmen der einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE)?

Bei Anträgen, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni eingereicht werden, wird die EEVE bezogen auf das Einkommen des zweiten Jahres vor dem Jahr der Antragstellung berücksichtigt. Bei Anträgen, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember eingereicht werden, wird die EEVE bezogen auf das Einkommen des Jahres vor dem Jahr der Antragstellung berücksichtigt.

Ist es möglich, einen Beitrag im Rahmen des Rotationsfonds zu beantragen?

Es ist nicht möglich, einen Beitrag im Rahmen des Rotationsfonds zu beantragen, sondern nur einen Kapitalbeitrag.

Ist es möglich, für den Kauf von Gebäuden einen Beitrag zu beantragen?

Nein.


Zuständige Stelle

Amt für ländliches Bauwesen

Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon:  +39 0471 41 51 50
Telefon: +39 0471 41 51 51
E-Mail: edilizia.rurale@provincia.bz.it
PEC: lwbauwesen.agriedilizia@pec.prov.bz.it
Website: https://landwirtschaft.provinz.bz.it/de/home
Altrei, Andrian, Auer, Bozen, Branzoll, Deutschnofen, Eppan, Jenesien, Kaltern, Karneid, Kastelruth, Kurtatsch, Kurtinig, Leifers, Margreid, Montan, Mölten, Nals, Neumarkt, Pfatten, Ritten, Salurn, Sarntal, St. Christina, St. Ulrich, Terlan, Tiers, Tramin, Truden, Völs, Welschnofen, Wolkenstein
 

Bezirksamt für Landwirtschaft Ost

Kapuzinerplatz 3, 39031 Bruneck
Telefon: +39 0474 58 22 40
Telefon: +39 0474 58 22 42
E-Mail: agricoltura.brunico@provincia.bz.it
PEC: lwbruneck.agribrunico@pec.prov.bz.it
Website: https://landwirtschaft.provinz.bz.it/de/home
Abtei, Ahrntal, Bruneck, Corvara, Enneberg, Gais, Gsies, Innichen, Kiens, Mühlwald, Niederdorf, Olang, Percha, Pfalzen, Prags, Prettau, Rasen Antholz, Sand I.Taufers, Sexten, St.Lorenzen, St.Martin I.Th., Terenten, Toblach, Welsberg, Wengen
 

Außenstelle Brixen

Regensburger Allee 18, 39042 Brixen
Telefon: +39 0472 82 12 40
Telefon: +39 0472 82 12 41
E-Mail: agricoltura.bressanone@provincia.bz.it
PEC: lwbrixen.agribressanone@pec.prov.bz.it
Website: https://landwirtschaft.provinz.bz.it/de/home
Barbian, Brenner, Brixen, Feldthurns, Franzensfeste, Freienfeld, Klausen, Lajen, Lüsen, Mühlbach, Natz Schabs, Pfitsch, Ratschings, Rodeneck, Sterzing, Vahrn, Villanders, Villnöss, Vintl, Waidbruck.
 

Bezirksamt für Landwirtschaft West

Schlandersburgstraße 6, 39028 Schlanders
Telefon: +39 0473 73 61 40
E-Mail: lwmeran.agrimerano@pec.prov.bz.it
PEC: lwmeran.agrimerano@pec.prov.bz.it
Website: https://landwirtschaft.provinz.bz.it/de/home
Glurns, Graun, Kastelbell, Laas, Latsch, Mals, Martell, Prad, Schlanders, Schluderns, Schnals, Stilfs, Taufers I.M.
 

Außenstelle Meran

Sandplatz 10, 39012 Meran
Telefon: +39 0473 25 22 40
Telefon: +39 0473 25 22 41
E-Mail: lwmeran.agrimerano@pec.prov.bz.it
PEC: lwmeran.agrimerano@pec.prov.bz.it
Website: https://landwirtschaft.provinz.bz.it/de/home
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