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Dienstcode: 1265

Regelung der Ausübung der Urlaub auf dem Bauernhof Tätigkeit - Einstufung

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Beschreibung

Regelung der Ausübung der Tätigkeit “Urlaub auf dem Bauernhof” und Antrag für die Einstufung des Betriebes.
 

Wer kann den Dienst nutzen

Jeder landwirtschaftliche Unternehmer oder jede landwirtschaftliche Unternehmerin, der oder die über die folgenden Voraussetzungen verfügt:

  • Einzelne landwirtschaftliche Unternehmer und Unternehmerinnen, die direkt den Betrieb als Eigentümer, Nutznießer oder Pächter bewirtschaften und
  • die im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmer eingetragen sind und
  • im Gemeindenverzeichnis gemäß Artikel 8 Absatz 4 des Landesgesetzes eingetragen sind oder für die die Landesabteilung Landwirtschaft die Voraussetzungen für die Ausübung der "Urlaub auf dem Bauernhof" - Aktivitäten festgestellt hat.
  • landwirtschaftliche Betriebe, die Wohnungen, Zimmer oder Gemeinschaftsräume bauen, wiedergewinnen, renovieren oder erweitern möchten, die ausschließlich für die Urlaub auf dem Bauernhof - Gäste bestimmt sind.

Für die Höhe der Beihilfe werden folgende Kategorien von landwirtschaftlichen Unternehmern unterschieden:

  • Obst- und Weinbaubetriebe sowie Betriebe mit Sonderkulturen erhalten einen Zuschuss von 30 %;
  • Grünlandbetriebe mit Tierhaltung mit bis zu 39 Erschwernispunkten erhalten einen Zuschuss von 40 %;
  • Grünlandbetriebe mit Tierhaltung mit bis zu 39 Erschwernispunkten, die in strukturschwachen Gebieten liegen, erhalten einen Beitrag von 50 %
  • Grünlandbetriebe mit Tierhaltung mit 40 und mehr Erschwernispunkten erhalten einen Beitrag von 50 %;
  • Grünlandbetriebe mit Tierhaltung mit 40 und mehr Erschwernispunkten, die in strukturschwachen Gebieten liegen, erhalten einen Zuschuss von 60 %;
  • Grünlandbetriebe mit Tierhaltung mit 75 und mehr Erschwernispunkten erhalten einen Zuschuss von 60 %.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, die du bei der Ausübung der “Urlaub auf dem Bauernhof” Tätigkeit einhalten musst, sind im Beschluss der Landesregierung Nr. 4617 vom 09.12.2008 angeführt. Nachfolgend findest du die Mindestvoraussetzungen für die Ausübung deiner Vermietungstätigkeit im Rahmen des Urlaub auf dem Bauernhof. 

Dein landwirtschaftlicher Betrieb muss Folgendes aufweisen.

 Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen:

  • 0,5 ha Obst-, oder Weinbaufläche haben;
  • 1,0 ha Wiesen, Ackerfutterbauflächen oder Sonderkulturen;
  • bei reinen Grünlandbtrieben 1,0 ha Wiese und mind. 0,5 GVE pro ha. Du musst jedenfalls mind. 1,5 GVE in deinem Betrieb halten.
Eintragung in das Gemeindeverzeichnis für die Tätigkeit “Urlaub auf dem Bauernhof” (Beherbergung von Gästen) bei der zuständigen Gemeinde.

Was benötigen Sie

Formular für das Ansuchen um Einstufung: Ansuchen um Einstufung.

Dieser Dienst ist gebührenfrei. 
 

So wird es gemacht

  1. Laden Sie das Formular für das Ansuchen in der Rubrik „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ herunter und füllen Sie es aus.
  2. Reichen Sie den Antrag beim Amt für ländliches Bauwesen ein.

Sie können den Antrag einreichen:


So geht es weiter

  1. Das Amt prüft die Richtigkeit des Antrags.
  2. Einige Daten werden in den jeweiligen Datenbanken überprüft.
  3. Wenn alles in Ordnung ist, werden Sie telefonisch kontaktiert, um einen Termin für den Lokalaugenschein zu vereinbaren.
  4. Der Lokalaugenschein wird durchgeführt und der Kriterienkatalog vor Ort ausgefüllt (die Wartezeit für den Lokalaugenschein beträgt 2 bis 4 Monate).
  5. Anschließend wird der ausgefüllte Kriterienkatalog ausgewertet. Das Ergebnis der Auswertung wird Ihnen, der zuständigen Gemeinde und dem zuständigen Tourismusverein mitgeteilt.

Zeiten und Fristen

Du kannst den Antrag um Einstufung jederzeit im Laufe des Jahres einreichen.



Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/it

Rechtsgrundlagen: 
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