Regelung der Ausübung der Urlaub auf dem Bauernhof Tätigkeit - Einstufung
Wer kann den Dienst nutzen
Jeder landwirtschaftliche Unternehmer oder jede landwirtschaftliche Unternehmerin, der oder die über die folgenden Voraussetzungen verfügt:
- Einzelne landwirtschaftliche Unternehmer und Unternehmerinnen, die direkt den Betrieb als Eigentümer oder Pächter bewirtschaften und
- die im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmer eingetragen sind und
- im Gemeindenverzeichnis gemäß Artikel 8 Absatz 4 des Landesgesetzes 7/2008 eingetragen sind.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen, die du bei der Ausübung der “Urlaub auf dem Bauernhof” Tätigkeit einhalten musst, sind im Beschluss der Landesregierung Nr. 4617 vom 09.12.2008 angeführt. Nachfolgend findest du die Mindestvoraussetzungen für die Ausübung deiner Vermietungstätigkeit im Rahmen des Urlaub auf dem Bauernhof.
Ihr landwirtschaftlicher Betrieb muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen aufweisen:
- 0,5 ha Obst-, oder Weinbaufläche haben;
- 1,0 ha Wiesen, Ackerfutterbauflächen oder Sonderkulturen;
- bei reinen Grünlandbetrieben 1,0 ha Wiese und mind. 0,5 GVE pro ha. Du musst jedenfalls mind. 1,5 GVE in deinem Betrieb halten.
Eintragung in das Gemeindeverzeichnis für die Tätigkeit “Urlaub auf dem Bauernhof” (Beherbergung von Gästen) bei der zuständigen Gemeinde.
Was benötigen Sie
So wird es gemacht
- Laden Sie das Formular für das Ansuchen in der Rubrik „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ herunter und füllen Sie es aus.
- Reichen Sie den Antrag beim Amt für ländliches Bauwesen ein.
Sie können den Antrag einreichen:
- mit PEC an die Adresse lwbauwesen.agriedilizia@pec.prov.bz.it;
- oder in Papierform, direkt im Amt.
So geht es weiter
- Das Amt prüft die Richtigkeit des Antrags.
- Einige Daten werden in den jeweiligen Datenbanken überprüft.
- Wenn alles in Ordnung ist, werden Sie telefonisch kontaktiert, um einen Termin für den Lokalaugenschein zu vereinbaren.
- Der Lokalaugenschein wird durchgeführt und der Kriterienkatalog vor Ort ausgefüllt (die Wartezeit für den Lokalaugenschein beträgt 2 bis 4 Monate).
- Anschließend wird der ausgefüllte Kriterienkatalog ausgewertet. Das Ergebnis der Auswertung wird Ihnen, der zuständigen Gemeinde und dem zuständigen Tourismusverein mitgeteilt.
Zeiten und Fristen
Du kannst den Antrag um Einstufung jederzeit im Laufe des Jahres einreichen.
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Institution.Rechtliche Grundlagen
- Landesgesetz vom 19. September 2008, Nr. 7 (Regelung des “Urlaub auf dem Bauernhof”);
- Beschluss der Landesregierung vom 09.12.2008, Nr. 4617 (Voraussetzungen für die Ausübung der “Urlaub auf dem Bauernhof” Tätigkeit);
- Dekret des Landeshauptmanns vom 27. August 1996, Nr. 32 in geltender Fassung (Modalitäten für die Ausübung der privaten Vermietung von Gästezimmern und Ferienwohnungen und Voraussetzungen der entsprechenden Räume);
- Kriterienkatalog
Zuständige Stelle
Amt für ländliches Bauwesen
Telefon: +39 0471 41 51 50 / +39 0471 41 51 51
E-Mail: edilizia.rurale@provincia.bz.it
PEC: lwbauwesen.agriedilizia@pec.prov.bz.it
Website: https://agricoltura.provincia.bz.it/de/home
Ansprechpartner
Lun Erika: Telefon +39 0471 41 51 52Pernter Ulrike: Telefon +39 0471 41 51 53
