Beschreibung
Wenn Sie sich in der Phase der gesetzlichen Trennung oder Scheidung befinden, können Sie die Ermächtigung zur vollständigen oder teilweisen Abtretung des Eigentums an der geförderten Wohnung beantragen - gemäß Entscheidung des Richters.
Die Umschreibung der Wohnbauförderung wird erst nach der tatsächlichen Abtretung des Eigentums durch Grundbuchsdekret gewährt.
Wenn Sie die Verfügbarkeit der Wohnung verlieren, können Sie einen neuen Antrag auf Förderung für eine andere Wohnung stellen. Bei vorübergehendem Verlust können Sie beim WOBI eine Mietwohnung beantragen.
