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Dienstcode: 1260

Beiträge an Viehzüchterverbände für tierische Erzeugung und Beratung für die Imkerei

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Beschreibung

Finanzierung von Organisationen der Viehwirtschaft zur Förderung der Zucht von Rinder-, Pferde- und Kleintierrassen und der Beratung in der Imkerei.


    Wer kann den Dienst nutzen

    Organisationen der Viehwirtschaft mit Betriebssitz in der Autonomen Provinz Bozen.
     


    Voraussetzungen

    Sie können die Finanzierung beantragen, wenn Ihre Organisation der Viehwirtschaft folgende Rassen züchtet:

    • Rinderrassen;
    • Pferderassen;
    • Kleintiere;
    • Bienen (Beratungsdienste für Imker und Imkerinnen).

    Was benötigen Sie

    • Entsprechende Beschreibung der Tätigkeit;
    • eine Liste der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die für die Führung des Herdebuchs zuständig sind;
    • eine Auflistung der Veranstaltungen;
    • eine Beschreibung des Zuchtprogrammes für das Folgejahr;
    • das Formular für den Beihilfeantrag für den Tierhaltungssektor: Beihilfeantrag;
    • Ausweisdokument, falls der Antrag nicht digital unterzeichnet wird;
    • die Beauftragung durch jeden zuständigen Zuchtverband für jede Rasse mit der genauen Angabe der übertragenen Tätigkeiten.
    • Erkärung der Quellensteuer. 

    Dieser Dienst ist gebührenfrei.


    So wird es gemacht

    1. Füllen Sie das Antragsformular aus, das im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ angegeben ist, und bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
    2. Reichen Sie den Beihilfeantrag per PEC (zertifizierte elektronische Post) beim Amt für Viehzucht unter der Adresse viehzucht.zootecnia@prov.bz.it ein.

    So geht es weiter

    1. Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen.
    2. Sie erhalten umgehend per Post eine Bestätigung, dass Ihr Antrag geprüft wurde. Die Bestätigung enthält den CUP-Code (einheitlicher Projektcode) mit dem Protokoll des eingereichten Antrags, den Sie an alle Lieferanten weiterleiten müssen.
    3. Die Förderung für Ihr Unternehmen beträgt:
    • bis zu 100 % der Kosten für Messen, Ausstellungen und die Teilnahme an Wettbewerben;
    • bis zu 100 % der Kosten für das Anlegen und Führen von Herdebüchern und anagrafischen Registern;
    • bis zu 70 % der Kosten für Tests zur Bestimmung der genetischen Qualität und der Leistungsmerkmale der Tiere;
    • bis zu 100 % für Beratungsdienste für Imker und Imkerinnen.
    1. Es wird ein Dekret der Abteilung erlassen, mit dem Ihnen die Förderung anhand der für diese Tätigkeit angefallenen Kosten ausgezahlt wird.

    Zeiten und Fristen

    Sie können die Beihilfe bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres für das Folgejahr beantragen.
     


    Häufig gestellte Fragen

    Kann ich eine Finanzierung beantragen, auch wenn meine Organisation nur Imkerei betreibt?

    Ja, Sie können eine Förderung beantragen, wenn Sie Beratungsdienste für Imker und Imkerinnen anbieten. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen, genau wie andere Viehzuchtorganisationen.

    Darf ich den Antrag nur über die zertifizierte elektronische Post (PEC) zusenden?

    Ja, der Antrag darf ausschließlich über PEC an folgende Adresse zugesendet werden viehzucht.zootecnia@prov.bz.it. Denken Sie daran, das Formular richtig auszufüllen und alle erforderlichen Unterlagen beizufügen.

    Wann erhalte ich die Fördergelder?

    Nachdem das Amt Ihren Antrag geprüft hat, erhalten Sie eine Protokollnummer (CUP-Code), die Sie bei den Lieferanten verwenden können. Die Zuweisung der Finanzierung erfolgt dann per Dekret auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten für die angegebenen Tätigkeiten.


    Rechtliche Grundlagen

    Alle Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten:

    • ##3## (Beschluss der Landesregierung vom 20. Juni 2023, Nr. 537);
    • ##4## (Beschluss der Landesregierung vom 20. Juni 2023, Nr. 538).

    Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.