Beschreibung
Die Autonome Provinz Bozen bietet auch im Schuljahr 2025/26 Studienbeihilfen für Schülerinnen und Schüler an, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie wohnen (Heim, Tagesheim, privat).

Die Autonome Provinz Bozen bietet auch im Schuljahr 2025/26 Studienbeihilfen für Schülerinnen und Schüler an, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie wohnen (Heim, Tagesheim, privat).
Schülerinnen und Schüler. Sie wohnen nicht bei ihrer Familie, sondern zum Beispiel in einem Heim, Tagesheim oder in einer privaten Unterkunft.
Schülerinnen und Schüler, die zu Hause wohnen, dürfen nicht ansuchen.
Sie müssen die Voraussetzungen des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 34 vom 04.10.2021 sowie der Wettbewerbsausschreibung für das Schuljahr 2025/26 erfüllen.
Sie können diese Studienbeihilfe nur bekommen, wenn Sie keine weiteren Beiträge oder Studienbeihilfen von öffentlichen oder öffentlich geförderten Einrichtungen für dieselbe Ausbildung erhalten.
Für das Ansuchen benötigen Sie:
Die Antragstellerinnen und Antragssteller erklären die erforderlichen Daten unter ihrer eigenen Verantwortung. Die Landesverwaltung verlangt größtenteils keine Unterlagen, führt aber Stichprobenkontrollen durch. Im Falle von Falscherklärungen sind Strafen vorgesehen. In schwerwiegenden Fällen wird Strafanzeige erstattet.
Der Dienst ist kostenlos.
Die Berechnungsgrundlage bleibt wie im Vorjahr: die EEVE-Erklärung und der FWL-Wert, bezogen auf den Familienhaushalt. Weitere Informationen zur EEVE erhalten Sie auf der Website "Soziales".
Heimschülerinnen und Heimschüler: 3.200,00 Euro;
Tagesheimschülerinnen und Tagesheimschüler: 2.240,00 Euro.
Heimschülerinnen und Heimschüler: 2.800,00 Euro;
Tagesheimschülerinnen und Tagesheimschüler: 1.960,00 Euro.
Heimschülerinnen und Heimschüler: 2.400,00 Euro;
Tagesheimschülerinnen und Tagesheimschüler: 1.680,00 Euro.
Heimschülerinnen und Heimschüler: 2.100,00 Euro;
Tagesheimschülerinnen und Tagesheimschüler: 1.470,00 Euro.
Heimschülerinnen und Heimschüler: 1.800,00 Euro;
Tagesheimschülerinnen und Tagesheimschüler: 1.260,00 Euro.
Heimschülerinnen und Heimschüler: 1.500,00 Euro;
Tagesheimschülerinnen und /Tagesheimschüler: 1.050,00 Euro.
Heimschülerinnen und Heimschüler: 1.400,00 Euro;
Tagesheimschülerinnen und Tagesheimschüler: 980,00 Euro.
Heimschülerinnen und Heimschüler: 1.300,00 Euro;
Tagesheimschülerinnen und Tagesheimschüler: 910,00 Euro.
Heimschülerinnen und Heimschüler: 1.200,00 Euro;
Tagesheimschülerinnen und Tagesheimschüler: 840,00 Euro.
Der Antrag kann vom 16. März 2026 bis zum 15. April 2026, um 12:00 Uhr eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Seit Juli 2025 kann die EEVE-Erklärung samt FWL für das Einkommen des Jahres 2024 beantragt werden. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei einem Patronat oder einem autorisierten Steuerbeistandszentrum (CAAF), um Engpässe vor Fristende zu vermeiden.
Termine im Überblick:
Ja, wenn ein Elternteil den Antrag für ein minderjähriges Kind stellt und dieses zwischen Antragstellung und Auszahlung volljährig wird, kann das Kind ein Elternteil dafür bevollmächtigen, oder einen Sozialassistenten oder eine Sozialassistentin oder das Heim.
Dafür muss man ein Vollmacht mit beiden Unterschriften und beiden Ausweiskopien einreichen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Webseite zu den Studienbeihilfen oder schreiben Sie eine Mail an das Amt für Schulfürsorge schulfuersorge@provinz.bz.it.
Nein, das ist nicht möglich.
Am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Am Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.