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Dienstcode: 1255

Studienbeihilfe für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in Südtirol besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie wohnen (Heim, Tagesheim, privat)

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Beschreibung

Die Autonome Provinz Bozen bietet auch im Schuljahr 2025/26 Studienbeihilfen für Schülerinnen und Schüler an, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie wohnen (Heim, Tagesheim, privat).


Wer kann den Dienst nutzen

Schülerinnen und Schüler. Sie wohnen nicht bei ihrer Familie, sondern zum Beispiel in einem Heim, Tagesheim oder in einer privaten Unterkunft.

Schülerinnen und Schüler, die zu Hause wohnen, dürfen nicht ansuchen.



Was benötigen Sie

Für das Ansuchen benötigen Sie:

  • einen SPID (öffentlicher digitaler Schlüssel) oder die aktivierte Bürgerkarte (Steuernummerkarte) oder den aktivierten digitalen Ausweis (CIE);
  • EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung). Die ISEE ist in diesem Fall nicht gültig;
  • FWL (Faktor wirtschaftliche Lage).

Die Antragstellerinnen und Antragssteller erklären die erforderlichen Daten unter ihrer eigenen Verantwortung. Die Landesverwaltung verlangt größtenteils keine Unterlagen, führt aber Stichprobenkontrollen durch. Im Falle von Falscherklärungen sind Strafen vorgesehen. In schwerwiegenden Fällen wird Strafanzeige erstattet.

Der Dienst ist kostenlos.


So wird es gemacht

Loggen Sie sich ein: klicken Sie dazu auf den Button "Zum Dienst", den Sie am Ende dieser Seite finden. Bitte beachten Sie, dass der Button nur im aktiven Zeitraum den Diesntes eingeblendet wird.
Nach dem Login werden Sie direkt zur Seite der Studienbeihilfe weitergeleitet.
Über Ihren persönlichen Bereich in myCIVIS sehen Sie den Status Ihrer Anfrage.

So geht es weiter

Das Amt überprüft Ihren Antrag und kontrolliert, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine vorläufige Rangordnung wird veröffentlicht und sie informiert Sie darüber, ob Ihr Antrag angenommen oder abgelehnt wurde.
Sie haben 15 Tage Zeit, um etwaige Korrekturen oder zusätzliche Unterlagen über Ihren myCIVIS-Bereich einzureichen.
Nach Ablauf dieser Frist wird die endgültige Rangordnung auf der offiziellen Webseite veröffentlicht.
Die Auszahlung der Studienbeihilfe erfolgt bis spätestens August 2026.

Die Berechnungsgrundlage bleibt wie im Vorjahr: die EEVE-Erklärung und der FWL-Wert, bezogen auf den Familienhaushalt. Weitere Informationen zur EEVE erhalten Sie auf der Website "Soziales".

FWL bis 1,00

Heimschülerinnen und Heimschüler: 3.200,00 Euro;

Tagesheimschülerinnen und Tagesheimschüler: 2.240,00 Euro.

FWL von 1,01 bis 1,20

Heimschülerinnen und Heimschüler: 2.800,00 Euro;

Tagesheimschülerinnen und Tagesheimschüler: 1.960,00 Euro.

FWL von 1,21 bis 1,45

Heimschülerinnen und Heimschüler: 2.400,00 Euro;

Tagesheimschülerinnen und Tagesheimschüler: 1.680,00 Euro.

FWL von 1,46 bis 1,75

Heimschülerinnen und Heimschüler: 2.100,00 Euro;

Tagesheimschülerinnen und Tagesheimschüler: 1.470,00 Euro.

FWL von 1,76 bis 2,15

Heimschülerinnen und Heimschüler: 1.800,00 Euro;

Tagesheimschülerinnen und Tagesheimschüler: 1.260,00 Euro.

FWL von 2,16 bis 2,60

Heimschülerinnen und Heimschüler: 1.500,00 Euro;

Tagesheimschülerinnen und /Tagesheimschüler: 1.050,00 Euro.

FWL von 2,61 bis 3,20

Heimschülerinnen und Heimschüler: 1.400,00 Euro;

Tagesheimschülerinnen und Tagesheimschüler: 980,00 Euro.

FWL von 3,21 bis 3,60

Heimschülerinnen und Heimschüler: 1.300,00 Euro;

Tagesheimschülerinnen und Tagesheimschüler: 910,00 Euro.

FWL von 3,61 bis 4,00

Heimschülerinnen und Heimschüler: 1.200,00 Euro;

Tagesheimschülerinnen und Tagesheimschüler: 840,00 Euro.


Zeiten und Fristen

Der Antrag kann vom 16. März 2026 bis zum 15. April 2026, um 12:00 Uhr eingereicht werden.

Bitte beachten Sie: Seit Juli 2025 kann die EEVE-Erklärung samt FWL für das Einkommen des Jahres 2024 beantragt werden. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei einem Patronat oder einem autorisierten Steuerbeistandszentrum (CAAF), um Engpässe vor Fristende zu vermeiden.

Termine im Überblick:

  • Antragszeitraum: 16. März – 15. April 2026, 12:00 Uhr;
  • Veröffentlichung vorläufige Rangliste: 14. Mai 2026;
  • Korrekturzeitraum: 14. Mai – 29. Mai 2026, 12:00 Uhr;
  • Veröffentlichung endgültige Rangliste: bis zum 30. Juni 2026.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich jemand anderen bevollmächtigen, die Studienbeihilfe zu erhalten?

Ja, wenn ein Elternteil den Antrag für ein minderjähriges Kind stellt und dieses zwischen Antragstellung und Auszahlung volljährig wird, kann das Kind ein Elternteil dafür bevollmächtigen, oder einen Sozialassistenten oder eine Sozialassistentin oder das Heim.
Dafür muss man ein Vollmacht mit beiden Unterschriften und beiden Ausweiskopien einreichen.

Wie kann ich mehr Informationen zum Dienst bekommen?

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Webseite zu den Studienbeihilfen oder schreiben Sie eine Mail an das Amt für Schulfürsorge schulfuersorge@provinz.bz.it.

Kann ich das Ansuchen auch in Papierform einreichen?

Nein, das ist nicht möglich.


Rechtliche Grundlagen

  • Landesgesetz Nr. 7/1974: Schulfürsorge. Maßnahmen zur Sicherung des Rechts auf Bildung;
  • Wettbewerbsausschreibung: Wettbewerb zu den Studienbeihilfen an Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht sind (Heim, Tagesheim, Privat) – Schuljahr 2024/2025.
  • Richtlinien: Regelung zu den Studienbeihilfen an Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht sind (Heim, Tagesheim, Privat);