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Dienstcode: 1252

Statistische Zählungen des ASTAT

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Beschreibung

Informationen und Ergebnisse der in der Provinz Bozen durchgeführten Zählungen.

Die Zählungen stellen einen sehr wichtigen Wissensmoment dar, da sie es ermöglichen, ein vollständiges Informationsvermögen aufzubauen, das unerlässlich ist, um zu planen, zu entscheiden und zu bewerten.

  • Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen.
  • Sprachgruppenzählung.
  • Allgemeine Landwirtschaftszählung.
  • Dauerzählung der Non-Profit-Organisationen.
  • Dauerzählung der öffentlichen Körperschaften.
  • Dauerzählung der Unternehmen.
  • Zählung der Wasserdienste für die Versorgung des Haushaltssektors.
  • Arbeitsstättenzählung.
Sie können die Zählungen einsehen und weitere Informationen über den folgenden Link abrufen: https://astat.provinz.bz.it/de/zaehlungen.
 

Häufig gestellte Fragen

Wann wird die Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen durchgeführt?

Bis 2020 wurde die Dauerzählung der Bevölkerung alle zehn Jahre durchgeführt und umfasste die gesamte Bevölkerung. Seit 2020 wird sie jährlich durchgeführt, allerdings nur mit einer Stichprobe von Gemeinden und Haushalten.

Wo kann ich Informationen zu den Zählungen in Südtirol finden?

Alle Informationen zu den Zählungen sind unter folgendem Link einsehbar: https://astat.provinz.bz.it/de/zaehlungen.

Was enthält die Sprachgruppenzählung?

Die Sprachgruppenzählung wird alle zehn Jahre durchgeführt. In der Vergangenheit wurde sie zusammen mit der Volkszählung durchgeführt. Im Jahr 2023 wurde sie erstmals eigenständig durchgeführt, mit einem Teil online und einem Teil auf Papier mit Erheberinnen und Erhebern. Die Sprachgruppenzählung ist im Autonomiestatut verankert und dient der Berechnung der prozentuellen Zusammensetzung der drei Sprachgruppen in Südtirol. Das Ergebnis bildet die Grundlage für viele Aspekte des Zusammenlebens und für den Minderheitenschutz in Südtirol. Es betrifft die Verteilung der Stellen im öffentlichen Dienst und die Aufteilung der Landesgelder. Außerdem regelt es die Vertretung der Sprachgruppen in Kollegialorganen des Landes. Die Sprachgruppenzählung ist nicht mit dem persönlichen Nachweis der Zugehörigkeit/Angliederung zu einer Sprachgruppe zu verwechseln, der beispielsweise für die Teilnahme an einem öffentlichen Wettbewerb erforderlich ist. Letzterer wird beim Landesgericht Bozen hinterlegt, und eine eventuelle Kopie ist dort zu beantragen.