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Dienstcode: 1251

Statistische Erhebungen des ASTAT

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Beschreibung

Teilnahme an laufenden Online-Erhebungen, die regelmäßig vom ASTAT veröffentlicht werden.

Auf der ASTAT-Website sind die Erhebungen unterteilt in:

  • Bürgerinnen, Bürger und Haushalte;
  • Institutionen und Unternehmen;
  • Gemeinden und öffentliche Einrichtungen.

Alle aktuellen Erhebungen finden Sie auf der ASTAT-Website.

Es wird auch angegeben, wann die Erhebung abgeschlossen sein wird oder gegebenenfalls ob sie das ganze Jahr lang durchgeführt wird.



Häufig gestellte Fragen

Ich habe ein Schreiben für eine Erhebung vom ASTAT erhalten, was muss ich tun?

Auf der ersten Seite des Schreibens steht, um welche Erhebung es sich handelt.
Weitere Einzelheiten zu den Erhebungen und zur Teilnahme können Sie auf unserer Website nachlesen oder uns unter der Nummer 0471 41 84 04 anrufen. Halten Sie dabei das Schreiben bereit.

Wie kann ich an den Erhebungen teilnehmen?

Wenn Sie zu den Personen einer Stichprobe gehören, erhalten Sie ein Schreiben, in dem beschrieben wird, wie Sie an der Erhebung teilnehmen können. Oft gibt es eine erste Phase der Online-Teilnahme, gefolgt von Telefoninterviews oder persönlichen Interviews bei Ihnen zu Hause.

Ich habe ein Kärtchen mit der Telefonnummer eines Erhebers/einer Erheberin in meiner Post gefunden, was soll ich tun?

Wenn Sie in der Stichprobe einer Erhebung sind und ein Gespräch mit dem Erheber oder der Erheberin vorgesehen ist, kann es sein, dass er oder sie Sie nicht angetroffen hat und deshalb seine oder ihre Kontaktdaten in der Post hinterlassen hat, um einen Termin zu vereinbaren. Prüfen Sie zunächst, ob Sie eine Einladung zur Teilnahme an einer Erhebung erhalten haben. Im Zweifelsfall können Sie uns anrufen oder eine E-Mail schicken, in der Sie Ihren Namen, die Erhebung und den Namen des Erhebers oder der Erheberin angeben - so können wir überprüfen, ob alles in Ordnung ist.

Muss ich teilnehmen, wenn ich zu einer amtlichen statistischen Erhebung eingeladen werde?

Ihre Mitarbeit ist für den Erfolg der Erhebung und die Bereicherung des statistischen Datenschatzes für die Allgemeinheit von grundlegender Bedeutung.
Die Teilnahme an den Erhebungen von ASTAT/ISTAT ist gesetzlich verpflichtend gemäß GvD Nr. 322/1989 und Landesgesetz Nr. 12/1996.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website