web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 1249

Staatliches Mutterschaftsgeld

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Eine staatliche Vorsorgemaßnahme für Mütter, die keinen Anspruch auf andere Mutterschaftszulagen haben.


Wer kann den Dienst nutzen

Das Mutterschaftsgeld wird an Frauen gewährt, die in einer Gemeinde der Provinz Bozen ansässig sind und über eine EU- oder Nicht-EU-Staatsbürgerschaft verfügen.

Sie benötigen eines der folgenden Dokumente:

  • EU-langfristige Aufenthaltsgenehmigung;
  • kombinierte Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit
  • Empfangsbestätigung der Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen Ihre wirtschaftliche Situation und die Mutterschaftszulage, insbesondere:
  • Sie haben bereits ein Kind geboren, adoptiert oder zur Adoption in Anvertrauung gegeben;
  • Sie haben keinen Anspruch auf anderes Mutterschaftsgeld (z. B. von NISF, dem Arbeitgeber oder einer anderen Institution);
  • Ihre Familiengemeinschaft darf nicht die im Verhältnis zu der Anzahl der Familienmitglieder vorgesehene ISEE-Schwelle übersteigen. Für das Jahr 2026 beträgt diese Schwelle höchstens 20.668,26 €.

Was benötigen Sie

Um die Leistung anzufordern, müssen Sie die ISEE-Erklärung vorbereiten.

Wenn Sie Drittstaatsangehöriger sind, müssen Sie Ihren Aufenthaltsschein oder die Quittung über den Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.

Die Nutzung des Dienstes ist kostenfrei.


So wird es gemacht

Sie können ausschließlich über ein Patronat mit diesen Schritten ansuchen:
  1. gehen Sie mit den erforderlichen Unterlagen zu einem Patronat;
  2. füllen Sie das Antragsformular aus, das Ihnen von dem Patronat zur Verfügung gestellt wird;
  3. das Patronat wird dann deinen Antrag an die ASSE-Agentur weiterleiten.

Die Adressen der Patronaten der Provinz Bozen auf der ASSE‑Website auf der Seite Adressen Patronate.


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag.
  2. Das Amt kann Ihren Antrag annehmen oder ablehnen.

Im Falle der Annahme erhalten Sie nach der Auszahlung eine schriftliche Mitteilung von ASWE.

Wird der Antrag abgelehnt, so wird er in die zweimonatliche Ablehnungsverfügung aufgenommen und Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung von ASWE.

Bei ungenauen oder falschen Angaben wird der Antrag ausgesetzt, bis die Daten durch das Patronat vervollständigt werden.

Wenn alles in Ordnung ist, wird der Antrag angenommen und in die zweimonatliche Zahlungsanordnung aufgenommen.

Sie erhalten die Auszahlung in einer einzigen Lösung ungefähr 2 Monate nach Einreichung des Antrags für insgesamt 5 Monate.

Für Geburten im Jahr 2026 beträgt der Gesamtbetrag 2.065,50 € (413,10 € x 5).

Stichprobenkontrollen

Die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) führt stichprobenartig Kontrollen durch, um den Wahrheitsgehalt der angegebenen Daten gemäß den geltenden Vorschriften zu überprüfen (Art. 2, Absatz 3, Landesgesetz 17/1993). Sie sind für die Wahrheit der angegebenen Daten verantwortlich ebenso wie für die unterlassene Angabe von Informationen. Im Falle falscher Erklärungen, der Erstellung oder Verwendung falscher Dokumente müssen Sie mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Bei falschen, unwahren oder unterlassenen Angaben verlieren Sie die erhaltene Leistung (Art. 2bis des Landesgesetzes 17/1993).


Zeiten und Fristen

Sie müssen den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt, Adoption oder Anvertrauung vor der Adoption Ihres Kindes stellen.
 

Häufig gestellte Fragen

Kann das Bankkonto geändert werden, auf das der Beitrag gezahlt wird?

Ja, es ist möglich, das ausgefüllte Formular an die E-Mail-Adresse des ASSE-Büros (aswe.asse@provincia.bz.it) oder per PEC (aswe.asse@pec.prov.bz.it) zu senden: Abanderung der Zahlungsmethode;

Wer hat Anspruch auf das Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld steht EU- und Nicht-EU-Staatsbürger und Staatsbürgerinnen zu, die im Besitz eines Aufenthaltsscheines für langfristige Aufenthaltsberechtigte oder einer kombinierten Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit sind und in einer Gemeinde der Provinz Bozen ansässig sind, die keine andere Mutterschaftszulage erhalten haben (vom NISF, Arbeitsgeber oder einer anderen Institution);

Wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt, Adoption oder der Anvertrauung vor einer Adoption eines Kindes ausschließlich über ein Patronat eingereicht werden, das ihn dann an ASSE übersendet;

Wie viel wird ausgezahlt und wann?

Der Betrag des Mutterschaftsgeldes wird jährlich auf Monatsbasis festgelegt und für insgesamt 5 Monate gewährt. Es wird in einer einzigen Zahlung nach etwa 2 Monaten nach Antragstellung ausgezahlt. Für Geburten im Jahr 2026 beträgt der Gesamtbetrag 2.065,50 € ( 413,10 € x 5).

 

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Landesgesetzen, die online eingesehen werden können: Lexbrowser.

Die relevanten Bestimmungen sind:

Sie können Informationen zu folgenden Punkten abrufen: Dauer des Verfahrens, für das Verfahren zuständige Person, Vertretungsbefugnis im Falle der Untätigkeit sowie verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe unter folgendem Verwaltungstätigkeiten und Verfahren.