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Dienstcode: 1240

Schlichtung im Rahmen des landwirtschaftlichen Pachtgesetzes

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Beschreibung

Um Streitigkeiten über Pachtverträge landwirtschaftlicher Grundstücke zu lösen, sieht das Gesetz Nr. 203 aus dem Jahr 1982 ein einfaches Verfahren ohne Einschaltung eines Gerichts vor.

Die Abteilung Landwirtschaft übernimmt hierfür die Rolle der Schlichtungskommission und unterstützt die Beteiligten dabei, eine Einigung zu finden.

Wer kann den Dienst nutzen

Wer einen Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Pacht landwirtschaftlicher Grundstücke hat, muss laut staatlichem Gesetz zuerst eine außergerichtliche Einigung versuchen - ohne sofort das Gericht einzuschalten.
 

Voraussetzungen

Sie müssen einen Pachtvertrag haben.
 

Was benötigen Sie

Das Verfahren ist stark vereinfacht und erfordert keinen bürokratischen Aufwand.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.
 

So wird es gemacht

Um einen Antrag zu stellen, wenden Sie sich an die Schlichtungskommission beim Amt für bäuerliches Eigentum, indem Sie das Ansuchen verfassen und einreichen:
  • per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die Adresse: lweigentum.agriproprieta@pec.prov.bz.it;
  • per E-Mail an die Adresse: proprieta.coltivatrice@provincia.bz.it;
  • per Einschreiben an das Amt für bäuerliches Eigentum im Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen;
  • persönlich im Amt für bäuerliches Eigentum im Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen, in Papierform, ohne Terminvereinbarung, während der Öffnungszeiten.

So geht es weiter

  1. Das Amt leitet das Schlichtungsverfahren ein. Dabei findet ein direktes Gespräch zwischen den Beteiligten statt, begleitet von Fachpersonen, mit dem Ziel, eine Einigung zu erzielen und einen Gerichtsprozess zu vermeiden.
  2. Sie erhalten eine Einladung mit Informationen darüber, wann und wo das Treffen stattfindet.

Zeiten und Fristen

Der Dienst ist durchgehend verfügbar. Sie können jederzeit ein Ansuchen stellen.
 

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen schriftlichen Vertrag, um eine Schlichtung zu beantragen?

Ja, Sie benötigen einen Pachtvertrag, um das Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Wie kann ich den Antrag um Schlichtung einreichen?

Sie können den Antrag auf verschiedene Weise einreichen:
  • per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die Adresse: lweigentum.agriproprieta@pec.prov.bz.it;
  • per E-Mail an: proprieta.coltivatrice@provincia.bz.it;
  • per Einschreiben an das Amt für bäuerliches Eigentum im Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen;
  • oder direkt im Amt für bäuerliches Eigentum, ohne Terminvereinbarung, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr).

Wie viel kostet der Schlichtungsdienst?

Dieser Dienst ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it, sowie den nationalen Vorschriften.

Rechtsgrundlage: staatliches Gesetz vom 3. Mai 1982, Nr. 203 - Bestimmungen über landwirtschaftliche Pachtverträge.

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