Beschreibung
Sie haben zwei Möglichkeiten, die Auszahlung des Beitrages zu erhalten:
- ordentliche Auszahlung, nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen, die im Zulassungsschreiben aufgelistet sind;
- vorzeitige Auszahlung (mit Bankbürgschaft).
Das Verfahren wird mit der Rückgabe der Bankbürgschaft abgeschlossen, sobald dem Amt für Wohnbauförderung alle für die ordentliche Auszahlung erforderlichen Unterlagen vorgelegt und eventuelle Bedingungen erfüllt wurden.
