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Dienstcode: 1233

Wettbewerbsausschreibung Research Südtirol / Alto Adige (2022)

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Beschreibung

Ziel der Wettbewerbsausschreibung zur Förderung von Forschungsprojekten ist es, die Entwicklung der Forschung in Südtirol und die wissenschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino (Euregio) zu fördern.
Die Ausschreibung finden Sie unter folgendem Link: Wettbewerbsausschreibung Research Südtirol-Alto Adige 2022.
Die Rangordnung wird im Abschnitt „Die nächsten Schritte“ veröffentlicht.

Wer kann den Dienst nutzen

Die wirtschaftlichen Vergünstigungen können folgende Einrichtungen aus der Autonomen Provinz Bozen in Anspruch nehmen:
  • Universitäten und öffentliche und private Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung;
  • Landesanstalten und Hilfskörperschaften des Landes, die im Bereich der Forschung tätig sind;
  • Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung, die im Bereich der Forschung tätig sind,
  • andere öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen.
Die Antragstellenden müssen u. a. überwiegend und dauerhaft gemeinnützige, wissenschaftliche Forschung oder Wissensverbreitung betreiben.
Im Falle von Kooperationsprojekten mit Einrichtungen in Südtirol können auch folgende Einrichtungen teilnehmen, da es sich um staatliche Universitäten mit Sitz im Gebiet der Europaregion handelt:
  • die Universität Innsbruck;
  • die Medizinische Universität Innsbruck;
  • die Universität Trient.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen die Disziplinen, die Höhe der Finanzierung, die Projektdauer und die maximale Anzahl der Projekte.
  1. Disziplinen:
  • Die Wettbewerbsausschreibung ist für alle Fachdisziplinen offen.
  1. Höhe der Finanzierung:
  • Der Höchstbetrag für ein Einzelprojekt liegt bei 300.000 Euro.
  • Bei einem Projekt, an dem zwei oder mehr Projektpartner beteiligt sind, kann der Höchstbetrag der Förderung 450.000 Euro betragen (davon maximal 300.000 Euro für einen einzelnen Partner).
  1. Dauer des Projekts:
  • Die Höchstdauer des Projekts kann 36 Monate betragen.
  1. Maximale Anzahl von Projekten:
  • Antragstellende mit einem Jahresbudget von mehr als 20.000.000,00 Euro können maximal 15 Projekte als Projektleiter einreichen, im Folgenden als Lead-Partner bezeichnet.
  • Antragstellende mit einem Jahresbudget von bis zu 20.000.000,00 EUR können maximal 5 Projekte als Lead-Partner einreichen.
Weitere Voraussetzungen und Bedingungen für Antragstellende sind in der Ausschreibung aufgeführt.
 

Was benötigen Sie

Der Antrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten Antragsformular im Portal “Pica” und der Projektbeschreibung, die Folgendes enthalten muss:
  1. Projektkurzfassung (Abstract) in englischer und in deutscher oder italienischer Sprache;
  2. Detaillierte Projektbeschreibung in englischer Sprache (max. 50.000 Zeichen inkl. Leerzeichen auf max. 20 Seiten, inkl. Abbildungen und Tabellen);
  3. Finanzplan in englischer Sprache;
  4. Verzeichnis der projektrelevanten Literatur (max. 5 Seiten) in englischer Sprache;
  5. wissenschaftlicher Lebenslauf des Projektleiters oder der Projektleiterin und der Projektbeteiligten in englischer Sprache (max. 2 Seiten pro Person);
  6. Verzeichnis der wissenschaftlichen und vor allem der projektrelevanten Publikationen der Projektbeteiligten in englischer Sprache (max. 2 Seiten pro Person);
  7. Auflistung von bereits geförderten Projekten der projektbeteiligten Forschenden, mit Angabe des Fördergebers und der gewährten Förderung in englischer Sprache;
  8. Zeit-Kosten-Plan der Tätigkeiten und der entsprechenden Kosten in englischer Sprache;
  9. Erklärung über die Einhaltung der Richtlinien zur guten klinischen Praxis in englischer Sprache (sofern anwendbar und erforderlich);
  10. Erklärung, dass das Gutachten des “Ethikkomitees für die klinische Forschung” (sofern anwendbar und erforderlich) beantragt wurde, wobei das Gutachten vor Projektbeginn vorgelegt werden muss;
  11. Angabe von maximal drei potenziellen Gutachtern oder Gutachterinnen, die aufgrund von Interessenkonflikten oder Befangenheit von dem Peer-Review-Begutachtungsverfahren ausgeschlossen werden sollen (fakultativ);
  12. wenn der Beitrag für ein Instrument oder eine Ausrüstung im Wert von über 1.500,00 Euro (ohne MwSt.) beantragt wird: mindestens ein Angebot eines Zulieferunternehmens.
Dem Antrag ist eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro beizufügen, andernfalls wird er abgelehnt. Die Eigenbescheinigung auf dem Antragsformular erklärt den Erwerb der Stempelmarke unter Angabe des eindeutigen telematischen Codes und des Datums. Jede Stempelmarke darf nur für einen einzigen Antrag verwendet werden.
 

So wird es gemacht

Der Antrag muss über das Portal “Pica” des interuniversitären Konsortiums Cineca eingereicht werden und wird direkt auf dem Portal ausgefüllt.
Bei Kooperationsprojekten muss der Antrag vom Lead-Partner eingereicht werden.
 

So geht es weiter

  1. Das Amt nimmt eine erste Prüfung der Anträge vor, um deren Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die beigefügten Unterlagen zu überprüfen. Anträge, die die grundlegenden Forschungsstandards und/oder die formalen Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zum Begutachtungsverfahren zugelassen.
  2. Sind die Unterlagen unvollständig oder weisen sie Mängel auf, die leicht behoben werden können, kann das Amt die Ergänzung der fehlenden Unterlagen und die Behebung der Mängel beantragen. Wird diese nicht innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Antrags eingereicht, wird der Antrag archiviert.
  3. Um eine objektive und hochqualifizierte Begutachtung zu gewährleisten, werden die Anträge einem Peer-Review-Verfahren unterzogen (Projektbegutachtung durch mindestens zwei externe Fachleute).
  4. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Begutachtung erstellt das Amt eine Rangordnung, die Sie unter dem folgenden Link finden können: Rangordnung.
  5. Für Projekte, denen auf der Grundlage der Ranglisten und der verfügbaren Mittel ein Beitrag gewährt wird, müssen die potenziellen Begünstigten einen Zeit-Kosten-Plan vorlegen, der dem tatsächlichen und realistischen Start des Projekts entspricht, sowie eine CUP-Nummer beantragen und diese an das zuständige Amt übermitteln.
  6. Mit den Begünstigten der Finanzierung wird eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen.
  7. Die Abrechnung der im Zeitplan vorgesehenen Tätigkeiten erfolgt gemäß den Richtlinien für die Abrechnung der Ausgaben. Für die Abrechnung müssen die Begünstigten Folgendes vorlegen:
Änderungen des Projekts (einschließlich Änderungen bei den Projektpartnern, sowohl bei geförderten als auch bei nicht geförderten Partnern, oder bei der im Projekt vorgesehenen Zusammenarbeit sowie bei dem Kontext, in dem das Projekt stattfinden sollte), Änderungen bei den Investitionen sowie die Ersetzung der für das Projekt verantwortlichen Person (wissenschaftlicher Leiter) müssen dem Amt für Wissenschaft und Forschung rechtzeitig mit einem begründeten Antrag und entsprechenden Unterlagen gemeldet werden: Antrag auf Änderung eines Forschungsprojekts.
Wenn der Begünstigte die für das laufende Jahr vorgesehenen Aktivitäten nicht vollständig bis zum 31. Dezember durchführen kann, hat er die Möglichkeit, die nicht durchgeführten Aktivitäten auf das folgende Jahr zu verschieben (Neufeststellung). Die Verschiebung muss bis
spätestens 5. Dezember des laufenden Jahres beim Amt beantragt und schriftlich begründet werden: Antrag auf Verschiebung von Aktivitäten;
  1. Die Begünstigten sind verpflichtet, bei ihren Kommunikations- und Publikationsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen - Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen - South Tyrol), als Förderer des jeweiligen geförderten Projekts anzugeben. Dem Hinweis muss das Logo der Provinz beigefügt sein:

Zeiten und Fristen

Projektanträge konnten ab dem 14. November 2022, 12:00 Uhr, bis zum 27. Januar 2023, 12:00 Uhr, eingereicht werden.
 

Häufig gestellte Fragen

Muss der federführende Partner ein finanzierter Partner sein?

Der Lead-Partner muss ein Begünstigter im Sinne von Artikel 4 sein und die Anforderungen von Artikel 5 der Wettbewerbsausschreibung erfüllen. Der Lead-Partner kann nur ein finanzierter Partner sein.

Kann eine und dieselbe Person gleichzeitig Partner/Teammitglied eines vorgeschlagenen Projekts und Leiter oder Leiterin eines anderen vorgeschlagenen Projekts sein?

Forscher und Forscherinnen können an mehr als einem Projekt teilnehmen, dürfen aber nur einmal als Projektleitung auftreten (Ausschreibung Art. 5, Abs. 6).

Welche Personalkostensätze sind zu beachten?

Das Amt für Wissenschaft und Forschung gibt für diese Wettbewerbsausschreibung keine Tarife für Personalkosten an. Die Einrichtungen sind aufgefordert, die Personalkosten nach ihren eigenen Richtlinien zu berechnen.