Wettbewerbsausschreibung Research Südtirol / Alto Adige (2022)
Wer kann den Dienst nutzen
- Universitäten und öffentliche und private Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung;
- Landesanstalten und Hilfskörperschaften des Landes, die im Bereich der Forschung tätig sind;
- Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung, die im Bereich der Forschung tätig sind,
- andere öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen.
Im Falle von Kooperationsprojekten mit Einrichtungen in Südtirol können auch folgende Einrichtungen teilnehmen, da es sich um staatliche Universitäten mit Sitz im Gebiet der Europaregion handelt:
- die Universität Innsbruck;
- die Medizinische Universität Innsbruck;
- die Universität Trient.
Voraussetzungen
- Disziplinen:
- Die Wettbewerbsausschreibung ist für alle Fachdisziplinen offen.
- Höhe der Finanzierung:
- Der Höchstbetrag für ein Einzelprojekt liegt bei 300.000 Euro.
- Bei einem Projekt, an dem zwei oder mehr Projektpartner beteiligt sind, kann der Höchstbetrag der Förderung 450.000 Euro betragen (davon maximal 300.000 Euro für einen einzelnen Partner).
- Dauer des Projekts:
- Die Höchstdauer des Projekts kann 36 Monate betragen.
- Maximale Anzahl von Projekten:
- Antragstellende mit einem Jahresbudget von mehr als 20.000.000,00 Euro können maximal 15 Projekte als Projektleiter einreichen, im Folgenden als Lead-Partner bezeichnet.
- Antragstellende mit einem Jahresbudget von bis zu 20.000.000,00 EUR können maximal 5 Projekte als Lead-Partner einreichen.
Was benötigen Sie
- Projektkurzfassung (Abstract) in englischer und in deutscher oder italienischer Sprache;
- Detaillierte Projektbeschreibung in englischer Sprache (max. 50.000 Zeichen inkl. Leerzeichen auf max. 20 Seiten, inkl. Abbildungen und Tabellen);
- Finanzplan in englischer Sprache;
- Verzeichnis der projektrelevanten Literatur (max. 5 Seiten) in englischer Sprache;
- wissenschaftlicher Lebenslauf des Projektleiters oder der Projektleiterin und der Projektbeteiligten in englischer Sprache (max. 2 Seiten pro Person);
- Verzeichnis der wissenschaftlichen und vor allem der projektrelevanten Publikationen der Projektbeteiligten in englischer Sprache (max. 2 Seiten pro Person);
- Auflistung von bereits geförderten Projekten der projektbeteiligten Forschenden, mit Angabe des Fördergebers und der gewährten Förderung in englischer Sprache;
- Zeit-Kosten-Plan der Tätigkeiten und der entsprechenden Kosten in englischer Sprache;
- Erklärung über die Einhaltung der Richtlinien zur guten klinischen Praxis in englischer Sprache (sofern anwendbar und erforderlich);
- Erklärung, dass das Gutachten des “Ethikkomitees für die klinische Forschung” (sofern anwendbar und erforderlich) beantragt wurde, wobei das Gutachten vor Projektbeginn vorgelegt werden muss;
- Angabe von maximal drei potenziellen Gutachtern oder Gutachterinnen, die aufgrund von Interessenkonflikten oder Befangenheit von dem Peer-Review-Begutachtungsverfahren ausgeschlossen werden sollen (fakultativ);
- wenn der Beitrag für ein Instrument oder eine Ausrüstung im Wert von über 1.500,00 Euro (ohne MwSt.) beantragt wird: mindestens ein Angebot eines Zulieferunternehmens.
So wird es gemacht
Bei Kooperationsprojekten muss der Antrag vom Lead-Partner eingereicht werden.
So geht es weiter
Das Amt nimmt eine erste Prüfung der Anträge vor, um deren Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die beigefügten Unterlagen zu überprüfen. Anträge, die die grundlegenden Forschungsstandards und/oder die formalen Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zum Begutachtungsverfahren zugelassen.
Sind die Unterlagen unvollständig oder weisen sie Mängel auf, die leicht behoben werden können, kann das Amt die Ergänzung der fehlenden Unterlagen und die Behebung der Mängel beantragen. Wird diese nicht innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Antrags eingereicht, wird der Antrag archiviert.
Um eine objektive und hoch qualifizierte Begutachtung zu gewährleisten, werden die Anträge einem Peer-Review-Verfahren unterzogen (Projektbegutachtung durch mindestens zwei externe Fachleute).
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Begutachtung erstellt das Amt eine Rangordnung, die Sie unter dem folgenden Link finden können: Rangordnung Ausschreibung Research 2022.
Für Projekte, denen auf der Grundlage der Ranglisten und der verfügbaren Mittel ein Beitrag gewährt wird, müssen die potenziellen Begünstigten einen Zeit-Kosten-Plan vorlegen, der dem tatsächlichen und realistischen Start des Projekts entspricht, sowie eine CUP-Nummer beantragen und diese an das zuständige Amt übermitteln.
Mit den Begünstigten der Finanzierung wird eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen.
- Antrag auf Auszahlung Research 2022;
- Ausgabenliste;
- Periodic Scientific Report oder Final Scientific Report.
Änderungen des Projekts (einschließlich Änderungen bei den Projektpartnern, sowohl bei geförderten als auch bei nicht geförderten Partnern, oder bei der im Projekt vorgesehenen Zusammenarbeit sowie bei dem Kontext, in dem das Projekt stattfinden sollte), Änderungen bei den Investitionen sowie die Ersetzung der für das Projekt verantwortlichen Person (wissenschaftlicher Leiter) müssen dem Amt für Wissenschaft und Forschung rechtzeitig mit einem begründeten Antrag und entsprechenden Unterlagen gemeldet werden: Antrag auf Änderungen eines Projekts.
Wenn der Begünstigte die für das laufende Jahr vorgesehenen Aktivitäten nicht vollständig bis zum 31. Dezember durchführen kann, hat er die Möglichkeit, die nicht durchgeführten Aktivitäten auf das folgende Jahr zu verschieben (Neufeststellung). Die Verschiebung muss bis spätestens 5. Dezember des laufenden Jahres beim Amt beantragt und schriftlich begründet werden: Antrag auf Verschiebung von Projektaktivitäten.
Die Begünstigten sind verpflichtet, bei ihren Kommunikations- und Publikationsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen - Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen - South Tyrol), als Förderer des jeweiligen geförderten Projekts anzugeben. Dem Hinweis muss das Logo der Provinz Bozen beigefügt sein:
Zeiten und Fristen
Häufig gestellte Fragen
Muss der federführende Partner ein finanzierter Partner sein?
Kann eine und dieselbe Person gleichzeitig Partner/Teammitglied eines vorgeschlagenen Projekts und Leiter oder Leiterin eines anderen vorgeschlagenen Projekts sein?
Welche Personalkostensätze sind zu beachten?
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen:
Zuständige Stelle
Amt für Wissenschaft und Forschung
Garibaldi- Straße 14, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 37 69
E-Mail: forschung@provinz.bz.it
PEC: forschung.ricerca@pec.prov.bz.it
Web: https://innovation-forschung.provinz.bz.it/de/home
