Beschreibung
Entschädigung, die bei dauerhaftem Hörverlust gewährt wird, der die Arbeitsfähigkeit um mindestens 11 % verringert durch beruflichen Lärm im Rahmen von Tätigkeiten, die unter die obligatorische Versicherung fallen.

Entschädigung, die bei dauerhaftem Hörverlust gewährt wird, der die Arbeitsfähigkeit um mindestens 11 % verringert durch beruflichen Lärm im Rahmen von Tätigkeiten, die unter die obligatorische Versicherung fallen.
Menschen, die unter einem bleibenden Gehörschaden leiden.
Die Voraussetzungen betreffen die Einreichung des Antrags und Ihren Wohnsitz.
Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag auf diese Rente bei der ASWE-Agentur einzureichen.
Der Dienst ist kostenlos.
Anträge sind beim INAIL einzureichen, da neue Fälle von Lärmschwerhörigkeit nicht mehr nach dem regionalen Gesetz, sondern nach dem Staatsgesetz über INAIL entschädigt werden.
Der Dienst wird vom INAIL verwaltet.
Sie erhalten eine Entschädigung, deren Betrag auf der Grundlage einer jährlichen konventionalen Jahresentlohnung von €29.181,00 für das Jahr 2026 berechnet wird.
Diese Rente:
Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag auf diese Rente einzureichen.
Ja, es kann zu Verzögerungen von einigen Tagen kommen. Aus diesem Grund sollte man Feiertage, Samstage und Sonntage berücksichtigen.
Ja, Sie können das folgende Formular ausgefüllt an die E-Mail-Adresse der ASWE-Agentur (aswe.asse@provinz.bz.it) oder per PEC (aswe.asse@pec.prov.bz.it) senden: Änderungsformular der Zahlungsmethode
Ja, über das INAIL.
Der Dienst wird durch die regionale Gesetzgebung geregelt, die online eingesehen werden kann: Lexbrowser.
Die diesbezügliche Rechtsgrundlage ist:
Informationen über die Dauer des Verfahrens, die mit dem Verfahren betraute Person, die Befugnis zur Vertretung im Falle der Untätigkeit sowie die verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfe finden Sie unter dem folgenden Link: Verwaltungstätigkeiten und Verfahren.
Landhaus 12, Kanonikus Michael Gamper 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 83 00
Fax: +39 0471 41 83 29
E-Mail: aswe.asse@provinz.bz.it
PEC: aswe.asse@pec.prov.bz.it
Website: asse.provincia.bz.it/de
Parteienverkehr: Montag, Dienstag und Mittwoch von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr