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Dienstcode: 1229

Eintragung, Verlängerung und Änderung von Rechtstiteln und Flächen

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Beschreibung

Für die verschiedenen Förderansuchen im Bereich Landwirtschaft müssen zuvor Rechtstitelverlängerungen durchgeführt und gemeinsam mit etwaigen Flächenänderungen bzw. -eintragungen gemeldet werden.

Zu den Förderansuchen gehören zum Beispiel:

  • Betriebsprämien;
  • Ausgleichszulage;
  • Prämien für Agrarumweltmaßnahmen;
  • Prämien für die integrierte Produktion oder den biologischen Landbau;
  • Beiträge für Versicherungen;
  • UMA-Treibstoffzuweisungen;
  • Beiträge für Investitionen in landwirtschaftliche Maschinen.

Wer kann den Dienst nutzen

Landwirtschaftliche Betriebe, die im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) eingetragen sind.


Voraussetzungen

Sie müssen Rechtstitelverlängerungen und allfällige Ansuchen auf die Änderung und/oder Eintragung von Flächen immer melden.

Was benötigen Sie

Für die Eintragung, Verlängerung und Änderung von Rechtstiteln und Flächen müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

  • gültiger Vertrag bei Pacht, Leihe usw.;
  • gültiges Erkennungsdokument;
  • im Falle einer Vertragsverlängerung ist die Einzahlungsbestätigung alleine nicht ausreichend, es muss auch der entsprechende Vertrag vorgelegt werden;
  • eines der folgenden Formulare, je nachdem, welchen Antrag Sie stellen möchten:
  1. Erklärung über die mündliche Leihe für Parzellen mit einer Fläche von mehr als 5000 m²: Ersatzerklärung mündliche Leihe;
  2. Verfügbarkeitserklärung nur für Parzellen mit einer Katasterfläche von unter 5000 m²: Verfügbarkeitserklärung;
  3. Miteigentumserklärung: Ersatzerklärung Miteigentum;
  4. Einbringung in die Gesellschaft: Einbringung in die Gesellschaft.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Für das Ansuchen müssen Sie das Antragsformular ausfüllen und einreichen und alle erforderlichen Unterlagen beifügen (diese finden Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen”):

  • bei der örtlichen Forststation (Abteilung Forstwirtschaft), wenn Sie einen Grünlandbetrieb oder einen Mischbetrieb mit Viehhaltung haben;
  • beim Amt für landwirtschaftliche Informationssysteme (LAFIS), Brennerstraße 6, Bozen, oder bei dem für Ihr Gebiet zuständigen Bezirksamt für Landwirtschaft, wenn Sie einen Obstbaubetrieb haben;
  • beim Amt für Obst- und Weinbau in Bozen, Brennerstraße 6, oder bei dem für Ihr Gebiet zuständigen Bezirksamt für Landwirtschaft, wenn Sie einen Weinbaubetrieb haben.

Sie können die Unterlagen folgendermaßen einreichen:

  • in Papierform, bereits ausgefüllt und unterschrieben, direkt bei den oben genannten Ämtern, wobei alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen sind;
  • per E-Mail oder PEC, unter Beifügung folgender Dokumente: gültiger Personalausweis und eventuelle Rechtstitel für die Bewirtschaftung von Flächen.

Amt für landwirtschaftliche Informationssysteme (LAFIS)
E-Mail: lafis.apia@provinz.bz.it
PEC: lafis.apia@pec.prov.bz.it


Amt für Obst- und Weinbau
E-Mail: obst-weinbau@provinz.bz.it
PEC: obstweinbau.fruttiviticoltura@pec.prov.bz.it

Bezirksamt für Landwirtschaft West
E-Mail: landwschl@provinz.bz.it
PEC: lwschlanders.agrisilandro@pec.prov.bz.it

Bezirksamt für Landwirtschaft West-Außenstelle Meran
E-Mail: landwmeran@provinz.bz.it
PEC: lwmeran.agrimerano@pec.prov.bz.it

Bezirksamt für Landwirtschaft Ost- Außenstelle Brixen
E-Mail: landwbrixen@provinz.bz.it
PEC: lwbrixen.agribressanone@pec.prov.bz.it

Bezirksamt für Landwirtschaft Ost
E-Mail: landwbrun@provinz.bz.it
PEC: lwbruneck.agribrunico@pec.prov.bz.it

So geht es weiter

  1. Das Amt überprüft Ihr Ansuchen und kontrolliert, ob alle Angaben richtig sind;
  2. im Falle eines positiven Ausgangs werden die Daten in das LAFIS-System eingegeben;
  3. anschließend wird ein aktualisierter Betriebsbogen (LAFIS-Flächenbogen) erstellt und Sie werden aufgefordert, diesen mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen;
  4. der Betriebsbogen (LAFIS-Flächenbogen) wird protokolliert;
  5. es wird ein Bestätigungsausdruck (scheda di validazione) erstellt und Ihnen mittels PEC-Mail zugeschickt.

Zeiten und Fristen

Das Ansuchen sollte vorzugsweise in der Zeit von November bis April eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen und Informationen sind für die Rechtstitelverlängerungen/Flächeneintragungen und -änderungen im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) erforderlich?

Für den Antrag auf Rechtstitelverlängerung sind ein gültiger Vertrag und ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. Für den Antrag auf Änderung oder Eintragung von Flächen ist das entsprechende ausgefüllte und unterzeichnete Formular erforderlich.

Wo kann ich das Ansuchen stellen?

Sie können das Ansuchen bei der örtlichen Forststation, beim Amt für landwirtschaftliche Informationssysteme (LAFIS) und beim Amt für Obst- und Weinbau, sowie bei den zuständigen Bezirksämtern für Landwirtschaft einreichen.

Wann kann ich das Ansuchen stellen?

Sie sollten das Ansuchen vorzugsweise in der Zeit von November bis April einreichen.