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Dienstcode: 1225

Anmeldung zur Eignungsprüfung für den Güter- oder Personentransport

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Beschreibung

Ansuchen um Anmeldung zur Prüfung der fachlichen Eignung für den Transport von Personen und Gütern. Die Prüfung besteht aus schriftlichen Fragen auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zu den Fachgebieten sowie aus der Bearbeitung eines praktischen Falls.

Vorbereitungskurse für die Prüfung der fachlichen Eignung werden von den Berufsverbänden angeboten:
  • Kurse in deutscher Sprache werden vom Landesverband für Handwerk, Mitterweg, Bozen abgehalten;
  • Kurse in italienischer Sprache werden von der Südtiroler Handwerkervereinigung, Righistraße 9, Bozen abgehalten.

Wer kann den Dienst nutzen

Volljährige Bürger oder Bürgerinnen mit Wohnsitz in der Autonomen Provinz Bozen, die diese Prüfung ablegen möchten.

Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in der Autonomen Provinz Bozen haben.

Was benötigen Sie

Sie müssen Ihren Anträgen folgende Unterlagen beilegen:
  • eine Kopie der Teilnahmebestätigung an einem Vorbereitungskurs zur Prüfung oder eine Kopie des Abschlusszeugnisses einer Oberschule (einschließlich dreijähriges staatliches Berufsinstitut), einer Universität oder eines vergleichbaren ausländischen Abschlusses;
  • Kopie eines Erkennungsausweises.
Wenn Sie ein nicht EU-Bürger oder eine nicht EU-Bürgerin sind, müssen Sie auch die Aufenthaltsgenehmigung beilegen.

Es ist erforderlich, eine virtuelle Stempelmarke im Wert von 16 Euro und  Verwaltungskosten in Höhe von 75 Euro zu entrichten (beide Zahlungen müssen über epays erfolgen – Informationen zur Zahlungsweise finden Sie im Abschnitt „Wie reiche ich den Antrag ein“).


So wird es gemacht

Für die erforderlichen Zahlungen klicken Sie auf den Link Zahlung ePayS und wählen als Körperschaft die Autonome Provinz Bozen aus.

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. online-Zahlungen pagoPA - bezahlen;
  2. Verwaltungsspesen;
  3. Art der Zahlung: Fachliche Eignung für Transportwesen und Fahrschulen;
  4. füllen Sie das Feld “Zahlungsgrund” mit Prüfung für die fachliche Eignung für den Transport von Personen und Güter;
  5. tragen Sie den Betrag im rechten oberen Feld (in Euro) ein;
  6. geben Sie die meldeamtlichen Daten ein;
  7. führen Sie die Zahlung durch und legen Sie die Zahlungsbestätigung dem Antrag bei.

So geht es weiter

Die Prüfungskommission entscheidet über die Zulassung der Kandidaten und Kandidatinnen und legt Ort und Zeit der Prüfung fest. Die Mitteilung über die Zulassung zur Prüfung mit Angabe von Ort und Zeit muss den Kandidaten und Kandidatinnen mindestens zwanzig Tage vor dem Prüfungstermin zugeschickt werden.

Die Prüfung besteht aus:

  • sechzig Fragen mit jeweils vier Antwortmöglichkeiten, wobei mindestens die Hälfte je Thema richtig sein muss;
  • der Bearbeitung eines praktischen Falls, bei dem mindestens zwanzig von vierzig Punkten erreicht werden müssen.

Insgesamt müssen mindestens sechzig von hundert Punkten erzielt werden. 

Bei unentschuldigtem Fernbleiben gilt die Prüfung als nicht bestanden.


Zeiten und Fristen

Kandidaten und Kandidatinnen, die die Prüfung nicht bestehen, können sich zu einer neuen Sitzung anmelden, die frühestens drei Monate nach der vorherigen stattfindet.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den nationalen und europäischen Bestimmungen.

Rechtsgrundlagen:
  • Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009;
  • Gesetzesvertretendes Dekret vom 22. Dezember 2000, Nr. 395;
  • Dekret des Ministeriums für Infrastrukturen und Transporte Nr. 291 vom 25.11.2011.
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.
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