Beschreibung
Das Pflanzengesundheitszeugnis wird in der Regel von der NPPO (National Plant Protection Organisation) des Ursprungslandes der Ware ausgestellt. Es bestätigt durch phytosanitäre Untersuchungen, zusätzliche phytosanitäre Erklärungen und Behandlungsprotokolle, dass der phytosanitäre Zustand der exportierten Ware den Einfuhrvorschriften des Drittlandes entspricht.
