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Dienstcode: 1215

Online-Berechnung der Konventionalfläche, des Konventionalwertes und des Landesmietzins für geförderte Wohnungen

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Beschreibung

Online-Berechnung der konventionierten Fläche, des konventionierten Werts und des Mietzinses für Wohnungen.

Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die:
  • eine Wohnung vermieten oder mieten möchten, auf die eine soziale Bindung mit einer festgelegten Mietzinsobergrenze besteht;
  • den konventionellen Wert des Wohnvermögens der Eltern der Person, die einen Antrag auf einen Beitrag für den Kauf oder Bau einer Wohnung stellt, ermitteln. Überprüfen, ob das Vermögen die gesetzlich festgelegten Grenzen überschreitet;
  • den Verkaufspreis von Wohnungen kennen möchten, die auf gefördertem Grund errichtet wurden, sofern sie während der Dauer der sozialen Bindung verkauft werden.

Voraussetzungen

Sie müssen folgende Angaben kennen:
 - die Maße der Wohnung;
 - die Gemeinde, in der sich die Wohnung befindet.

Was benötigen Sie

Für die Online-Berechnung müssen die Daten über die Maße der Wohnung und die Gemeinde, in der sich die Wohnung befindet, eingegeben werden.
Der Dienst ist kostenlos.


So geht es weiter

 1. Der Online-Simulator zeigt die konventionierte Fläche, den konventionierten Wert und den Mietzins einer Wohnung an;
 2. das Ergebnis ist für das Amt nicht bindend.

Zeiten und Fristen

  • Der Dienst steht jederzeit zur Verfügung;
  • der Baukostenwert pro Quadratmeter konventionierter Fläche, auf dessen Grundlage die Berechnung erfolgt, wird jährlich von der Landesregierung aktualisiert.

Häufig gestellte Fragen

Kann der Landesmietzins erhöht werden, wenn die Wohnung möbliert ist?

Ja, wenn die Wohnung vollständig mit Möbeln ausgestattet ist, die vom Vermieter bereitgestellt wurden, kann der Mietzins um bis zu 30 % erhöht werden. Eine Wohnung gilt als vollständig möbliert, wenn jeder Raum mit den Möbeln ausgestattet ist, die für die laut Projekt vorgesehene Nutzung notwendig sind.

Wie lange ist die Berechnung gültig?

Die Berechnung ist bis zum Ende des Kalenderjahres gültig, in dem sie durchgeführt wurde. Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres aktualisiert die Landesregierung den Baukostenwert, und die Berechnung muss erneut durchgeführt werden.

Werden bei der Berechnung der konventionierten Fläche auch Gemeinschaftsflächen wie das Treppenhaus berücksichtigt?

Die gemeinschaftlichen Flächen, also die Flächen, die mit anderen Wohnungen geteilt werden, werden nicht berücksichtigt und dürfen nicht eingetragen werden. Ein Beispiel wäre das Treppenhaus. Es dürfen nur die Flächen angegeben werden, die ausschließlich der Wohnung zur Verfügung stehen.


Zuständige Stelle

Amt für die Förderung des Wohnbaus

Palais 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 87 00
E-Mail: wohnbaufoerderung@provinz.bz.it
PEC: wohnbaufoerderung.promozioneedilizia@pec.prov.bz.it
Website: gefoerderter-wohnbau.provinz.bz.it
Parteienverkehr:
  • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr;
  • Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr. 
Nur und ausschließlich nach Terminvereinbarung, die online unter folgendem Link gebucht werden muss: Terminvormerkung.