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Dienstcode: 1212

Öffnung von definitiven und provisorischen Baustellenzufahrten auf Staats- und Landesstraßen

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Beschreibung

Sie können ein Ansuchen für die Öffnung von Zufahrten (definitive und provisorische Baustellenzufahrten) von Staats- und Landesstraßen einreichen, damit das Amt die Ansuchen prüft und die Verwaltungsakte ausstellt. 

Wer kann den Dienst nutzen

Es sind keine besonderen Voraussetzungen vorgesehen, um den Dienst anzusuchen. 

Voraussetzungen



So wird es gemacht

Sie können das Ansuchen stellen:
  • Beim Verwaltungsamt für Straßen. Bringen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen mit;
 
  • oder über den Online-Dienst myCIVIS:
  1. Klicken Sie auf folgenden Link: online myCivis und melden Sie sich an. Sie werden dann direkt zur Antragsseite weitergeleitet;
  2. laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch (Sie finden sie im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen”).
  3. geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag.
  2. Der zuständige Straßendienst der Autonomen Provinz Bozen erteilt dem Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen eine entsprechende Stellungnahme.
  3. Das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen sendet dem Antragsteller/der Antragstellerin den Auflagenbogen zur Unterschrift zu und verlangt in manchen Fällen eine Kaution.
  4. Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen stellt das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen die Konzession oder Genehmigung aus.

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor Beginn der Arbeiten oder der Benutzung der Zufahrt eingereicht werden.
 

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, wenn die Zufahrt in einer bewohnten Ortschaft mit einer Einwohnerzahl von unter 10.000 geplant ist?

Sie müssen sich an die zuständige Gemeinde wenden, die die Unbedenklichkeitserklärung beim Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen beantragt. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung durch das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen stellt die zuständige Gemeinde die Konzession aus.
 

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen und den staatlichen Rechtsvorschriften, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it.

Rechtsgrundlagen:Sie können die Datenschutzhinweise unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.