Öffnung von definitiven und provisorischen Baustellenzufahrten auf Staats- und Landesstraßen
Wer kann den Dienst nutzen
Für die Beantragung des Dienstes sind keine besonderen Voraussetzungen vorgesehen.
Voraussetzungen
Für die Beantragung des Dienstes sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
Für die Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie eine gültige digitale Identität (z. B. SPID oder elektronischer Personalausweis).
Was benötigen Sie
- Für den Zugriff auf den Online-Dienst myCIVIS benötigen Sie eine der folgenden Authentifizierungsmethoden: SPID, elektronischer Personalausweis (CIE) oder die aktivierte Bürgerkarte.
- Öffnung von Zufahrten von Staats- und Landesstr. (definitive und provisorische Baustellenzufahrten)
- Lageplan;
- zwei Stempelmarken in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe: im Wert von jeweils 16 Euro.
So wird es gemacht
Sie können das Ansuchen an das Verwaltungsamt für Straßen richten. Für die Einreichung des Ansuchens in Papierform füllen Sie bitte die vorgedruckten Formulare aus, die Sie auf der Homepage finden. Reichen Sie das Ansuchen dann wie in den Vorjahren beim Amt 12.7 – Dienst für Konzession der Provinz Bozen ein.
- per E-Mail an folgende Adresse: verwaltungsamt.strassen@provinz.bz.it;
- als PEC an die Adresse: verwaltungstrassen.amministrazionestrade@pec.prov.bz.it;
Alternativ können Sie den Online-Dienst myCIVIS nutzen:
- Klicken Sie auf den Button am Ende dieser Seite "Zum Dienst" und melden Sie sich an. Sie werden dann direkt zur Antragsseite weitergeleitet.
- Laden Sie dann die erforderlichen Unterlagen hoch. Diese finden Sie im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen”.
- Geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie dann den Antrag ab.
So geht es weiter
Das Amt erhält Ihren Antrag.
Der zuständige Straßendienst der Autonomen Provinz Bozen erteilt dem Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen eine entsprechende Stellungnahme.
Das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen sendet dem Antragsteller/der Antragstellerin den Auflagenbogen zur Unterschrift zu und verlangt in manchen Fällen eine Kaution.
Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen stellt das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen die Konzession oder Genehmigung aus.
Zeiten und Fristen
Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor Beginn der Arbeiten oder der Benutzung der Zufahrt eingereicht werden.
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich tun, wenn die Zufahrt in einer bewohnten Ortschaft mit einer Einwohnerzahl von unter 10.000 geplant ist?
Sie müssen sich an die zuständige Gemeinde wenden, die die Unbedenklichkeitserklärung beim Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen beantragt. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung durch das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen stellt die zuständige Gemeinde die Konzession aus.
Rechtliche Grundlagen
- Artikel 21, 26 und 27 der Straßenverkehrsordnung,
- Artikel 12 der Straßenverkehrsordnung,
- Artikel 29, 30, 43 der Durchführungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung,
- Artikel 5, 6 und 7 der Straßenverkehrsordnung;
- Dekret des Präsidenten der Provinz Nr. 24 vom 17. August 2021 (Verordnung über die Anwendung der Vermögenssteuer für Konzessionen und Genehmigungen)
Zuständige Stelle
Verwaltungsamt für Straßen
Telefon: +39 0471 41 26 19
E-Mail: ufficio.tecnico.strade@provincia.bz.it
PEC: technischesstrassenamt.ufftecnicostrade@pec.prov.bz.it
Website: strassen.provinz.bz.it
