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Dienstcode: 1212

Öffnung von definitiven und provisorischen Baustellenzufahrten auf Staats- und Landesstraßen

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Beschreibung

Sie können ein Ansuchen für die Öffnung von Zufahrten (definitive und provisorische Baustellenzufahrten) von Staats- und Landesstraßen einreichen, damit das Amt die Ansuchen prüft und die Verwaltungsakte ausstellt. 

Wer kann den Dienst nutzen

Es sind keine besonderen Voraussetzungen vorgesehen, um den Dienst anzusuchen.


Voraussetzungen



So wird es gemacht

Sie können das Ansuchen an das Verwaltungsamt für Straßen richten. Für die Einreichung des Ansuchens in Papierform füllen Sie bitte die vorgedruckten Formulare aus, die Sie auf der Homepage finden. Reichen Sie das Ansuchen dann wie in den Vorjahren beim Amt 12.7 - Dienst für Konzession der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol ein.

Oder senden Sie die erforderlichen Unterlagen an:
Altervantiv können Sie den Online-Dienst myCIVIS nutzen:
  1. Klicken Sie auf den Button am Ende dieser Seite "Zum Dienst" und melden Sie sich an. Sie werden dann direkt zur Antragsseite weitergeleitet.
  2. Laden Sie dann die erforderlichen Unterlagen hoch. Diese finden Sie im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen”.
  3. Geben Sie die geforderten Daten ein und senden dann den Antrag ab.

So geht es weiter

Das Amt erhält Ihren Antrag.

Der zuständige Straßendienst der Autonomen Provinz Bozen erteilt dem Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen eine entsprechende Stellungnahme.

Das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen sendet dem Antragsteller/der Antragstellerin den Auflagenbogen zur Unterschrift zu und verlangt in manchen Fällen eine Kaution.

Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen stellt das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen die Konzession oder Genehmigung aus.


Zeiten und Fristen

Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor Beginn der Arbeiten oder der Benutzung der Zufahrt eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, wenn die Zufahrt in einer bewohnten Ortschaft mit einer Einwohnerzahl von unter 10.000 geplant ist?

Sie müssen sich an die zuständige Gemeinde wenden, die die Unbedenklichkeitserklärung beim Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen beantragt. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung durch das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen stellt die zuständige Gemeinde die Konzession aus.