Beschreibung
Unter Naturkatastrophen versteht man:
- Erdbeben;
- Überschwemmungen;
- Muren;
- Massenbewegungen;
- Lawinen.
Die Beiträge sind nicht mit anderen staatlichen oder Leistungen des Landes für denselben Zweck kumulierbar und es werden keine durch Versicherungen gedeckten Schäden finanziert.
